N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 13.09.2016.

Sitzungsort:  im Gemeindehaus (Feuerwehrhaus), Borgwedeler Weg, Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Hermann Busch
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen
Gemeindevertreter Nils Wilke

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Thorsten Reimers (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ
KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Beauftragung eines Wartungsvertrages für die Straßenbeleuchtung
  Beschlussvorlage - 31/2016
7. Defizitbeteiligung an den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kosel
  Beschlussvorlage - 30/2016
8. Erneuerung Palisaden (FWGH und Glascontainer)
  Beschlussvorlage - 27/2016
9. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
12. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnungspunkte 10 und 11 nichtöffentlich zu behandeln. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Herr Lausen gibt bekannt, dass er den Bereich um den Clubraum des Schießstandes mit einer Videoüberwachung versehen möchte. Hierzu wird er mit dem ULD die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen klären und dann das Einverständnis der Gemeinde einholen.

Herr Lausen gibt weiterhin bekannt, dass Julius Schröder den 36. Platz bei der Deutschen Meisterschat gemacht hat. 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Pflichten der Einwohnerinnen und Einwohner lt. Straßenreinigungssatzung
  • Es werden 5.000 Krokuszwiebeln beschafft. Pflanztermin ist der 08.10.
  • Die 4 bestellten Weihnachtssterne sind eingetroffen.
  • Es fand das angekündigte Gespräch mit dem Feuerwehrvorstand statt.
  • Klage eines Bürgers gegen die Gemeinde in Bauangelegenheiten
  • Fortschritt in der Angelegenheit Plönort
  • Frau Jebe-Ölerich hat darüber informiert, dass die Gaststätte an Dienstagen wieder für Sitzungen zur Verfügung steht.

Schulverbandsvorsteher Thordsen berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Einrichtung einer Stelle zum Bundesfreiwilligendienst
  • 39 neue Schüler wurden eingeschult
  • Vandalismusprobleme

Die Beratungspunkte des Finanzausschusses und des Bauausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

Sozialausschussvorsitzende Mätzler berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 22.09. Seniorenfahrt. Der 54er Bus ist voll belegt.
  • 26.09. Ausschusssitzung
  • 08.10. Seniorenfrühstück
  • 03.11. Terminabsprache der Vereine und Verbände 

zu TOP 6. Beauftragung eines Wartungsvertrages für die Straßenbeleuchtung
Beschlussvorlage - 31/2016
Nachdem die Gemeindevertretung am 24.05.2016 beschlossen hat, einen Wartungsvertrag abzuschließen, wurde unterdessen die Vereinbarkeit mit dem Straßenausbaubeitragsrecht geprüft und der Wettbewerb gestartet.
Die Finanzverwaltung hat die Sachlage unter dem Gesichtspunkt des Straßenausbaubeitragsrechtes geprüft und festgestellt, dass der Abschluss eines Wartungsvertrages diesbzgl. die wirtschaftlichste und sparsamste Lösung darstellt. Ausbaubeiträge müssen / können daher nicht gefordert werden.

Die Bauverwaltung und Herr Thordsen haben bei den örtlichen Fachunternehmen und den Stadtwerken Schleswig den Wettbewerb über die, einem Wartungsvertrag zugrundeliegenden Leistungen, gestartet. Die örtlichen Fachunternehmen haben kein Interesse bekundet, die Schleswiger Stadtwerke und die Firma Stadt-Land-Licht sehr wohl. Zum Vergleich wurden dem Ausschuss die beiden vorliegenden Angebote bereits zur Beratung im Finanzausschuss am 13.07.2016 zur Verfügung gestellt. Das Angebot der Stadtwerke ist bei der angebotenen Vertragslaufzeit von 8 Jahren um insgesamt 3.571,45 € wirtschaftlicher.

In dieser Finanzausschusssitzung am 13.07.2016 haben ein Herr der Schleswiger Stadtwerke sowie eine Vertreterin der Firma Osram vorgetragen. Die Amtsverwaltung hatte von diesem Vortrag keine Kenntnis. Neben Erläuterungen zur Leistungsfähigkeit der Stadtwerke wurde über ein Förderprogramm des Bundes und der Möglichkeit, Zuschüsse einzuwerben, referiert.

Bzgl. dieser Inhalte hat Herr Andresen am 14.07.2016 gegenüber den Stadtwerken, dem Bürgermeister und dem Bauausschussvorsitzenden wie folgt Stellung genommen:


Das vom BMU aufgelegte Förderprogramm ist der Verwaltung in groben Zügen bekannt gewesen. Den Inhalt des Programms kann man sich aus dem sogenannten "Merkblatt Investive Klimaschutzmaßnahmen" erlesen. Abgewickelt wird das Programm über den Projektträger Jülich (PTJ). Aus mehreren Gründen hat die Amtsverwaltung schon bei den Vertragsverhandlungen in einer anderen Gemeinde festgestellt, dass eine Förderung bei den gegebenen Rahmenbedingungen und mit der Zielsetzung der Vermeidung von Straßenausbaubeiträgen nicht möglich ist.
  • Die Anwendungen von Finanzierungsmodellen kommen gemäß PTJ nicht in Betracht. Aussage des PTJ: "Es können grundsätzlich nur vorhabenbezogene Ausgaben angesetzt werden, die innerhalb der vorgesehenen Laufzeit des Vorhabens verursacht werden. Daher können nur die Ausgaben als zuwendungsfähig anerkannt werden, die im Rahmen des Verwendungsnachweises per Beleg nachgewiesen werden können. Zahlungen, die erst nach dem Ende des Bewilligungszeitraumes getätigt werden, sind somit nicht zuwendungsfähig."

  • Es werden Maßnahmen mit 20% bezuschusst, die gegenüber dem Ist-Zustand eine Energieeinsparung von 70% bewirken (bzw. 25% Förderung bei 80% Einsparung) [Seite 9, Merkblatt]. Da der Ist-Zustand bereits 33 W ist, wäre der Sollzustand 10 W oder weniger. Das ist unrealistisch.

  • Mindestens 5 Monate Bearbeitungszeit beim Zuschussgeber (zusätzliche Verzögerung der Maßnahme bzw. verlorenes Einsparungspotential), bevor mit dem Vorhaben begonnen werden kann - vorher darf nicht einmal mit der Ausschreibung begonnen werden [Seite 3 Merkblatt - Mitte]. Insgesamt ist der administrative Aufwand des Antrags-, Vergabe-, Auftrags-, Belegs- und Statistikwesens sehr hoch, so dass ein wesentlicher Teil des Zuschusses schon dadurch "aufgefressen" würde. Bei größeren Kommunen mag dieser Aufwand infolge eines größeren Teilers sicherlich gerechtfertigt sein, in unserer föderalen Kleinstruktur nach Auffassung des Amtes eher nicht.

Technische Stellungnahme zur Wärmeentwicklung der LED-Retrofit-Leuchtmittel:

Niemand kann die Langlebigkeit dieser Technik über 7 oder 8 Jahre belegen, da die Technik erst wenige Jahre alt ist. Jedoch hat Herr Andresen mit dem ihm vorliegenden Muster (Corn-Bulk) erfahren, dass das Leuchtmittel auch nach stundenlangem Betrieb noch anfassbar ist. Damit dürfte die Wärmeentwicklung zumindest dieses Produktes kein geeignetes Argument sein, den Einsatz in Straßenleuchten nicht empfehlen zu können. Dann vielleicht eher die Masse in Bezug auf die E27-Fassung. Jedenfalls muss der Wartungsvertragspartner aus Sicht der Gemeinde sowieso die Gewähr für die Funktion über die Vertragslaufzeit übernehmen.

Auf diese Stellungnahme hin haben die Stadtwerke eingeräumt, dass man sich geirrt hat. Nunmehr gilt es über den identischen Sachverhalt der Vorlage 29/2016 erneut zu beraten. Aus dem Protokollauszug zum TOP 5 der Sitzung vom 13.07.2016 hat Herr Andresen entnommen, dass die Stadtwerke zu dem angebotenen Preis zusätzlich 8 Steckdosen an Laternenmaste installieren und schiefe Maste richten wird.   


Beschluss:
Es wird beschlossen, einen Wartungsvertrag mit den Schleswiger Stadtwerken abzuschließen. Um in der dunklen Jahreszeit die Stromeinsparungen zu generieren, soll die Umrüstung bis Ende Oktober 2016 erledigt sein.
Der Vertrag soll zeitnah geschlossen werden, damit eine Umrüstung tatsächlich vor dem Winter 2016 /2017 möglich ist.     

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Defizitbeteiligung an den Friedhöfen der Kirchengemeinde Kosel
Beschlussvorlage - 30/2016
Vertreter der Kirchengemeinde Kosel und die Bürgermeister der Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel sowie Vertreter der jeweiligen Verwaltung haben die finanzielle Situation des Friedhofsgebührenhaushaltes erstmalig am 27.08.2015 und zuletzt am 05.07.2016 erörtert. Beim letzten Termin wurde der Entwurf für einen Vertrag über die Finanzierung und Unterhaltung der Friedhöfe von der Kirchenkreisverwaltung vorgelegt und die politischen Gemeinden wurden um Beratung und Beschlussfassung dieses Vertragsentwurfes gebeten.

Situationsdarstellung:
Der Betrieb der Friedhöfe der Kirchengemeinde Kosel weist seit 2010 jährliche Defizite aus. Die Vertreter der Kirchengemeinde haben in den Gesprächen deutlich gemacht, dass es ihnen nicht um einen Ausgleich der Defizite gehen würde, die bis einschließlich 2014 angefallen seien. Folglich sieht auch der Vertragsentwurf einen Defizitausgleich erst ab dem 01.01.2015 vor. Das festgestellte Defizit des Jahres 2015 beträgt 15.596,41 €, das Defizit 2016 nach der Haushaltsplanung 29.600,00 €. Die Gemeinden Fleckeby, Güby, Hummelfeld und Kosel sollen sich das jeweilig festgestellte Defizit lt. Entwurf nach Einwohnerzahlen aufteilen, so dass Fleckeby 49%, Güby 14%, Hummelfeld 6% und Kosel 31% tragen würden.

Rechtliche Beurteilung:
Nach § 20 Abs. 1 des Bestattungsgesetzes (BestattG) haben die Gemeinden grundsätzlich sicherzustellen, dass der örtliche Bedarf an Friedhöfen gedeckt ist. Nach § 20 Abs. 2 BestattG können auch anerkannte Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigene (kirchliche) Friedhöfe betreiben. Soweit nur die Kirche einen Friedhof unterhält, ist sie verpflichtet, auch Nichtangehörigen der Konfession die Bestattung zu ermöglichen. In diesen Fällen haben sich die betroffenen Gemeinden nach § 22 Abs. 2 BestattG an den Kosten des Friedhofes zu beteiligen, die nicht durch Gebühren gedeckt werden können. Diese Situation war bereits im Jahr 2010 eingetreten.

Die Beteiligungspflicht der Gemeinde bedeutet nicht, dass sie das Defizit des kirchlichen Friedhofes komplett übernehmen muss. Da ein konfessioneller Träger seinen Friedhof auch im eigenen Interesse errichtet und betreibt, kommt in aller Regel nur ein anteiliger Deckungsbeitrag der Gemeinde in Betracht. Der Gesetzgeber hat jedoch bewusst keine Beteiligungsquote festgelegt. Er geht der nichtamtlichen Begründung zufolge davon aus, dass sich die Beteiligten auf einen gemeindlichen Beitrag verständigen.

Es ist auch nicht möglich, dass die Trägerschaft des Friedhofes durch einseitige Erklärung (hier der Kirchengemeinde) auf eine oder mehr Gemeinden übertragen wird. Die Kirchengemeinde hat die Aufgabe ursprünglich freiwillig als öffentlich-rechtliche Institution übernommen und ist für die auf dem Friedhof beerdigten Menschen verantwortlich; der Friedhof ist für diesen Zweck öffentlich-rechtlich gewidmet. Eine Entwidmung darf daher nach § 21 Abs. 2 BestattG nur erfolgen, wenn alle Ruhezeiten abgelaufen sind. Eine beabsichtigte Schließung eines kirchlichen Friedhofes wäre den betroffenen Gemeinden mindestens 2 Jahre vorher anzuzeigen.

Ziel der Beratungen sollte eine faire Defizitbeteiligung sein.   
Bürgermeister Pohl berichtet, dass der Finanzausschuss der Gemeinde Kosel eine abweichende Beschlussempfehlung mit einer verringerten Defizitübernahme abgegeben hat. Beide Fraktionen stimmen jedoch darin überein, über den zwischen den Bürgermeistern besprochenen Beschlussvorschlag abzustimmen. 

Beschluss:
Die Gemeinde Güby beteiligt sich ab 01.01.2015 grundsätzlich mit 14% an der Hälfte des laufenden Defizits des Friedhofsgebührenhaushaltes der Kirchengemeinde Kosel, soweit sich die Gemeinden Fleckeby mit 49%, Hummelfeld mit 6% und Kosel mit 31% ebenfalls an dieser Hälfte beteiligen. Die verbleibende Hälfte ist von der Kirchengemeinde zu tragen.
Die Kirchengemeinde erhält die hälftige Beteiligung, soweit sich diese im Rahmen des Haushaltes bewegt und diesem nicht innerhalb von 2 Monaten nach Eingang bei der Amtsverwaltung widersprochen wurde.

Der vorliegende Vertragsentwurf wird nicht beschlossen.   

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erneuerung Palisaden (FWGH und Glascontainer)
Beschlussvorlage - 27/2016
Die Palisadenpfahlreihen am Glascontainer und hinter der Halle am Feuerwehrgerätehaus sind marode. Die gesamte Länge der Pfahlreihe beträgt ca. 25 Meter. Es besteht die Möglichkeit, die Pfahlreihe zu entfernen oder zu ersetzen. Nachfolgend sind zur Kosteneinschätzung die Preise zur Erneuerung des Bestandes durch Holz-, Recycling- oder Betonpalisaden aufgeführt.
  • Holzpalisaden (liefern und einbauen) : ca. 147,00 € / lfdm
  • Recyclingpalisaden (liefern und einbauen) : ca. 195,00 € / lfdm
  • Betonpalisaden (liefern und einbauen) : ca. 165,00 € / lfdm

Sollte keine Erneuerung der Palisaden gewünscht sein, könnte der marode Bestand durch die Gemeindearbeiter zurückgebaut werden.     

Beschluss:
Es wird beschlossen, die bestehenden Holzpfahlreihen am Müllcontainer und hinter der Halle zu entfernen und wie folgt zu ersetzen:
  • Am Müllcontainer durch das Aufstellen von Findlingen am Böschungsfuß
  • Hinter der Halle durch aufrecht stehende Tiefborde mit 1,0 Meter Länge

Der Bürgermeister wird ermächtigt, Angebote einzuholen und den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.      

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Gemeindevertreterin Schröder weist darauf hin, dass die im Bauausschuss besprochenen Leitpfähle noch nicht gesetzt wurden. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die Arbeiten aufgrund des stark verdichteten Bodens nicht mit einem Handbohrer durchgeführt werden konnten. Hier ist der Einsatz eines Baggers erforderlich. Ein entsprechender Auftrag wurde erteilt.

Gemeindevertreter Berg weist darauf hin, dass der Gehweg am Grundstück Heidtmann mit Brombeeren zugewachsen ist. Der Bürgermeister wird sich in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt noch einmal der Sache annehmen.

Gemeindevertreter Berg weist darauf hin, dass die Bäume in der Dorfstraße bei dem Grundstück Gehse zurückgeschnitten werden müssen. Der Bürgermeister wird die Grundstückseigentümerin ansprechen.

Gemeindevertreterin Mätzler weist darauf hin, dass das Gemeindegrundstück hinter ihrem Grundstück nicht gemäht wurde und dass dort Müll abgelagert wurde. Bauausschussvorsitzende Jöns wird sich die Sache ansehen.

Bezüglich der Vielzahl der problematisch wachsenden Bäume, herrscht Einigkeit, dass alle Straßen diesbezüglich begutachtet werden sollen.

Gemeindevertreter Radtke spricht sich positiv über den Zustand der Ehrenmale aus. Er bedankt sich bei den Damen, die diese pflegen. 

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 12. Bekanntgaben
Die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben. 


Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister