N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 08.12.2015.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.05 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreter Stephan Koch
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 26/2015
7. Erlass Haushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 27/2015
8. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Auf Antrag des Bürgermeisters wird folgender Tagesordnungspunkt nicht öffentlich behandelt: TOP 9

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

ab hier anwesend: Herr Karl-Ulrich Berg

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Es wird darauf hingewiesen, dass der Gullydeckel im Bereich Schulweg immer noch klappert. Der Bürgermeister führt hierzu aus, dass die Ursache bisher nicht ermittelt werden konnte.

Herr Lausen berichtet über den Tag der offenen Tür des Schützenvereins und bedankt sich für die Unterstützung, die der Verein von der Gemeinde erfährt.

Gemeindevertreter Koch bedankt sich für die Freiwillige Feuerwehr ebenfalls für die Unterstützung der Gemeinde.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

ab hier anwesend: Herr Thorsten Reimers

zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Neuerungen bei der Freiwilligen Feuerwehr: Halle gestrichen, neue Rolltore, neues Schließsystem
  • Teilnahme am Amtsausschuss
  • Breitbandzweckverband wurde gegründet
  • Tagung des Krippenausschusses
  • Tagung Abwasserbeirat Stadtwerke
  • Tagung Schulverband
  • 1. Louisenlunder Weihnachtsmarkt
  • Defekte bei der Straßenbeleuchtung
  • Probleme mit dem Wasserbrunnen Esprehm
  • Gespräche mit der Kirche über das Defizit des Friedhofes
  • Hinweis auf einen Brief von Herrn Schaffranek
  • Beschaffung einer Tischtennisplatte
  • Spende von 4 Mädchen für den Spielplatz

Außerdem verliest der Bürgermeister einen Brief von Gemeindevertreter Gomolzig, in dem dieser aus gesundheitlichen Gründen seinen Rücktritt erklärt.

Sozialausschussvorsitzende Mätzler und 1. stellv. Sozialausschussvorsitzende Ehlert berichten über das Laternelaufen und die Seniorenweihnachtsfeier

Bauausschussvorsitzende Jöns berichtet über die Verrohrung einer Zufahrt am Damm und die Erneuerung einiger Platten auf dem Plattenweg Plönort.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 26/2015
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 7.700 € erhöht und damit gegenüber bisher 713.200 € auf nunmehr 720.900 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 129.900 € vermindert und damit gegenüber bisher 460.200 € auf nunmehr 330.300 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2015 in der hier vorliegenden Form zu erlassen. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 27/2015
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2016 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. 
Gemeindevertreter Thomsen wünscht sich in jedem Haushalt eine Übersicht über die laufenden Zuschüsse.

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2017 bis 2019 werden beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     708.800 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     708.800 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     51.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     51.700 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     177.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.  

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Gemeindevertreter Thordsen bezieht sich auf den Brief von Herrn Schaffranek und fragt nach, was es mit der Anzeige des Bürgermeisters wegen der abgelaufenen TÜV Plakette auf sich hat. Herr Schaffranek stellt noch einmal seine Sicht der Dinge dar. Laut Auskunft der Polizei hat der Bürgermeister die Anzeige eingeleitet.

Bürgermeister Pohl erklärt, er habe sich um die Angelegenheit gekümmert, da er von verschiedenen Bürgern angesprochen wurde. Er habe die Polizei dabei lediglich auf den Sachverhalt aufmerksam gemacht. Aufgrund der Diskussion, ob es sich bei dem Grundstück, auf dem sich der Hänger befand, um Privatgrund oder ein gemeindliches Grundstück handelt, wird die Verwaltung gebeten, die Angelegenheit zu klären und Herrn Schaffranek zu benachrichtigen.

Gemeindevertreter Reimers erklärt, dass der Verkauf der Blasinstrumente bisher 520,- € eingebracht hat. Es sind noch 8 bis 9 spielbare Instrumente übrig.

Vor Eintritt in den nicht öffentlichen Teil erhält Frau Zülsdorff noch einmal die Gelegenheit, eine Stellungnahme abzugeben. Sie bezieht sich dabei auf ein Schreiben, welches sie zu Beginn der Sitzung dem Bürgermeister überreicht hat. Sie verweist dabei auf die bestehende Bereitschaft, den Rückbau auch ohne vorherige Vermessung durchzuführen. Eine Vermessung sei daher nicht erforderlich gewesen. Die Eheleute Zülsdorff seien von dem ganzen Verfahren überrumpelt worden. Sollte der Rückbau nun dazu führen, dass die Straße mit Traktoren schneller befahren werden kann, würde sie einen Antrag auf verkehrsberuhigende Maßnahmen stellen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben
Der im nicht öffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.


Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister