N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 25.03.2014.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.50 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreter Stephan Koch
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreterin Petra Schröder
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hugo Thomsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
  Beschlussvorlage - 2/2014
8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
  Beschlussvorlage - 1/2014
9. Widmung von verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 6/2014
10. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" - Fassung für die frühzeitige Beteiligung
  Beschlussvorlage - 5/2014
11. Ersatzbeschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges
  Beschlussvorlage - 8/2014
12. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 11/2014
13. Antrag auf finanzielle Unterstützung des Masurenhilfsprojektes des Ortsvereins Fleckeby und Umgebung
  Beschlussvorlage - 3/2014
14. Antrag auf finanzielle Unterstützung des Original Schleiblasorchesters Fleckeby e.V.
  Beschlussvorlage - 10/2014
15. Verbleib der Musikinstrumente und Kündigung der Versicherungen des ehemaligen Feuerwehrmusikzuges
16. Beratung ehemaliger Feuerwehrlöschteich Ahrensberg
17. Dorfabend 2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
20. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister bittet darum, die Tagesordnungspunkte 18 und 19 zu tauschen und diese gleichzeitig nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Gespräch am 27.02. im Amt mit Herrn Thoben bezüglich wiederkehrender Beiträge aufgrund des CDU Antrages vom 31.01.14. Im Ergebnis soll jetzt jedoch die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht abgewartet werden.
  • Es liegt eine Rückmeldung der Verkehrsaufsicht zur "Theoallee" und "Am Damm" vor.
  • Informationsschreiben an alle Grundstücksbesitzer zur Straßenreinigungssatzung
  • Probleme mit Hundekot
  • Durchführung der Schredderaktion
  • Verfahren bei nicht öffentlichen Sitzungsteilen, wenn Betroffene diese öffentlich machen möchten
  • Gespräch mit dem neuen Leiter der Stiftung Louisenlund
  • Teilnehmer für das geplante Vergleichsschießen am 05.05. gesucht
  • Aktion Sauberes Dorf am 29.03.2014


Finanzausschussvorsitzender Thordsen berichtet über die geplanten Neuregelungen zum Finanzausgleich.

Sozialausschussvorsitzende Mätzler berichtet über die Seniorenfeier, die Fahrradtour und die Kindergilde.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen

Gemeindevertreter Radtke fragt nach, wann die Warnbarken entfernt werden, da die Maßnahme bereits abgeschlossen ist. Der Bürgermeister wird die Entfernung veranlassen.

Gemeindevertreter Radtke fragt nach, warum bei der Schutzhütte keine Bank mehr vorhanden ist. Der Bürgermeister wird die Angelegenheit überprüfen.

Gemeindevertreter Reimers fragt für einen Eigentümer in Esprehm nach, ob dieser die Spuren, die er neben seiner Ausfahrt gefahren hat, selbst reparieren darf. Der Bürgermeister erklärt, dass die Gemeinde sich aufgrund von nachbarschaftlichen Streitigkeiten hier nicht einmischen wird. Die Reparatur kann von dem Anlieger selbst durchgeführt werden.

Gemeindevertreter Thordsen stellt die Frage, ob die Einrichtung des schnellen Internets in der Gemeinde neu diskutiert werden soll. Der Bürgermeister gibt hierzu einen Überblick über die Angebote, die der Stiftung Louisenlund für die Errichtung einer schnellen Internetversorgung vorliegen. Insgesamt herrscht in der Gemeindevertretung Einigkeit, dass die Angelegenheit weiter verfolgt werden soll.


zu TOP 7. Besetzung des Wahlvorstandes sowie die Bestimmung des Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.
Beschlussvorlage - 2/2014

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Europawahl am 25. Mai 2014 ist es notwendig, dass die Gemeinde Personen für den Wahlvorstand benennt und das Wahllokal festlegt.
Nach den derzeit gültigen Bestimmungen des Europawahlgesetzes und der Europawahlordnung, ist für jeden allgemeinen Wahlbezirk ein Wahlvorstand zu bilden, der aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und weiteren Beisitzern besteht. Bei Berufung der Beisitzer sind die Parteien nach Möglichkeit zu berücksichtigen.

Zu den Mitgliedern des Wahlvorstandes sollen möglichst nur Personen berufen werden, die in dem betreffenden Wahlbezirk wahlberechtigt sind.

Ich bitte daher, um einen Vorschlag für die Besetzung des Wahlvorstandes in ihrer Gemeinde sowie die Bestimmung eines Wahllokals für die Europawahl am 25. Mai 2014.


Beschluss:

Für die Europawahl am 25. Mai 2014 wird folgendes Wahllokal bestimmt: Landgasthof Güby

Es werden folgende Personen für den Wahlvorstand zur Europawahl am 25. Mai 2014 vorgeschlagen:

Wahlvorsteher:             Moritz Graf zu Knyphausen

stellv. Wahlvorsteher: Dieter Naeve

Schriftführer/in:            Hermann Busch

stellv. Schriftführer/in:            Wolf Dieter Moritz

Beisitzer/in:                        Brigitte Ehlers

Beisitzer/in:                        Monika von Boetticher

Beisitzer/in:                        Heine Stoltenberg

Beisitzer/in:                        Klaus Schröder

Beisitzer/in:                        Frank Petersen

Beisitzer/in:                        Dr. Edelgard Hajek

                                           
Reserve: André Mieth


zu TOP 8. Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2013, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2013 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben
Beschlussvorlage - 1/2014

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Güby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.
Die Gemeindevertretung beschließt über die Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung und die Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der beigefügten Jahresrechnung 2013.


Beschluss:

Die Jahresrechnung 2013 der Gemeinde Güby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2013 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Widmung von verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 6/2014

Insgesamt bestehen im Gemeindegebiet verschiedene Straßen, die als öffentlich bewertet werden bzw. bewertet werden können und sich im Eigentum "Dritter" befinden. Bisher war dies unproblematisch. Unter Berücksichtigung des Themas "Straßenausbaubeiträge" könnte dies in Zukunft aber schwieriger werden. Straßenausbaubeiträge dürfen z. B. nur erhoben werden, wenn die Straße nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sind. Eine solche Widmung kann grundsätzlich jedoch nur erfolgen, wenn die Gemeinde als Straßenbaulastträger auch Eigentümer ist. Sofern kein Eigentum vorliegt, kann nach vertraglicher Zustimmung des Eigentümers eine Widmung erfolgen.

Im Gemeindegebiet sind es im Wesentlichen folgende Straßen, die zur Diskussion stehen:
  • Pütscherstraße
  • Borgwedeler Weg
  • Louisenlunder Weg (bis Abfahrt Kapelle)
  • Schlagtor

Die übrigen Straßen im Eigentum des "Dritten" dienen ausschließlich der Erschließung seiner sonstigen Eigentumsflächen. Ein besonderes öffentliches Interesse für eine mögliche Widmung ist dort nicht zu erkennen.

Am 20.01.2014 hat mit Vertretern der Gemeinde, der Verwaltung und dem Grundeigentümer ein erstes Abstimmungsgespräch stattgefunden. Neben dem Erwerb der o. g. Flächen wurde auch über vertragsrechtliche Voraussetzungen für eine Widmung gesprochen. Der Grundeigentümer wollte dies noch einmal prüfen und die Gemeinde entsprechend in Kenntnis setzen.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass möglichst bis Sommer 2014 eine Lösung herbeigeführt werden sollte. Die Kosten für die Vertragsabwicklung würden von der Gemeinde getragen.

Durch die Verwaltung wurde noch einmal dargelegt, dass der Borgwedeler Weg durch die Gemeinde käuflich erworben werden sollte. Als Ortsverbindungsstraße und der Vielzahl von Anliegern sollte hier eine nachhaltige Regelung getroffen werden. Ein Vertrag, der die Zustimmung zur Widmung vorsieht, wäre hier nicht das richtige Mittel. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Leitungen im Straßenkörper und einer möglichen baulichen Verdichtung wäre es deutlich einfacher, wenn die Gemeinde das Eigentum an diesem Straßenabschnitt erlangt. Die übrigen Straßenabschnitte sind anders einzustufen.


Beschluss:

Es wird beschlossen, für folgende Straßen/Straßenabschnitte die Widmung anzustreben:
  • Pütscherstraße
  • Borgwedeler Weg
  • Louisenlunder Weg (bis Abfahrt Kapelle)
  • Schlagtor

Für folgende Straßen/Straßenabschnitte soll ein konkreter Erwerb näher forciert werden.
  • Borgwedeler Weg


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" - Fassung für die frühzeitige Beteiligung
Beschlussvorlage - 5/2014

Die Gemeinde hat am 14.05.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen. Vorausgegangen sind Gespräche mit der Landesplanung und dem Kreis sowie die Erstellung einer Innenentwicklung-Analyse. Im Vordergrund steht der Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Es sind mehrere Gespräche mit den Grundeigentümern der zu überplanenden Flächen geführt worden, um die jeweiligen Interessenslagen und Wünsche aufzunehmen und zusammenzuführen. Zu berücksichtigen ist u. a. auch der maximale Entwicklungsrahmen, der einer ländlichen Gemeinde vom Land zugestanden wird.

In dem vorliegenden Bebauungskonzept ist versucht worden, möglichst viele Wünsche zu berücksichtigen unter Einbeziehung der Interessen der Gemeinde. Es handelt sich bei dem vorliegenden Planungskonzept noch nicht um ein Endprodukt, sondern während des Verfahrens können noch weitere Dinge in die Planung einfließen.

Zur Gemeindevertretersitzung am 10.12.2013 wurde folgendes beschlossen:
"Das vorliegende Planungskonzept vom 14.11.2013 hat die Zustimmung der Gemeinde mit folgenden Änderungen: Erklärt sich der Eigentümer des Grundstücks Dorfstraße 5 bereit, auch das jetzige Wohngebäude abzureißen, kann dort ein 3 WE Block und eine einzelne WE erstellt werden (insgesamt 10 WE). Bei dem Grundstück Heiderader Weg 2 möchte die Gemeinde die Grundstücksspitze in Richtung Dorfeiche als Grünfläche, Parkplatz oder möglicherweise als Spielplatz erwerben. Dem Eigentümer wird als Ausgleich eine weitere WE zwischen Grünfläche und Wohnhaus zugestanden (insgesamt 4 WE)."

Daraufhin wurden die Eigentümer um Stellungnahme gebeten. Der Eigentümer des Grundstückes Dorfstraße 5 hatte noch Nachfragen, hat aber keine Aussage zum Abriss gemacht.


Beschluss:

Die Gemeinde Güby möchte mit der Fassung 2 (große Lösung) in die weitere Planung gehen, d. h. die frühzeitige Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung durchführen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Ersatzbeschaffung eines neuen Feuerwehrfahrzeuges
Beschlussvorlage - 8/2014
Mit Datum vom 09.02.2014 stellte die Freiwillige Feuerwehr Güby einen Antrag auf Ersatzbeschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges (Tanklöschfahrzeug).

Laut Rücksprache mit dem Herrn Kreiswehrführer des Kreises Rendsburg-Eckernförde würde für die Gemeinde Güby ein Mittellöschfahrzeug (MLF) befürwortet werden.

Der Antrag der Freiwilligen Feuerwehr wird durch den Wehrführer noch einmal eingehend erläutert.


Beschluss:
Zur weiteren Beratung wird der Antrag an den Finanzausschuss verwiesen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 11/2014

Am 14.05.2013 hat die Gemeindevertretung den Erlass der Straßenausbaubeitragssatzung beschlossen.
Über den umzulegenden Beitragsanteil- und damit im Umkehrschluss den von der Gemeinde zu tragenden Aufwandsanteil- enthält die Satzung in § 4 je nach Art der Straße entsprechende Prozentsätze.

Achtung, die Zahlen in Klammern zeigen die bisherigen Anteile und die Höchstsätze nach KAG bzw. neuester Kommentierung zum KAG und dienen hier zum Vergleich und dem besseren Verständnis!


Der Anliegeranteil könnte nach § 8 KAG bei Anliegerstraßen (= höchster Vorteil für den Anlieger, niedrigster Vorteil für die Allgemeinheit) bei 85 Prozent liegen.
Die derzeit gültige Satzung geht von der 60 %-Regelung mit Abstufungen zu den anderen Straßentypen bezogen auf die Gemeinde Güby aus.

Nunmehr hat der Schleswig-Holsteinische Gemeindetag (SHGT) eine Tabelle zu empfohlenen Anteilssätzen mit Höchstsätzen und einer sog. "Minimalregelung" eröffentlicht, deren wesentlichen Inhalt die von der Verwaltung erarbeitete Anlage 2 wiedergibt. Die Tabelle enthält abweichend vom Inhalt der SHGT-Tabelle eine neue Spalte 5 zum besseren Verständnis.

Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung enthält die nach der Tabelle möglichen niedrigsten Anliegeranteile mit 53 % für Anliegerstraßen, 25 % für Haupterschließungsstraßen (Fahrbahn u.a. Teileinrichtungen) und 10 % für Hauptverkehrsstraßen (Fahrbahn u.a. Teileinrichtungen).

Diese Anteile sind der Straßenausbaubeitragssatzung der Gemeinde Wentorf bei Hamburg 1:1 entnommen und sind Ausfluss eines Urteils des Oberverwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein (OVG).

Zu den Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen muss eine deutliche Abstufung der Vorteilsmöglichkeit erkennbar sein.
Auch muss die Satzung hinsichtlich der Verkehrsbedeutung der Teileinrichtungen von Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen wie Fahrbahn, Radwege, Gehwege usw. und den damit verbunden Vorteilen differenzieren.

Nach Auffassung der Verwaltung spiegelt sich die in Spalte 3 der Tabelle zum Ausdruck kommende erforderliche Verhältnismäßigkeit bei diesen Sätzen nur teilweise wider - siehe Inhalt der Spalte 5.

Das OVG kommt in seinem Urteil zu dem Ergebnis, dass die Anteilssätze (noch) nicht gegen das Vorteilsprinzip verstoßen.

Somit kann eine Gemeinde mit der entsprechenden finanziellen Ausstattung die dort genannte "Minimalregelung" anwenden.
Die sachliche Beitragspflicht ist für die Maßnahme Heiderader Weg bereits entstanden. Eine rückwirkende Satzungsänderung wäre zulässig, da die Maßnahme noch nicht abgerechnet ist und zu keiner Schlechterstellung der Beitragspflichtigen führen würde.


Beschluss:

Die 1. Nachtragssatzung zur Straßenausbaubeitragssatzung laut Entwurf wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag auf finanzielle Unterstützung des Masurenhilfsprojektes des Ortsvereins Fleckeby und Umgebung
Beschlussvorlage - 3/2014

Der Gemeinde Güby liegt ein Antrag des Ortsvereins Fleckeby und Umgebung auf finanzielle Unterstützung des Masurenprojektes vor.


Beschluss:

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 300,- € gewährt. Zusätzlich wird ein Verpflegungszuschuss von 150,- € für jeden, bei dem Projekt mitfahrenden, Gübyer Bürger gewährt. Dieser Beschluss ist auf 3 Jahre befristet.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Antrag auf finanzielle Unterstützung des Original Schleiblasorchesters Fleckeby e.V.
Beschlussvorlage - 10/2014

Der Gemeinde Güby liegt ein Antrag des Original Schleiblasorchesters Fleckeby e.V. vor. Der Antrag liegt dieser Vorlage bei.


Beschluss:

Es wird ein Zuschuss in Höhe von 300,- € gewährt. Dafür wird in 2015 ein Auftritt des Orchesters in Güby erwartet.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Verbleib der Musikinstrumente und Kündigung der Versicherungen des ehemaligen Feuerwehrmusikzuges

Der Bürgermeister erläutert, dass sich der Gübyer Musikzug nach seinem Jubiläum aufgelöst hatte. Die Instrumente sind jedoch größtenteils noch vorhanden. Ferner besteht noch eine Versicherung für die Instrumente. Da absehbar ist, dass der Feuerwehrmusikzug nicht wiederbelebt werden kann, stellt sich die Frage nach der weiteren Verfahrensweise.

Beschluss:
  • Die Versicherung soll mit sofortiger Wirkung gekündigt werden.
  • Es soll eine Begutachtung der verbleibenden Instrumente erfolgen, um deren Wert zu ermitteln.
  • Die verbleibenden Instrumente sollen an Interessenten wie z. B. ehemalige Spieler oder interessierte Schulen abgegeben werden.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Beratung ehemaliger Feuerwehrlöschteich Ahrensberg

Der Bürgermeister erläutert, dass in Ahrensberg ein Löschteich vorgehalten wird. Dieser verlandet jedoch mit der Zeit und müsste wieder in Stand gesetzt werden. Nach Rücksprache mit der Feuerwehr wird der Löschteich jedoch nicht mehr benötigt. Zu beachten ist außerdem, dass sich der Löschteich auf dem Gelände der Stiftung Louisenlund befindet. Es stellt sich daher die Frage, wie mit dieser Einrichtung weiter verfahren werden soll.

Beschluss:
Der Stiftung Louisenlund soll der Rückbau der Einrichtung Feuerlöschteich vorgeschlagen werden.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 17. Dorfabend 2015

Gemeindevertreterin Mätzler berichtet, dass die Planungen für den Dorfabend 2015 über den Sozialausschuss laufen. Es wurden bereits zwei Termine ins Auge gefasst. Es werden jedoch noch Teilnehmer und Helfer gesucht. Für die Durchführung des Dorfabends ist jedoch ein Zuschuss der Gemeinde erforderlich.

Beschluss:
Die Angelegenheit wird bezüglich der Gewährung eines Zuschusses an den Finanzausschuss verwiesen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 20. Bekanntgaben

Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.



Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister