N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 22.03.2016.

Sitzungsort:  im Gemeindehaus (Feuerwehrhaus), Borgwedeler Weg, Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Hermann Busch
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen
Gemeindevertreter Nils Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße"
7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 1/2016
7.2 Satzungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet " Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 2/2016
8. Antrag auf Nutzung des Versammlungsraumes am Feuerwehrgerätehaus für private Feiern
  Beschlussvorlage - 18/2016
Vorschlag für nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Gemeindevertreter Thordsen stellt den Antrag, die Tagesordnung um TOP 9 "Grundstücksangelegenheit" im nicht öffentlichen Teil zu erweitern. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Gemeindevertreterin Mätzler fragt für Frau Radtke und Frau Zander an, ob die Kinder der 4. Klasse für eine Abschlussfeier den Unterstand und die Toiletten nutzen können. Aus der Gemeindevertretung ergeben sich keine Bedenken.

Aus der Zuhörerschaft wird angeregt auf dem Parkplatz vor Wolfskrug einen Mülleimer aufzustellen, da sich bei der Müllsammelaktion gezeigt hat, dass dort sehr viel Abfall abgelagert wird. Der Bürgermeister schlägt vor, zunächst zuständigkeitshalber den Kreis aufzufordern. Sollte dort nichts geschehen würde die Gemeinde einen Mülleimer aufstellen. 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Widmungsverfahren für diverse Straßen in der Gemeinde werden wie beschlossen durchgeführt
  • Sanierung des Spielplatzes Mitte April
  • Ein Normenkontrollantrag wurde von der Klägerin zurück gezogen
  • Schredderaktion am 12.03.
  • Der Schützenverein bittet um Genehmigung der Nutzung des Gemeindewappens im neuen Logo. Widerspruch aus der Gemeindevertretung ergibt sich nicht.
  • Gründung einer Bürgerinitiative in Gammelby gegen die Deponieerweiterung
  • privates Feuerwerk am 30.07. geplant
  • Amtsausschusssitzung am 16.03.2016
  • Beschluss des Breitbandzweckverbandes über die Ausschreibung des Betreibers
  • Aufstellung von Infotafeln in Wolfskrug und Ahrensberg

Bauausschussvorsitzende Jöns berichtet wie folgt:
  • Aktion Sauberes Dorf
  • 18.05. Fahrt durch die Gemeinde mit dem Fahrrad geplant. Treffpunkt 18.30 beim Feuerwehrgerätehaus
  • Bereitstellung von Hundekotbeuteln ist kontraproduktiv, da diese dann in der Natur entsorgt werden. 

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Gemeindevertreter Wilke regt an, im Bereich zwischen Plönort und Wolfskrug neben der Bank einen Mülleimer aufzustellen. Die Angelegenheit soll im Rahmen der Fahrradtour begutachtet und entschieden werden.

Gemeindevertreter Ratke regt an, eine Weihnachtsbeleuchtung für die verschiedenen Ortsteile anzuschaffen. Die Angelegenheit wird in den Bauausschuss verwiesen.

Gemeindevertreter Reimers berichtet, dass der Graben in Ahrensberg freigelegt wurde. Dabei wurde jedoch nicht der ursprünglich vorhandene Meander wieder hergestellt. Das frühere Vorhandensein eines Meanders wird vom Wasser- und Bodenverband bestritten. 

zu TOP 7. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße"

zu TOP 7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 1/2016
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Güby und die Begründung haben in der Zeit vom 21.10.2015 bis zum 23.11.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 05.10.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 22.05.2014.   

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)   
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Satzungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet " Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 2/2016
Siehe Beschlussvorlage 01/2016.   

Beschluss:
Die Satzungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet " Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet " Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.   
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Antrag auf Nutzung des Versammlungsraumes am Feuerwehrgerätehaus für private Feiern
Beschlussvorlage - 18/2016
Mit Schreiben vom 24.01.2016 stellt ein Bürger der Gemeinde Güby den Antrag auf Nutzung des Versammlungsraumes bei der Freiwilligen Feuerwehr für private Feiern. Der Bürger ist auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, um im März 2016 seinen 40-jährigen Geburtstag zu feiern. Bisherige Anfragen auf Nutzung des Versammlungsraumes bei der Feuerwehr wurden bis auf wenige Ausnahmen abgelehnt. Da keine Nutzungsordnung für diese Räumlichkeit vorliegt, sollte die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss für die Nutzung des Versammlungsraumes beschließen( z.B. private Feiern, egal welcher Art, dürfen im Versammlungsraum der Feuerwehr nicht stattfinden) oder eine Nutzungsordnung für private Feiern (z.B. Geburtstag, Taufe, Kommunion, Hochzeit, Jubiläum usw.) erlassen.

Wenn die Benutzung des Versammlungsraumes erlaubt wird, sollte folgendes geregelt werden.
  • darf jeder die Räumlichkeit nutzen oder nur ein bestimmter Personenkreis? (z.B.: nur Feuerwehrangehörige oder nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Güby)
  • wo sollen die Gäste parken, damit im Einsatzfall nicht die Ausfahrt für die Feuerwehrfahrzeuge versperrt ist?
  • wird der erhöhte Abnutzungsverschleiß über ein Nutzungsentgelt abgedeckt?
  • bei Erhebung eines Nutzungsentgelts / Gebühr ist eine Gebührensatzung zu erlassen.
  • wer ist für die Endreinigung der Räumlichkeiten und des Inventars verantwortlich?
  • soll der Mieter / Pächter eine Kaution zahlen?
  • wer haftet bei Schäden?
  • soll ein Übergabeprotokoll für die Räumlichkeiten und des Inventars erstellt werden?
  • wer ist verantwortlich das Übergabeprotokoll?       

Beschluss:
Dem Antrag auf Nutzung des Versammlungsraumes am Feuerwehrgerätehaus für private Feiern wird zugestimmt. Die Gemeinde erstellt eine Nutzungsordnung und ggf. eine Gebührensatzung.     

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :10
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

Vorschlag für nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgabe
Das Ergebnis der Beratungen im nichtöffentlichen Teil wird bekannt gegeben. 


Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister