N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 13.12.2016.

Sitzungsort:  im "Landgasthof Güby", Güby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Hermann Busch
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen
Gemeindevertreter Nils Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus
  Beschlussvorlage - 34/2016
7. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
  Beschlussvorlage - 33/2016
8. Zuschüsse der Gemeinde
  Beschlussvorlage - 41/2016
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
  Beschlussvorlage - 39/2016
10. Erlass Haushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 40/2016
11. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
  Beschlussvorlage - 35/2016
12. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
  Beschlussvorlage - 32/2016
13. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
  Beschlussvorlage - 38/2016
14. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
15. Widmung von verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet
  Beschlussvorlage - 43/2016
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung um TOP 15 "Widmung von verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet" im öffentlichen Teil und um TOP 16 "Grundstücksangelegenheit" im nicht öffentlichen Teil zu erweitern.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Herr Lausen dankt der Gemeinde für die Unterstützung des Schützenvereins und stellt kurz dessen sportliche Aktivitäten des abgelaufenen Jahres dar.

Wehrführer Koch bedankt sich ebenfalls bei der Gemeinde für die Unterstützung der Kameradschaftspflege und berichtet über die Einsatzbilanz der Freiwilligen Feuerwehr.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Zukünftige Errichtung der Breitbandversorgung durch die Stadtwerke Schleswig
  • Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED
  • Information über die geplanten Erweiterungen des Internates Louisenlund
  • Aufstellung der Weihnachtsbeleuchtung und Planung zu deren Erweiterung
  • Instandhaltungsmaßnahmen an den Ehrenmalen
  • Aufstellung von zusätzlichen Leitpfosten im Borgwedler Weg zur Verkehrsberuhigung
  • Erneuerung von Kreisstraßen
  • Teilnahme am Kindergartenausschuss der Kirche
  • Teilnahme am Krippenausschuss
  • Teilnahme am Amtsausschuss
  • Teilnahme an der WBV Sitzung
  • Teilnahme am Abwasserbeirat der Stadtwerke
  • Teilnahme an der Schulverbandssitzung
  • Geplante Beteiligung am Schleidörfer Tag in Zusammenarbeit mit Louisenlund

Bauausschussvorsitzende Jöns gibt bekannt, dass die nächste Ausschusssitzung für Februar 2017 geplant ist.

Sozialausschussvorsitzende Mätzler berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • Das Laternelaufen wurde gut angenommen.
  • Terminabsprache für 2017
  • Seniorenweihnachtsfeier

Die Beratungspunkte der Finanzausschusssitzung sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

zu TOP 6. Wahl eines Mitgliedes in den Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus
Beschlussvorlage - 34/2016
Frau Christel Thomsen hat mit dem Wegzug aus der Gemeinde Güby ihre Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 6 des Gemeinde- Kreiswahlgesetzes verloren. Somit scheidet Frau Thomsen kraft Gesetzes, mit dem Wegzugtag, als bürgerliches Mitglied aus dem Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus der Gemeinde Güby aus. Hierdurch bedingt ist ein neues Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus zu wählen.
    

Beschluss:
Frau Svenja Zander wird als Mitglied in den Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus gewählt.    

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Wahl eines Mitgliedes in den Finanzausschuss
Beschlussvorlage - 33/2016
Herr Daniel Lausen hat mit dem Wegzug aus der Gemeinde Güby seine Wählbarkeitsvoraussetzungen nach § 6 des Gemeinde- Kreiswahlgesetzes verloren. Somit scheidet Herr Lausen kraft Gesetzes, mit dem Wegzugtag, als bürgerliches Mitglied aus dem Finanzausschuss der Gemeinde Güby aus. Hierdurch bedingt ist ein neues Mitglied in den Finanzausschuss zu wählen.
   

Beschluss:
Herr Karsten Korte wird als Mitglied in den Finanzausschuss gewählt.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Zuschüsse der Gemeinde
Beschlussvorlage - 41/2016
Folgende Zuschüsse werden aktuell von der Gemeinde Güby gezahlt. Es wird über Veränderungen bei der Bezuschussung nachgedacht.
HHSt.
Fälligkeit
Ges.betr.
Empfänger
Buchungstext
130.7000
01.06.
600,00 €
Freiwillige Feuerwehr Güby
Zuschuss
130.7000
01.06.
100,00 €
Jugendfeuerwehr Fleckeby
Zuschuss
360.7000
01.06.
100,00 €
Sozialverband Deutschland
Zuschuss
 
 
 
Ortsverband Fleckeby
 
360.7000
01.06.
150,00 €
Volksbund Deutsche
Zuschuss
 
 
 
Kriegsgräberfürsorge e.V.
 
360.7000
01.06.
500,00 €
Ahrensberg-Louisenlunder-
Zuschuss
 
(bis 2019)
 
Gübyer Totengilde
 
360.7000
01.06.
200,00 €
Sterbegilde Saar und Umgebung
Zuschuss
 
(bis 2020)
 
 
 
360.7000
01.02.
1,00 € pro
Förderverein Kirchengemeinde
Zuschuss
 
 
Einwohner
Kosel
 
360.7000
01.01.
500,00 €
Frauengilde Güby
Zuschuss
 
(nur 2016)
 
 
50-jähr. Jubiläum
4515.5900
01.06.
150,00 €
Frau Mätzler
Zuschuss Kindergilde
470.7000
ab 01.05.14
300,00 €
DRK
Masurenzuschuss Gem. Güby 201_
 
bis 01.05.16
 
Ortsverein Fleckeby
FA-Beschluss vom 02.04.2014
470.7000
Mitteilung
auf Mitteilung
DRK
Verpflegungszuschuss von 150,00€
 
Gübyer
warten
Ortsverein Fleckeby
für jeden Gübyer Bürger der bei dem
 
Bürger
 
 
Masurenhilfsprojekt mitfährt
490.5900
01.06.
60,00 €
Kirchliches Vewaltungzentrum
Zuschuss
550.7000
01.01.
200,00 €
Sportverein Fleckeby e.V.
Zuschuss
550.7000
 
600,00 €
Schützenverein Güby
Zuschuss
   

Beschluss:
Die vorliegenden Zuschüsse werden beschlossen. Lediglich der Posten "Zuschuss an die Freiwillige Feuerwehr Güby" wurde von 400,00 € auf 600,00 € geändert.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016
Beschlussvorlage - 39/2016
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 23.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 708.800 € auf nunmehr 732.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 36.500 € erhöht und damit gegenüber bisher 51.700 € auf nunmehr 88.200 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.    

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 40/2016
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2017 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.    

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2018 bis 2020 werden beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     697.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     697.200 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     28.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     28.000 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     174.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.     

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Antrag auf Anwendung des alten Umsatzsteuerrechtes für Umsätze bis einschließlich 2020 gemäß § 27 Abs. 22 Umsatzsteuergesetz
Beschlussvorlage - 35/2016
Durch das Steueränderungsgesetz 2015 hat sich die Systematik der Umsatzbesteuerung bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPdöR) umfassend geändert. Gemäß § 2b UStG ist die Unternehmereigenschaft nicht mehr an das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art gebunden. Betätigen sich jPdöR auf privatrechtlicher Grundlage sind sie nach der neuen Rechtslage unter gewissen Voraussetzungen umsatzsteuerpflichtig.
Die neue Regelung gilt grundsätzlich ab dem 01.01.2017. Auf Antrag an die Finanzverwaltung kann jedoch die bisherige Regelung in einem Übergangszeitraum bis längstens 31.12.2020 weitergenutzt werden. Dieser Antrag ist bis zum 31.12.2016 zu stellen. Die Entscheidung darüber, ob der Antrag gestellt wird, obliegt der Gemeindevertretung.

In der Übergangzeit werden weitere Ausführungsanweisungen des Bundesministeriums für Finanzen zur Klärung der Sach- und Rechtslage erwartet. Die Verwaltung wird dann im Einzelfall prüfen, welche weiteren Maßnahmen erforderlich sind.   

Beschluss:
Die Gemeinde erklärt gemäß § 27 Abs. 22 UStG (Umsatzsteuergesetz) bis zum 31.12.2016 gegenüber der Finanzverwaltung die weitere Anwendung der bisherigen umsatzsteuerlichen Regelungen bis längstens 31.12.2020.      

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung
Beschlussvorlage - 32/2016
Nach § 34 der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein regelt die Gemeindevertretung ihre inneren Angelegenheit, insbesondere den Ablauf der Sitzungen, durch eine Geschäftsordnung, soweit hierzu keine gesetzlichen Regelungen vorliegen. Die Gemeinde Güby besitzt keine Geschäftsordnung. Daher ist eine Geschäftsordnung zu beschließen. Hierauf wurde auch vom Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt hingewiesen. Die Amtsverwaltung hat hierzu eine Mustergeschäftsordnung erarbeitet.   

Beschluss:
Die vorliegende Geschäftsordnung wird beschlossen.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Vorbereitung auf eine Stellungnahme zum Regionalplan "Wind"
Beschlussvorlage - 38/2016
Die Landesregierung hat den Entwurf für den Teilregionalplan "Wind" am 06.12.2016 beschlossen und sodann bekannt geben. Eine offizielle Verfahrensbeteiligung wird von Januar bis April erwartet. Die Landesplanung hat die entsprechenden Entwürfe zwischenzeitlich erstellt. Neu soll sein, dass die stärksten Flächenerhöhungen in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde stattfinden sollen, wovon vermutlich auch das Amtsgebiet Schlei-Ostsee betroffen sein wird.

Nunmehr geht es darum, eine tendenzielle Einschätzung der Situation aus gemeindlicher Sicht abzugeben, damit der Bürgermeister und die Amtsverwaltung in die Lage versetzt werden, (ggf. mit externer fachlicher Unterstützung) die im offiziellen Verfahren erforderliche Stellungnahme im Sinne der Gemeinde vorzubereiten. Soweit benachbarte Gemeinden zur gleichen Einschätzung für ein übergreifendes Gebiet kommen, kann eine dieses Gebiet betreffende gemeinsame Stellungnahme erarbeitet werden.
Gemeindevertreterin Jöns stellt den Antrag, die Angelegenheit in den Bauausschuss zu verweisen.

Beschluss:
Die Angelegenheit wird in den Bauausschuss verwiesen.

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 14. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Gemeindevertreter Thordsen gibt bekannt, dass Herr Dr. Groß sich für die Unterstützung des DRK durch die Gemeinde für die Masurenfahrt bedankt.

Gemeindevertreter Thordsen regt an, die Entwässerungsmulde am Damm zu verlängern. Die Angelegenheit wird im nächsten Bauausschuss aufgegriffen.

Gemeindevertreter Reimers erklärt, dass ihn Bürger angesprochen haben, dass die neue LED Straßenbeleuchtung sehr hell ist. Bei der Vorstellung wurde versprochen, dass man auf die Wünsche der Gemeinde bezüglich Lichtfarbe und Lichtstärke eingehen würde. Hier muss eventuell noch nachgebessert werden.

zu TOP 15. Widmung von verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet
Beschlussvorlage - 43/2016
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlagen 6/2014 und 7/2015 verwiesen. Danach wurde im Rahmen der Sitzungen der Gemeindevertretung am 25.03.2014 und 31.03.2015 beschlossen, mehrere Straßen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Diese befinden sich ausnahmslos im Privateigentum. Für die vorgesehene Widmung ist die Zustimmung des Grundeigentümers notwendig. Aus verschiedenen Gründen dauerte die abschließende Abstimmung bis dato an.

Ursprünglich war eine Widmung des Louisenlunder Weges nur bis zur Abfahrt zur Kapelle geplant (2014). Der Umfang der Widmung hatte sich dann in 2015 auf das gesamte Flurstück ausgedehnt. In Gesprächen mit dem Grundeigentümer hat sich nunmehr aufgezeigt, dass die Widmung bis zur Abfahrt zur Kapelle doch ausreichend ist. Der Beschluss über die Widmung ist daher entsprechend zu korrigieren.

In Abstimmung mit dem Grundeigentümer ist die schriftliche Zustimmung zur Widmung aller betroffenen Straßenteile noch in 2016 vorgesehen. Danach würde die Verwaltung die Widmungsverfügung entsprechend im Bekanntmachungsblatt veröffentlichen.   

Beschluss:
Abweichend vom Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.03.2015 soll der Louisenlunder Weg nur bis zur Abfahrt zur Kapelle dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Der genaue Bereich der betroffenen Teilstücke ist in der Übersichtskarte entsprechend farblich gekennzeichnet. Eine Veränderung der betroffenen Flurstücke ergibt sich nicht.

Der Beschluss vom 31.03.2015 zu den weiteren Straßen bleibt im Übrigen unverändert bestehen.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgabe
Der im nicht öffentlichen Teil gefasste Beschluss wird bekannt gegeben.


Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister