Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 01.01.2003 30,00 € für den ersten, 50,00 € für den zweiten und 70,00 € für jeden weiteren Hund. Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten Hund. Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €. Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.
Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00 € für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.
Die Änderung hinsichtlich der Herdengebrauchshunde ist redaktionellen und klarstellenden Charakters und hat keine weiteren Auswirkungen.