N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 27.08.2013.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreter Stephan Koch
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
  Beschlussvorlage - 20/2013
8. Lärmaktionsplan der Gemeinde Güby
8.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 21/2013
8.2 b.) abschließender Beschluss
  Beschlussvorlage - 22/2013
9. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Güby
  Beschlussvorlage - 7/2013
10. Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Bereich Plönort und zukünftige Nutzung des Weges
  Beschlussvorlage - 23/2013
11. Gewichtsbeschränkung auf der K 54
  Beschlussvorlage - 25/2013
12. Ersatzbeschaffung für zwei Buswarthäuser
  Beschlussvorlage - 27/2013
13. Antrag auf Erweiterung einer baugenehmigten Biogasanlage, Dorfstraße 11
  Beschlussvorlage - 19/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Auf Antrag der Bauherren Karl-Ulrich Berg und Telsche Berg wird der Tagesordnungspunkt 13 öffentlich behandelt. Auf Antrag von Bürgermeister Pohl wird der Tagesordnungspunkt 14 nichtöffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Fertigstellung der Baumaßnahme B 76
  • Sachstand zur Baumaßnahme Schützenverein
  • Baueinweisung Heiderader Weg. Die Kommunalaufsicht hat die Maßnahme ebenfalls als Ausbau eingestuft.
  • Kontrolle der Spielplätze
  • Teilnahme an den konstituierenden Sitzungen Amtsausschuss, Wasserbeschaffungsverband und Schulverband
  • Schulentwicklungsplanung zeigt sinkende Schülerzahlen im Amtsgebiet
  • Neubesetzung der Pfarrstelle der Kirchengemeinde Kosel und Freigabe der Gelder für den Pastoratsausbau
  • Renovierung der Buswartehäuser
  • Kabelschaden der Straßenbeleuchtung im Heiderader Weg

Die stellvertretende Sozialausschussvorsitzende berichtet über die Aktion Ferienspaß am 28.07. und die Seniorenfahrt am 14.08.13.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen

Gemeindevertreter Berg fragt nach, ob die Arbeiten am Heiderader Weg tatsächlich 4 Wochen andauern werden, wie auf Wurfzetteln bekannt gegeben wurde. Bauausschussvorsitzende Jöns erläutert, dass für die Arbeiten 2 bis 3 Wochen geplant waren.

Gemeindevertreter Reimers weist darauf hin, dass bei der Pflasterung im Schulweg das Gras durchwächst. Der Bürgermeister erläutert hierzu, dass die Gemeindearbeiter bereits informiert sind. Sollten diese die Arbeiten nicht zeitnah erledigen können, soll Herr Lausen sich der Sache annehmen.


zu TOP 7. Gültigkeitserklärung der Gemeindewahl am 26. Mai 2013
Beschlussvorlage - 20/2013

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Schlei-Ostsee hat am 27.05.2013 und der Wahlprüfungsausschuss der Gemeinde Güby am 27.08.2013 die Wahlunterlagen zur Gemeindewahl am 26. Mai 2013 geprüft. Gegen die Gültigkeit der Wahl wurden keine Einsprüche erhoben und auch keine Beanstandungen hinsichtlich der Vorbereitung und Durchführung der Wahlhandlung vorgebracht.

Somit ist die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 gemäß § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes für gültig zu erklären.


Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Gemeindewahl vom 26. Mai 2013 in der Gemeinde Güby für gültig.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Lärmaktionsplan der Gemeinde Güby

zu TOP 8.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 21/2013

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Güby für Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten
haben in der Zeit vom 10.06.2013 bis 11.07.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 28.05.2013 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Beschluss:

a) Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage Abwägungsvorschläge - wird Bestandteil des Originalprotokolls.






Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Beteiligung – Liste –„Lärmaktionsplan der Gemeinde Güby“
 
 
Datum
Bedenken
1.
Eisenbahn-Bundesamt
Schanzenstraße 80
20257 Hamburg
(f. Altenhof, Gammelby, Rieseby)
 
Keine Stellungnahme
2.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
Postfach 7128
24171 Kiel
durch den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr
Kieler Str. 19
24768 Rendsburg
11.06.2013
s. Stellungnahme
3.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Schleswig-Holstein
Gesundheitsabteilung IX 4
Düsternbrooker Weg
24105 Kiel
 
Keine Stellungnahme
4.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
Hamburgr Chaussee 25
24220 Flintbek
02.06.2013
Keine
5.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
19.07.2013
s. Stellungnahme



Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
6.
Gemeinde Geltoft
über das Amt Haddeby
Rendsburger Straße 54c
24866 Busdorf
17.06.2013
keine
7.
Gemeinde Borgwedel
über das Amt Haddeby
Rendsburger Straße 54c
24866 Busdorf
12.06.2013
Keine
8.
Gemeinde Kosel
(über Amt Schlei-Ostsee)
03.06.2013
Keine
9.
Gemeinde Fleckeby
(über Amt Schlei-Ostsee)
24.05.2013
Keine
10.
Gemeinde Hummelfeld
(über Amt Schlei-Ostsee)
03.06.2013
Keine

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 b.) abschließender Beschluss
Beschlussvorlage - 22/2013

Siehe Beschlussvorlage 21/2013.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde Güby für Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten mit nachfolgender Änderung abschließend beschlossen. Die Gemeinde regt die Installation fester Geschwindigkeitsmeßgeräte an.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Güby
Beschlussvorlage - 7/2013

Im Rahmen der Sitzungen des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 27.11.2012 sowie der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2012 wurde ausführlich über die Fragestellung einer möglichen Siedlungsentwicklung beraten. Unter Berücksichtigung des Planungsgrundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wurde sich darauf verständigt, dass zur Klarstellung der vorhandenen Innenentwicklungspotenziale eine eingehende Untersuchung durch einen Fachplaner erfolgen soll. Dieser sollte darüber hinaus eine Klärung herbeiführen, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung künftig denkbar ist.

Diese Ergebnisse liegen zwischenzeitlich vor und wurden am 05.03.2013 durch den Bauausschuss beraten und zur Kenntnis genommen. In künftige Bauleitplanungen werden diese Ergebnisse mit einfließen.

Am 18.03.2013 hat in der Amtsverwaltung ein Abstimmungsgespräch mit Vertretern des Landes, des Kreises und der Gemeinde i.d. Angelegenheit stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass eine Abprüfung der Innenentwicklungsmöglichkeiten zu erfolgen hat, bevor eine Überplanung des Außenbereiches erfolgen kann.

Aus diesem Grund hat die Gemeinde am 14.05.2013 die Aufstellung einer 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen. Im Dialog mit den Grundstückseigentümern sollen konkrete machbare Inhalte besprochen werden.


Beschluss:

Die festgestellten Innenentwicklungspotenziale werden zur Kenntnis genommen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Bereich Plönort und zukünftige Nutzung des Weges
Beschlussvorlage - 23/2013

Im Bereich Plönort leitet eine Regenentwässerungsleitung in einen offenen, seitlich am Knickfuß geführten Entwässerungsgraben ein. Das Regenwasser wird dann nach ca.100 m über ein Rohrleitungssystem wieder kanalisiert. An dieser Stelle wird die Wasserzügigkeit häufig durch Ablagerungen gehemmt, sodass es zu Einstauungen kommt. In der Vergangenheit hat ein anliegender Gübyer Bürger für die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen am und im Graben gesorgt. Die Unterhaltungspflicht obliegt jedoch der Gemeinde Güby. Deshalb ist es angedacht, den offenen Entwässerungsgraben vollständig zu verrohren, anschließend zu verfüllen und zu verdichten, um zukünftige Unterhaltungsmaßnahmen zu vermeiden. Ein durch die Gemeinde eingeholtes Angebot einer Tiefbaufirma zur Umsetzung der Maßnahme schließt mit der Bruttoangebotssumme von 3.598.06 €.


Beschluss:

Der Weg soll, wie bereits in der Vergangenheit, auch zukünftig im Winter gesperrt werden.

Es wird beschlossen, dem Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Baumaßnahme umsetzen zu lassen. Ergänzend sollen ein bis zwei Einläufe für das anfallende Oberflächenwasser hergestellt werden.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die ortsansässigen Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden können.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.
nur bei folgendem TOP abwesend: Herr Manfred Radtke

zu TOP 11. Gewichtsbeschränkung auf der K 54
Beschlussvorlage - 25/2013

Ein Bürger der Gemeinde Güby / Esprehm regt in einem Anschreiben an, eine Gewichtsbeschränkung für Lkw auf der K54 zu bewirken, um Schädigungen der Banketten bzw. des gesamten Straßenkörpers vorzubeugen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Güby den Antrag an den Kreis RD-ECK weiterleitet, mit der Aufforderung zu handeln. Insbesondere sollen die Banketten und die Einfahrten wiederhergestellt und die Verkehrszeichen gerichtet werden. Generell regt die Gemeinde eine komplette Sanierung der Straße an.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ersatzbeschaffung für zwei Buswarthäuser
Beschlussvorlage - 27/2013

Im Rahmen der Sanierung des Geh- und Radweges zusammen mit der Bundesstraße 76 wurde es notwendig, dass das Höhenniveau des Geh- und Radweges in Teilbereichen leicht angehoben wird. Dies hat dazu geführt, dass zwischen gepflasterter Fläche der Buswartehäuser und dem Geh- und Radweg ein Höhenunterschied von über 10 cm entstanden ist. Um die Buswartehäuser barrierefrei herzustellen, ist eine Anhebung der Pflasterfläche notwendig geworden. Die Anhebung erfolgte im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Ausbau B 76“ und verursacht der Gemeinde keine Kosten.

Die im Bereich Ahrensberg und Güby befindlichen Buswartehäuser wurden vor Ort in Augenschein genommen und als nicht erhaltenswert eingestuft. Für die demontierten Buswartehäuser muss nun Ersatz geschaffen werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, zwei neue Buswartehäuser des Typs W 3050 (58 mm Blockbohlen) der Fa. Hesse als Ersatz anzuschaffen. Die Kosten betragen pro Buswartehaus 2.720,00 EURO netto zzgl. Mehrwertsteuer, Fracht und Montage.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag auf Erweiterung einer baugenehmigten Biogasanlage, Dorfstraße 11
Beschlussvorlage - 19/2013

Die Bioenergie Güby GmbH & Co. KG plant in der Gemarkung Güby, Flur 1, Flurstück 70/4 und 70/5, Dorfstraße 11, Güby die Erweiterung der bereits vorhandenen genehmigten Biogasanlage. Mit Datum vom 17.06.2013 (Eingang Amt Schlei-Ostsee am 10.07.2013) wird dies beantragt. Das geplante Vorhaben bedarf der Genehmigung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Gemeinde wird im Rahmen des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem gemeindlichen Einvernehmen beteiligt. Bei der Anlage handelt es sich um eine privilegierte Anlage gem. § 35 BauGB.

Die Anlage besteht zur Zeit aus einem Fermenter mit Feststoffdosierer, einem Nachgärer, einer Vorgrube, einem BHKW, einem Trafo, einer Waage, einer Siloplatte und einer Komponentenhalle mit Trocknung.

Die Erweiterung sieht das Aufstellen eines BHKW`s, den Neubau eines Endlagers, den Neubau eines Pumpraumes, das Aufstellen eines Containers für eine Notheizung und das Aufstellen eines Containers für die Aufbereitung und Wärmeübergabe vor. Auf diesem Container soll die Notfackel installiert werden.

Unter den Angaben zum geplanten Vorhaben findet sich, dass durch die installierten Maschinen, wie Rührwerke, Pumpen, BHKW, Separator zusätzliche Geräusche entstehen. Dem wird mit einer schallgünstigen Anordnung, einer Kapselung der Maschinen und neuester Technik entgegengewirkt.

Zur Herkunft der Biomasse wird erklärt, dass diese überwiegend und auf Dauer (d. h. mehr als 50 %), aus dem eigenen Betrieb stammt. Alle Anbauflächen der Biomasse zum Betreiben der Biogasanlage sind nahe gelegen, d. h. nicht weiter als 15-20 km von der Biogasanlage entfernt. Es wird erklärt, dass der Bauherr die nachwachsenden Rohstoffe ausschließlich auf seinen eigenen bzw. Pachtflächen in unmittelbarer Umgebung zur Biogasanlage anbauen. Die Gülle stammt zum Teil aus dem eigenen Betrieb. Die Gärreste der Biogasanlage werden auf den Eigen- und Pachtflächen ausgebracht und landwirtschaftlich verwertet. Aus dem Kapazitätennachweis ergibt sich, dass die Biogasanlage, mit den Gärsubstraten Rindergülle, Maissilage und Grassilage, betrieben werden soll.

Zur Erschließung wird erklärt, dass die Biogasanlage östlich der landwirtschaftlichen Hofanlage von Herrn Berg liegt. Die Anlage wird über die vorhandene Zufahrt der bereits genehmigten Biogasanlage angefahren.


Gemeindevertreter Berg gibt noch einmal einen Überblick über das geplante Projekt. Dabei erklärt er, dass er für alle Schäden die im Zusammenhang mit der Biogas-Anlage entstehen aufkommen wird. Er wird sich auch freiwillig an der Unterhaltung der Straßen beteiligen. Der Zustand der Dorfstraße wurde dokumentiert.

Fragen von Einwohnerinen oder Einwohnern werden durch die Gemeinde zugelassen und durch Herrn Berg beantwortet. Danach verlässt dieser den Sitzungsraum.


Beschluss:

Die Gemeinde erteilt vorbehaltlich der Privilegierung nach § 35 (1) Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) ihr Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Die Gemeinde nimmt mit Wohlwollen die Bereitschaft von Herrn Berg, für Straßenschäden aufzukommen und sich an Unterhaltungsmaßnahmen zu beteiligen, zur Kenntnis. Eine entsprechende Absichtserklärung wird der Bürgermeister mit Herrn Berg abschließen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karl-Ulrich Berg

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :2

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben

Der im nichtöffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.



Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister