N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 03.04.2017.

Sitzungsort:  im Schloss Louisenlund, Gobelinsaal, Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.50 Uhr

Anwesend sind:
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Hermann Busch
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen
Gemeindevertreter Nils Wilke

Abwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
wählbare Bürgerin Brigitte Ehlert
wählbarer Bürger Christa-Maria Gomolzig
wählbarer Bürger Karsten Korte
Protokollführerin Sylvia Brücker
Verwaltung Norbert Jordan
Gast Lennart Beier
Gast Alexandra Oboda
Gast Frank Springer
Es waren zahlreiche Gäste anwesend.
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T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Güby für den Bereich " Photovoltaikanlage Willenrade"
  Beschlussvorlage - 10/2017
8. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich " Photovoltaikanlage Willenrade"
  Beschlussvorlage - 11/2017
9. Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Güby für das Gebiet "Louisenlund"
  Beschlussvorlage - 8/2017
10. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund – zwischen Kavalierhaus und Försterei an der Allee nach Fleckeby"
  Beschlussvorlage - 9/2017
11. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund – westlich der Hauptallee"
  Beschlussvorlage - 13/2017
12. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund – Hof Louisenlund"
  Beschlussvorlage - 14/2017
13. Quartierskonzept zur energetischen Sanierung im Bereich "Ahrensberg-Louisenlund"
  Beschlussvorlage - 12/2017
14. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
  Beschlussvorlage - 7/2017
15. Beteiligung als Nachbargemeinde bei der Bauleitplanung der Gemeinde Borgwedel
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
17. Bekanntgabe

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der stellvertretende Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Es werden folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.

1.) Tagesordnungspunkt (TOP) 15: Beteiligung als Nachbargemeinde bei der Bauleitplanung der Gemeinde Borgwedel - öffentlicher TOP

2.) TOP 16: Grundstücksangelegenheiten - nicht öffentlicher TOP

3.) der unter TOP 16 zu behandelnde TOP soll nicht öffentlich beraten werden.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Es werden keine Fragen gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Der stellvertretende Bürgermeister Herr Thordsen berichtet über folgende Angelegenheiten:
1.) Stand zum Breitbandausbau. Am Donnerstag den 06.04.2017 findet der Terim zum "ersten Spatenstich" mit dem Ministerpräsidenten statt.
2.) Die K 55 werde im September ausgebaut.
3.) Er fragt bei der Stiftung an, ob es bei Holzfällarbeiten Möglichkeiten gebe, an das Holz zu kommen. Dei Rückmeldung ergibt, dass sich diesbezüglich jeder an die Stiftung wenden könne.
4.) Der Sportverein und das Rote Kreuz haben sich für die Unterstützung bedankt.
5.) Die Freiwillige Feuerwehr Wolfskrug wird sich auflösen. Es fehle aber noch der abschließende Beschluss der GV.
6.)Es liegt ein Schreiben einer Bürgerin vor, in dem es darum gehe, dass Sie keinen U3-Platz für ihr Kind erhalten habe. Das Kind muss in der Gemeinde Owschlag untergebracht werden. Die Kosten muss die Gemeinde Güby tragen.

Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Angelegenheiten ihres Ausschusses.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Entsprechende Anfragen werden wie folgt beantwortet:

Die Steine am Damm werden laut Aussage von Herrn Thordsen noch gesetzt. 

zu TOP 7. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Güby für den Bereich " Photovoltaikanlage Willenrade"
Beschlussvorlage - 10/2017
Im Jahr 2009 ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde Güby herangetreten. Beabsichtig war der Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die Gemeindevertretung Güby hat daraufhin in ihrer Sitzung am 16.12.2009 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Photovoltaikanlage Willenrade" beschlossen. Die Bekanntmachung dieser beiden Beschlüsse erfolgte am 26.01.2010. Anfang des Jahres 2010 teilte der Vorhabenträger der Gemeinde mit, dass er kein Interesse mehr an der Umsetzung der Planung habe. Das Verfahren hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) durchlaufen. Die Gemeinde wollte das Vorhaben zunächst ruhen lassen. Da die Umsetzung der Planung nicht erfolgen wird, sollte die Gemeinde nunmehr die Aufstellungsbeschlüsse für dieses Vorhaben aufheben und dies bekannt machen, damit die laufenden Nummern für die Bauleitplanung wieder frei gegeben werden können.

Beschluss:
  1. Der Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 16.12.2009 für das Gebiet "Photovoltaikanlage Willenrade"* wird hiermit aufgehoben.
  2. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich " Photovoltaikanlage Willenrade"
Beschlussvorlage - 11/2017
Siehe Beschlussvorlage 10/2017.

Beschluss:
  1. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 4 vom 16.12.2009 für das Gebiet "Photovoltaikanlage Willenrade"* wird hiermit aufgehoben.
  2. Dieser Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellungsbeschluss für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes Güby für das Gebiet "Louisenlund"
Beschlussvorlage - 8/2017
Ein Vorhabenträger ist an die Gemeinde heran getreten. Der Gemeinde liegt ein Antrag auf Bauleitplanung vom 02.03.2017 vor. Geplant ist eine bauliche Erweiterung auf dem Standort Louisenlund. Hierfür ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Im Zuge der Weiterentwicklung des Geländes ist eine neue Raumordnung mit baulichen Veränderungen und Erweiterungen erforderlich. Ziel ist die nachhaltige Standorsicherung der Schule Louisenlund. Zur Realisierung dieser Weiterentwicklung ist die Bauleitplanung unabdingbar. Da das Gelände vom Landschaftsschutz und Denkmalschutz geprägt wird, ist eine enge Abstimmung mit den jeweiligen Fachbehörden erforderlich. Es haben verschieden Gespräche mit dem Vorhabenträger stattgefunden, in denen die Eckpunkte und Absichten der anstehenden Planung erläutert und dargestellt wurden.

Beschluss:
  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 6. Änderung für das Gebiet "Louisenlund"* aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden. Bezüglich der Umweltbelange soll das Büro Benfeldt-Herrmann und Franke beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Ein Kostenerstattungsvertrag ist abzuschließen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund – zwischen Kavalierhaus und Försterei an der Allee nach Fleckeby"
Beschlussvorlage - 9/2017
Siehe Beschlussvorlage 8/2017.

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Louisenlund – zwischen Kavalierhaus und Försterei an der Allee nach Fleckeby"* wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 4 aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden. Bezüglich der Umweltbelange soll das Büro Benfeldt-Herrmann und Franke beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.

* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund – westlich der Hauptallee"
Beschlussvorlage - 13/2017
Siehe Beschlussvorlage 8/2017.

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Louisenlund – westlich der Hauptallee"* wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden. Bezüglich der Umweltbelange soll das Büro Benfeldt-Herrmann und Franke beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.

* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund – Hof Louisenlund"
Beschlussvorlage - 14/2017
Siehe Beschlussvorlage 8/2017.

Beschluss:
  1. Für das Gebiet "Louisenlund – Hof Louisenlund"* wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden. Bezüglich der Umweltbelange soll das Büro Benfeldt-Herrmann und Franke beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.

* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Quartierskonzept zur energetischen Sanierung im Bereich "Ahrensberg-Louisenlund"
Beschlussvorlage - 12/2017
Die KfW-Bank bezuschusst im Rahmen des Produkts "Energetischen Stadtsanierung" Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz in einem Quartier erhöht wird. Dabei können sowohl Sach- als auch Personalkosten finanziert werden. Das Produkt besteht aus 2 Bausteinen:

A. Integriertes Quartierskonzept

Das Konzept muss plausibel sein und folgende Punkte erläutern:
  • Ausgangsanalyse: Wer sind die größten Energieverbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für Energieeinsparung und -effizienz? Wie soll die Gesamtenergiebilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?
  • konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
  • Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
  • Erfolgskontrolle
  • Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
  • Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit

Liegt bereits ein integriertes energetisches Quartierskonzept vor, können auch Zuschüsse für einen Sanierungsmanager separat beantragt werden.

B. Sanierungsmanager

Der Sanierungsmanager hat folgende Aufgaben:
  • Konzeptumsetzung planen
  • Akteure aktivieren und vernetzen
  • Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
  • als zentraler Ansprechpartner für Fragen zu Finanzierung und Förderung fungieren

Für geplante Maßnahmen im Bereich des Ortsteils "Ahrensberg-Louisenlund" wäre ein solches Quartierskonzept denkbar. Gefördert werden jedoch nur kommunale Gebietskörperschaften und/oder deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe. Für den Bereich "Ahrensberg-Louisenlund" müsste somit die Gemeinde Güby die entsprechenden Anträge stellen und wäre Herr des Verfahrens.
Die Antragsteller sind jedoch berechtigt, Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte und die Übernahme von Kosten für Sanierungsmanager an privatwirtschaftlich organisierte oder gemeinnützige Akteure weiterzuleiten, die in eigener Verantwortung ein auf die städtebaulichen Ziele der Kommune abgestimmtes Konzept der energetischen Sanierung eines Quartiers planen. Eine solche Projektskizze wurde durch die Stiftung Louisenlund erarbeitet und der Gemeinde entsprechend vorgelegt.

Für ein Quartierskonzept bestehen Zuschussmöglichkeiten in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten. Ergänzend zu den Zuschussmitteln der KfW stehen den Gemeinden im ländlichen Raum in Schleswig-Holstein weitere Fördermittel des Landes in Höhe von 20% der förderfähigen Summe in Aussicht. Somit würde ein Eigenanteil von 15% verbleiben. Durch die Stiftung Louisenlund wurde die Übernahme dieser Restkosten erklärt. 

Herr Beier stellt den Sachverhalt vor.

Frau Oboda von der Investitionsbank Schleswig-Holstein erläutert das Verfahren. Antragsteller muss zwingend die Gemeinde sein. Der Bürgermeister muss den Antrag somit unterzeichnen. Die zu erhaltende Förderung kann an die Stiftung weiter gegeben werden.

Herr Dr. Rösner wirft den Vorschlag in den Raum, dass die Gemeinde Güby Vorreitergemeinde für autonomes Fahren, E-Mobilität usw. werden könnte.

Beschluss:
Es wird beschlossen, für den Bereich "Ahrensberg-Louisenlund" die Erstellung eines Quartierskonzepts zu veranlassen und entsprechende Förderanträge zu stellen. Die Kosten hierfür betragen ca. 60.000,00 €. Diese Mittel werden über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt und durch die Zuschüsse/Förderbeträge sowie die Kostentragung durch die Stiftung Louisenlund vollständig refinanziert. Die Stiftung Louisenlund soll mit Eigenmitteln Teilleistungen der Öffentlichkeitsarbeit und des Projektmanagements erbringen. 

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Stellungnahme zur Landesentwicklungsstrategie Schleswig-Holstein 2030 "Weißbuch"
Beschlussvorlage - 7/2017
Die Landesentwicklungsstrategie (LES) ist ein zentrales Vorhaben der Landesregierung und soll aufzeigen, wie sich Schleswig-Holstein (S-H) bis zum Jahr 2030 entwickeln soll und die Herausforderungen in den nächsten Jahren meistern kann. Die LES wird von der Landesregierung (Landesplanung) erarbeitet und soll Teil des neuen Landesentwicklungsplanes (LEP) werden.

Am Anfang des Strategieprozesses stand ein Bürgerkongress, auf dem am 08.06.2013 in Büdelsdorf 120 zufällig ausgewählte Bürgerinnen und Bürger ihre Visionen, Ideen und Handlungsansätze für S-H 2030 formulierten und miteinander diskutieren konnten. Die Ergebnisse wurden ausgewertet. Ende März/ Anfang April 2014 fanden drei Regionalkonferenzen statt, auf denen Zukunftsbilder und strategische Handlungsätze gemeinsam mit regionalen Akteuren, diskutiert und weiterentwickelt wurden.

Mit dem Stand Mai 2016 wurde das sogenannte "Grünbuch" zur LES S-H 2030 herausgegeben. Dieses beinhaltet neun strategische Leitlinien.
Diese sind:
  • Digitalisierung,
  • Lebensqualität,
  • Regionen im Wandel,
  • Bildung,
  • Wirtschaft,
  • Mobilität und Zukunft,
  • natürliche Lebensgrundlagen,
  • überregionale und internationale Vernetzung
  • und Zuwanderung.

Das Grünbuch war ein Diskussionspapier, dass den aktuellen Entwicklungsstand der LES S-H 2030 abbildete. Die thematisierten Inhalte waren keine beschlossenen Entscheidungen. Es handelte sich um bewusst offene Leitfragen und Aussagen, die weiter entwickelt werden sollten.

Aus dem Grünbuch ist nun im nächsten Schritt das sogenannte "Weißbuch" entstanden. Dies enthält neben strategischen Leitlinien nun auch konkrete Handlungsansätze. Entwickelt wurden elf Megatrends.
Diese sind:
  1. Internationalisierung,
  2. Digitaler Wandel,
  3. Innovation als zentraler Treiber der Wirtschaftsentwicklung,
  4. Wandel zur Wissensgesellschaft,
  5. Wandel der Arbeitswelt,
  6. Demografischer Wandel,
  7. Wandel von Stadt und Land,
  8. Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen,
  9. Klimawandel,
  10. Wachsende Verkehre und neue Mobilitätsformen sowie
  11. Wertewandel.

Dieser Entwurf der LES S-H wird nunmehr in einem formellen Anhörungs- und Beteiligungsverfahren nochmals zur Diskussion gestellt. Die Kommunen und die Öffentlichkeit haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme. Der abschließende Beschluss über die Landesentwicklungsstrategie wird Anfang der kommenden Legislaturperiode getroffen.

Die Inhalte des Weißbuches sind sehr weit gehalten und stützen sich auf sehr globale Aussagen. Eine konkrete Auswirkung auf die amtsangehörigen Gemeinden ist schwer ableitbar. Unter Berücksichtigung dieser Informationen wird der Gemeinde empfohlen auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten. Die kommunalen Spitzenverbände werden zudem eine Stellungnahme abgeben, in der die Interessen der Gemeinden Berücksichtigung finden werden. Eine Konkretisierung des Weißbuches wird sich später im Entwurf des LEP´s sowie der Regionalpläne ergeben. Hier hat die Gemeinde dann noch einmal die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben. Diese wirkt dann jedoch nur noch gegen den jeweiligen Planentwurf, nicht mehr gegen die LES.

Beschluss:
Auf die Abgabe einer Stellungahme zum Entwurf des "Weißbuches" zur LES SH 2030 wird verzichtet.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Beteiligung als Nachbargemeinde bei der Bauleitplanung der Gemeinde Borgwedel
Die Gemeinde Güby hat von der Gemeinde Borgwedel ein Anschreiben zur frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentliche Belange zum Bebauungsplan Nr. 13 "Golfplatz" erhalten.

Herr Jordan erklärt kurz den Sachverhalt und empfiehlt zunächst auf die Abgabe einer Stellungnahme zu verzichten. Es handele sich derzeit erst um die frühzeitige Beteiligung. Sollte sich im weitern Verfahren noch etwas ergeben, was in die Beratung gegeben werden sollte, so könne man dies umsetzten. Ansonsten sollte es den üblichen Weg über den Bürgermeister gehen.

Beschluss:
Die Gemeinde hat keine Anregungen und Bedenken gegen die Bauleitplanung vorzubringen.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 17. Bekanntgabe
Die Öffentlichkeit wird wieder hergestellt.


Sylvia Brücker  Peter Thordsen 
Protokollführerin  stellvertretender Bürgermeister