Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 9 der Gemeinde Goosefeld und die Begründung haben in der Zeit vom 05.02.2018 bis zum 16.03.2018 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 31.01.2018 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 14.12.2016.
Die Gemeindevertretung hat bereits am 10.07.2018 den Satzungsbeschluss gefasst. Das Verfahren lief parallel zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Flächennutzungsplan muss durch das Innenministerium genehmigt werden. Bei der erfolgten Genehmigung durch das Ministerium wurde der Hinweis gegeben, dass in dem Verfahren sowie im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 9 die Aussage zum Monitoring im Umweltbericht fehlt. Nach Rücksprache mit der Landesplanung hat sich ergeben, dass es ausreichend ist den Umweltbericht beim Bebauungsplan Nr. 9 um diese Aussage zu ergänzen und dann den Satzungsbeschluss erneut zu fassen. Dies ist mit diesem Beschluss zu erzielen. In der Anlage ist somit nur der korrigierte Umweltbericht enthalten, da die weiteren Planunterlagen bereits versandt wurden und sich hierin nichts geändert hat. Der Satzungsbeschluss wird jedoch zu dem gesamten Plan noch einmal wiederholt und gefasst.