Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Goosefeld

Beschlussvorlage
14/2011
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Susanne Hagemeier   
 
13.10.2011

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss  
Gemeindevertretung 19.12.2011 

Betreff:
Erlass einer 3. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung

Sachverhalt:

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 01.01.2003 30,00 € für den ersten, 50,00 € für den zweiten und 70,00 € für jeden weiteren Hund. Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund. Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €. Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Die Änderung hinsichtlich der Herdengebrauchshunde ist redaktionellen und klarstellenden Charakters und hat keine weiteren Auswirkungen.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen die Hundesteuersatzung nicht zu verändern.



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Susanne Hagemeier
-Verwaltung-

Anlagen:
  • III. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung