N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 07.09.2015.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreter Stephan Koch
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
  Beschlussvorlage - 22/2015
7. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
  Beschlussvorlage - 23/2015
8. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße"
8.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 10/2015
8.2 Enwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 11/2015
9. Erlass der Verlängerung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße"
  Beschlussvorlage - 15/2015
10. Partielle Sanierung Betonspurplattenweg in Plönort / Güby
  Beschlussvorlage - 20/2015
11. Neuanschaffung Tore Fahrzeughalle Freiwillige Feuerwehr Güby
  Beschlussvorlage - 19/2015
12. Aufstellen von Werbetafeln im Bereich Ahrensberg und Wolfskrug
  Beschlussvorlage - 18/2015
13. Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehr
  Beschlussvorlage - 16/2015
14. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
  Beschlussvorlage - 17/2015
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
16. Bekanntgaben
17. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Der Bürgermeister beantragt, Tagesordnungspunkt 15 nicht öffentlich zu behandeln.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Herr Lausen gibt bekannt, dass der Schützenverein am 27.09.2015 ab 11.00 Uhr zu einem Tag der offenen Tür einlädt. Es sollen hier die Umbauten an der Schießanlage präsentiert werden.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Versteigerungstermin für das Altenheim am 04.09.15. Das Anwesen wurde verkauft.
  • Unterbringung von Asylbewerbern
  • Knickputzen
  • Probleme mit der Straßenbeleuchtung
  • Auswertung der Geschwindigkeitsmessung
  • Schlei-Rundfahrt von Oldtimern in Güby am 19.09.15 gegen 10.20 Uhr
  • Klagen über Geruchsbelästigung durch die Biogasanlage

Bauausschussvorsitzende Jöns berichtet über die Planungen zur Pflanzung von Krokussen. Die restlichen Themen des Bauausschusses sind Gegenstand der heutigen Sitzung.

Die Themen des Finanzausschusses sind Gegenstand der heutigen Sitzung.

Sozialausschussvorsitzende Mätzler berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Aktion Ferienspaß am 23.08. zum Tierpark Hagenbek
  • Seniorenfahrt
  • 01.10. Seniorenfrühstück

zu TOP 6. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes
Beschlussvorlage - 22/2015

Die Gemeinden des Amtes Schlei-Ostsee haben die Amtsverwaltung im vergangenen Jahr mit der Planung einer Breitbandversorgung beauftragt. Zwischenzeitlich wurden die Infrastrukturvorplanung für eine glasfaserbasierende Breitbandversorgung der Haushalte im Amtsgebiet, ein Business Case sowie Entwürfe eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zur Errichtung eines Breitbandzweckverbandes sowie deren Satzungsentwurf erstellt. Den Gemeinden werden damit die wesentlichen Grundlagen für die Entscheidung über die Errichtung einer Breitbandinfrastruktur und der entsprechenden Organisationsform zur Verfügung gestellt. Sie wurden am 26. August 2015 den Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern dargestellt und erläutert. Im Ergebnis wird die Gründung eines Breitbandzweckverbandes empfohlen, der nach seiner Konstituierung die weiteren Voraussetzungen für einen Breitbandausbau (Finanzierung, Förderung, EU-weite Ausschreibung usw.) mit dem Ziel der Realisierung klärt.

Als mögliche zusätzliche Partnerin kommt die Stadt Kappeln in Betracht. Der Fördergeber und das Breitbandkompetenzzentrum haben bereits vor einiger Zeit signalisiert, dass sie eine Zusammenarbeit wünschen. Die Planung wurde daher aufeinander abgestimmt. Eine Zusammenarbeit kann nur gegenseitig befruchten, da die Wirtschaftlichkeit einer Breitbandversorgung entscheidend von der Anschlussnehmerquote innerhalb eines zusammenhängenden Gebietes abhängt.


Beschluss:

Der öffentlich-rechtliche Vertrag wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Vereinbarung der Breitbandzweckverbandssatzung
Beschlussvorlage - 23/2015

Nach § 5 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit vereinbaren die Verbandsmitglieder eine Verbandssatzung, die der Zweckverband erlässt. Der vorliegende Satzungsentwurf wurde mit der Aufsichtsbehörde (Ministerium) abgestimmt.


Beschluss:

Die Verbandssatzung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße"

ab hier anwesend: Herr Karl-Ulrich Berg

zu TOP 8.1 Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 10/2015

Die Gemeindevertretung hat am 14.05.2013 die nötigen Planungen für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Bereich "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 07.07.2014 eine positive Stellungnahme abgegeben.

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 22.05.2014 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 27.05.2015 im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby statt.


Beschluss:

Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: Vorlage des Planungsbüros (Abwägungstabelle) wird Bestandteil des Originalprotokolls.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8.2 Enwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 11/2015

Die Gemeindevertretung hat am 14.05.2013 die nötigen Planungen für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Bereich "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 07.07.2014 eine positive Stellungnahme abgegeben.

Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 22.05.2014 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 27.05.2015 im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby statt.


Beschluss:

  1. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" und die Begründung wird mit folgender Änderungen gebilligt:
            - Die Ausgleichsfläche soll innerhalb der Grünfläche nach Südwesten verschoben werden.
  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen/ zu beteiligen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der Verlängerung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße"
Beschlussvorlage - 15/2015
Gemäß § 14 Baugesetzbuch (BauGB) kann die Gemeinde, sobald und soweit sie einen Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst hat, zur Sicherung der Planung für den künftigen Planbereich eine Veränderungssperre erlassen. Dies hat die Gemeinde in ihrer Sitzung am 10.12.2013 beschlossen. Die Veränderungssperre ist mit Bekanntmachung am 23.12.2013 in Kraft getreten. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Sie kann gem. § 17 (1) l. S. BauGB um ein weiteres Jahr verlängert werden. Aufgrund des Bearbeitungsstandes zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2, ist zur Sicherung der Planungsziele eine Verlängerung der Veränderungssperre zwingend erforderlich.

Beschluss:
I. Beschlusstext der Veränderungssperre:

Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Güby für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße"

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Güby hat in ihrer Sitzung vom 10.12.2013 aufgrund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches (BauGB) i. d. F. der Bek. v. 23.09.2004 (BGBl. l. S. 2414) (zuletzt geänd. durch Art. 1 des Gesetzes v. 11.06.2013, BGBl. l. S. 1548) folgende Satzung beschlossen:

Satzung der Gemeinde Güby vom 10.12.2013 über die Veränderungssperre für die in Aufstellung befindliche 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg – Dorfstraße", umgrenzt vom Borgwedeler Weg im Norden und der Dorfstraße im Südosten (s. auch Übersichtsplan).

§ 1
Zu sichernde Planung

Die Gemeindevertretung Güby hat in ihrer Sitzung am 14.05.2013 beschlossen, für das in § 2 bezeichnete Gebiet der Gemeinde Güby, "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg – Dorfstraße", die 3. Änderung des Bebauungsplanes aufzustellen. Zur Sicherung der Planung für dieses Gebiet wurde die Veränderungssperre erlassen. Die Veränderungssperre ist mit ihrer ortsüblichen Bekanntmachung am 23.12.2013 im Bekanntmachungsblatt Nr. 35/2013 in Kraft getreten.

Zur weiteren Sicherung der Planung wird für das in § 2 näher bezeichnete Gebiet eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein Jahr erlassen.

§ 2
Räumlicher Geltungsbereich

Der räumliche Geltungsbereich der Verlängerung der Veränderungssperre ergibt sich aus der Karte, die als Anlage zur Verlängerung der Veränderungssperre Teil der Satzung wird.

§ 3
Rechtswirkung der Veränderungssperre
  1. In dem von der Verlängerung der Veränderungssperre betroffenen Gebiet dürfen
  1. Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden.

Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB sind:
  1. Vorhaben, die die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen zum Inhalt haben und die einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedürfen oder die der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden müssen, oder über die in einem anderen Verfahren entscheiden wird,
  1. Aufschüttungen und Abgrabungen größeren Umfanges sowie Ausschachtung, Ablagerung einschließlich Lagerstätten, auch wenn sie keine Vorhaben nach § 3 (1) Nr. 1 a) dieser Satzung sind,
  1. erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und bauliche Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- und anzeigepflichtig sind, nicht vorgenommen werden.
  1. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
  2. Vorhaben, die vor in Kraft treten der Veränderungssperre baurechtlich genehmigt worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden von der Veränderungssperre nicht berührt.

§ 4
Inkrafttreten und Außerkrafttreten der Verlängerung der Veränderungssperre

Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt am Tag der Bekanntmachung im Bekanntmachungsblatt des Amtes Schlei-Ostsee, frühestens jedoch vom Tag des Fristablaufes der seit dem 23.12.2013 rechtswirksamen Veränderungssperre, in Kraft.

Sie tritt nach Ablauf von einem Jahr, vom Tage des Fristablaufes, der seit dem 23.12.2013 rechtswirksamen Veränderungssperre gerechnet, außer Kraft. Die Verlängerung der Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan für das in § 2 genannte Gebiet rechtsverbindlich wird. Die Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

II. Der Beschluss über die Veränderungssperre ist ortsüblich bekannt zu machen
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Partielle Sanierung Betonspurplattenweg in Plönort / Güby
Beschlussvorlage - 20/2015

Der Betonspurplattenweg in Plönort weist partielle Absackungen auf, die saniert werden sollen. Die Gesamtstrecke beläuft sich auf ca. 26 m. Ein vorläufig eingeholtes Kostenangebot schließt mit einer Bruttoangebotssumme von 2.284,80 €. Das Angebot umfasst die Herstellung der Spurplatten in Ortbeton sowie die Herstellung des Unterbaus. Sollten eventuell defekte Leitungen oder Drainagen ursächlich für die Sackungen sein, müsste man mit zusätzlich anfallenden Kosten rechnen. Es handelt sich in diesem Fall um eine Unterhaltungsmaßnahme. Das heißt, dass keine Straßenausbaubeiträge erhoben werden müssen.  


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Maßnahme umzusetzen. Die Hierzu erforderlichen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Neuanschaffung Tore Fahrzeughalle Freiwillige Feuerwehr Güby
Beschlussvorlage - 19/2015

Die Tore der Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr in Güby sollen erneuert werden. In einem an den Bürgermeister gerichteten Schreiben vom 02.08.2015 erklärt der Gemeindewehrführer, Herr Koch, dass sich der Vorstand der Wehr für folgenden Tortyp entschieden hat:

Hörmann - Tor APU F42 

Herr Koch hat bereits ein aktualisiertes Angebot einer Fachfirma angefordert. Zudem wurden noch zwei weitere Vergleichsangebote durch die Bauamtsverwaltung angefordert. Nach Prüfung der Angebote kann dann der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter erfolgen.   


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem zuvor beschriebenen Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, den Auftrag zur Neuanschaffung von zwei Toren für die Fahrzeughalle der Freiwilligen Feuerwehr Güby an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die hierzu erforderlichen finanziellen Mittel von ca. 7.300,- € werden anerkannt und im Haushalt bereitgestellt. 


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufstellen von Werbetafeln im Bereich Ahrensberg und Wolfskrug
Beschlussvorlage - 18/2015

In der Gemeindevertretung vom 01.07.2015 wurde angeregt, Werbetafeln im Bereich Ahrensberg und Wolfskrug aufzustellen, um z.B. Werbung für gemeindliche Veranstaltungen anzukündigen. Als Referenzobjekt könnte die Werbetafel gegenüber des Spielplatzes an der FF-Güby dienen. Die Fertigung dieser Tafel erfolgte von dem Gemeindearbeiter Andreas Hammerich. Zu einem Ortstermin bot er an, bei Bedarf in den Wintermonaten weitere Tafeln herstellen zu können. Grundsätzlich sei an dieser Stelle erwähnt, dass das Aufstellen von Werbetafeln dieser Größe baugenehmigungspflichtig ist. Die Bauanträge könnte die Amtsverwaltung stellen, hierzu müsste der jeweilige Standort der Tafeln aber klar definiert werden.   


Beschluss:

Es wird beschlossen, der Anregung, zwei Werbetafeln aufzustellen, zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Standorte abzustimmen und die Maßnahme umzusetzen. Die hierzu notwendigen finanziellen Mittel werden im Haushalt bereitgestellt.  


Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen für die Feuerwehr
Beschlussvorlage - 16/2015
Mit Schreiben vom 02.08.2015 stellt die Freiwillige Feuerwehr Güby den Antrag auf Anschaffung einer Wärmebildkamera.

Der Antrag der FF-Fleckeby liegt dieser Vorlage als Anlage bei.

Die Wärmebildkamera ist gemäß der Kreisrichtlinien zu Ziffer 2.5 der Richtlinien des Innenministeriums zur Förderung des Feuerwehrwesens als sonstige Maßnahme bis 30 % bezuschussungsfähig, wenn die Zuweisungssumme mindestens 2.500,00 € beträgt. Wenn z.B. sieben Gemeinden je eine Wärmebildkamera anschaffen, liegt die Zuweisungssumme bei 2.986,31 €.
7 x 1.422,05 € = 9.954,35 € Investitionssumme x 30% = 2.986,31 € Zuweisungssumme.

Mit einer Bezuschussung würde eine Kamera 995,43 € kosten.

Beschluss:
Für die FF-Güby wird eine Wärmebildkamera im Rahmen der geplanten Sammelbeschaffung angeschafft. Kommt bis Ende Oktober / November 2015 keine Sammelbeschaffung zustande, wird der Kauf einer Wärmebildkamera erneut beraten.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Erlass einer neuen Entschädigungssatzung
Beschlussvorlage - 17/2015
Im Rahmen der überörtlichen Kassen- und Ordnungsprüfung der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee durch den Kreis Rendsburg-Eckernförde wurde u. a. darauf hingewiesen, dass die Entschädigungen für die Feuerwehrgerätewarte in die Entschädigungssatzung der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen ist. In diesem Zusammenhang wurde die bisherige Entschädigungssatzung durch das Amt überarbeitet. Hinsichtlich der einzelnen Entschädigungen wurde die bisherigen Summen in Prozentsätze übernommen, um bei Änderungen der Entschädigungsverordnungen und der Entschädigungsrichtlinien keine Änderung der Satzung durchführen zu müssen. Durch die Verwendung von Prozentsätzen kann es zu vernachlässigenden Rundungsabweichungen kommen.

Beschluss:
Es wird beschlossen, die vorliegende Entschädigungssatzung gem. Entwurf zu beschließen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 16. Bekanntgaben

Eine Bekanntgabe erübrigt sich, da im nicht öffentlichen Teil kein Beschluss gefasst wurde.


zu TOP 17. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Gemeindevertreter Thordsen weist auf folgende Problematiken hin:
  • Die Zahl der aufgestellten Leitpfosten muss reduziert werden.
  • Die Abarbeitung der Arbeiten am Damm ist immer noch nicht korrekt abgeschlossen. Das Wasser kann nicht abfließen. Eine Zufahrt muss verrohrt werden.
  • In Plönort muss eine Grenzfeststellung durchgeführt werden. Ferner muss geprüft werden, ob die Grenzen der Bebauung eingehalten wurden.
  • Die Rasengittersteine bei der Bushaltestelle in der Dorfstraße sollten verlängert werden.

Gemeindevertreterin Mätzler weist darauf hin, dass der Verleih von Tischen und Bänken zukünftig nur noch über Stefan Koch erfolgen soll. Als sein Vertreter in dieser Angelegenheit wird Heinrich Lausen bestimmt.

Gemeindevertreter Thomsen weist darauf hin, dass die Arbeiten an den Banketten im Bereich Schlagtor noch nicht abgeschlossen sind. Es wird eine Begehung mit dem Bürgermeister, Gemeindevertreterin Jöns und Gemeindevertreter Thomsen stattfinden.

Gemeindevertreter Koch berichtet zum Sachstand der Fahrzeugbeschaffung. Die Beladung wird etwas kostengünstiger, da ein kleinerer Lüfter beschafft werden soll. Eine Baubesprechung soll in der 39. KW stattfinden.

Gemeindevertreter Reimers weist darauf hin, dass die Dorfstraße stark zugeparkt wird, und die Autos auf dem Gehweg stehen. Gemeindevertreter Radtke wird den Verursacher ansprechen.


Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister