N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 12.12.2017.

Sitzungsort:  im "Landgasthof Güby", Güby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Hermann Busch
2. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Manfred Radtke
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
1. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen
Gemeindevertreter Nils Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Erlass einer Nutzungsordnung für das Gemeindehaus/Feuerwehrgerätehaus
  Beschlussvorlage - 38/2017
7. Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
  Beschlussvorlage - 31/2017
8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
  Beschlussvorlage - 35/2017
9. Erlass Haushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 36/2017
10. Verkehrsangelegenheiten: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Borgwedeler Weg
  Beschlussvorlage - 34/2017
11. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
  Beschlussvorlage - 23/2017
12. Bezuschussung eines Löschfahrzeuges für den Standort Wolfskrug
  Beschlussvorlage - 22/2017
13. Entschädigung für die Tätigkeit in der Feuersicherheitswache
  Beschlussvorlage - 37/2017
14. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
15. Verzicht auf die Anwendung von Glyphosat auf Gemeindeflächen

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

Der Bürgermeister erinnert an den verstorbenen Heinz Böhrnsen und würdigt dessen Verdienste. Er bittet darum, sich für eine Gedenkminute zu Ehren des Verstorbenen zu erheben. 

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Gemeindevertreterin Jöns beantragt, die Tagesordnung um TOP 15 "Verzicht auf die Anwendung von Glyphosat auf Gemeindeflächen" im öffentlichen Teil zu erweitern. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Wehrführer Koch bedankt sich im Namen der Freiwilligen Feuerwehr für die Unterstützung der Gemeinde. Die Wehr verfügt derzeit über 24 Aktive und 2 Zweitmitgliedschaften. In 2017 wurden 906 Stunden Dienst geleistet.

Heinrich Lausen bedankt sich im Namen des Schützenvereins für die Unterstützung der Gemeinde. Der Verein verfügt derzeit über 84 Mitglieder. 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. 

zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Erhöhung des Abwasserpreises durch die Stadtwerke Schleswig zum 01.01.18
  • Gespräch mit dem Ministerpräsidenten über die Aufhebung der Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen und die künftige finanzielle Ausstattung der Kommunen
  • Tagung des Beirates des Kindergartens Fleckeby
  • Weihnachtsbeleuchtung und Weihnachtsbäume
  • Veränderung der Elektrik des Feuerwehrgerätehauses entsprechend des GV Beschlusses
  • Breitbandversorgung in der Gemeinde funktioniert
  • Weihnachtsmarkt in Louisenlund
  • Probleme mit dem Entwässerungsgraben der Straße Damm

Schulverbandsvorsteher Thordsen berichtet über die letzte Sitzung des Schulverbandes

Sozialausschussvorsitzende Mätzler berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Seniorenweihnachtsfeier
  • Laternelaufen

Bauausschussvorsitzende Jöns berichtet, dass im Bauausschuss angeregt wurde, einige Wege aus dem Kartenmaterial von LKW-Navigationsgeräten herauszunehmen. Ferner verweist sie darauf, dass noch einige Tannenbäume geschmückt werden können. 

zu TOP 6. Erlass einer Nutzungsordnung für das Gemeindehaus/Feuerwehrgerätehaus
Beschlussvorlage - 38/2017
In Abstimmung mit Bürgermeister Pohl und Herrn Heinrich Lausen hat die Verwaltung eine Nutzungsordnung für das Gemeindehaus/Feuerwehrgerätehaus entworfen. Darin werden die Vergabe der Räumlichkeiten sowie die grundsätzlichen Regelungen für die Nutzung festgelegt.  

Beschluss:
Die vorliegende Nutzungsordnung für das Gemeindehaus/Feuerwehrgerätehaus wird erlassen. § 3 soll um ein generelles Rauchverbot, auch für E-Zigaretten, ergänzt werden. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung
Beschlussvorlage - 31/2017
Die Änderung hinsichtlich der Reduzierung der ständigen Ausschüsse in § 4 erfolgt auf Initiative des Bürgermeisters. Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse bildet die Gemeindevertretung Ausschüsse. Um die Ausschussarbeit schlank und effektiv zu gestalten, wird generell empfohlen, die Anzahl der Ausschüsse überschaubar zuhalten. Dies hat zum einen den Vorteil, dass Sachzusammenhänge nicht zerrissen werden; zum anderen kann auf diese Weise die Belastung der Gemeindevertreter in Grenzen gehalten werden. Daher ist die Zusammenlegung der Ausschüsse im Sinne der kommunalpolitischen Gremienarbeit zu befürworten.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zu erlassen. Die Satzung tritt zum 01.06.2018 in Kraft. 

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017
Beschlussvorlage - 35/2017
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 32.800 € erhöht und damit gegenüber bisher 697.200 € auf nunmehr 730.000 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 47.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 28.000 € auf nunmehr 75.400 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.       

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.       

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass Haushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 36/2017
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2018 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.       

Beschluss:
Der Einnahme- und Ausgabeplan der Freiwilligen Feuerwehr für 2018 wird zur Kenntnis genommen.

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2018 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2019 bis 2021 werden beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     732.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     732.100 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     44.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     44.400 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     183.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0 Stellen



§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.        

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Verkehrsangelegenheiten: Verkehrsberuhigende Maßnahmen im Borgwedeler Weg
Beschlussvorlage - 34/2017
Die Bürger im Borgwedeler Weg der Gemeinde Güby legen der Gemeinde eine Petition vor, in der um Überprüfung der Errichtung einer oder zweier Straßenverengungen gebeten wird, da der Verkehr im Borgwedeler Weg sehr zugenommen hat.

Im Rahmen der Beratung innerhalb des Bauausschusses am 06.12.2017 zu dieser Beschlussvorlage wurde zusätzlicher Handlungsbedarf auch in den Mündungsbereichen der Straßen "Dorfstraße/B 76" sowie "Louisenlunder Weg/B 76" deutlich. Daher gibt der Bauausschuss die Empfehlung an die Gemeindevertretung weiter, aufgrund der in diesen Bereichen auftretenden verkehrlichen Engpässe, die Situation von der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde und dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr SH begutachten zu lassen.  

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich mit der Verkehrsaufsicht des Kreises Rendsburg-Eckernförde und dem Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr SH in Verbindung zu setzen. Es ist zu prüfen, welche weiteren Maßnahmen der Verkehrsberuhigung im Borgwedeler Weg sowie welche verkehrsregelnden Maßnahmen in den Straßenmündungsbereichen Dorfstraße/B 76 und Louisenlunder Weg/B 76 und im Kreuzungsbereich Damm / Kreisstraße in der Gemeinde Güby möglich sind.
Die Gemeinde möchte bei der Verkehrsschau beteiligt sein.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
Aktualisierung 2017/2018
Beschlussvorlage - 23/2017
Im Jahr 2012/13 wurden die Gemeinden des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung der zweiten Stufe der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG (ULR) und somit zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen aufgefordert. Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die Gemeinden auf der Grundlage von sog. Lärmkarten Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen, die im Sinne der Richtlinie Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr behaftet sind, aufzustellen. Dies ist bezogen auf die Gemeinde Güby die Bundesstraße 76 (B 76).

Die Lärmaktionspläne sind laut Umgebungslärmrichtlinie alle fünf Jahre fortzuschreiben. Die Lärmkarten der zweiten Stufe aus dem Jahr 2012 wurden daher überprüft und überarbeitet. Auf deren Grundlage ist gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Güby von der Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee in der hier vorliegenden Fassung erarbeitet worden. Da keine relevanten Lärmbelästigungen auf Grundlage der Lärmkartierung von 2012 und der Entwürfe von 2017 festgestellt wurden, werden keine weiteren Maßnahmen zur Lärmminderung für die nächsten fünf Jahre geplant.

Eine zentrale Bedeutung bei der Aktionsplanung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde (LLUR) gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.    

Die Öffentlichkeit ist im Rahmen einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie erhält dadurch rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit, an der Aktualisierung des Lärmaktionsplanes mitzuwirken. Änderungen und Bedenken werden dann nach einem entsprechenden Abwägungsverfahren in den Planentwurf zur Aufstellung des endgültigen Lärmaktionsplanes eingearbeitet. Inwieweit die Ergebnisse der Mitwirkung der Öffentlichkeit berücksichtigt wurden, wird nach einem endgültigen Beschluss der Gemeindevertretung über den Lärmaktionsplan 2017/2018 durch Bekanntmachung im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Fortschreibung ist gemäß Fristsetzung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR) bis zum 18.07.2018 abzuschließen.      

Beschluss:
  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes 2017/2018 für die Gemeinde Güby wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Der Entwurf ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.     

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Bezuschussung eines Löschfahrzeuges für den Standort Wolfskrug
Beschlussvorlage - 22/2017
Die Gemeinde Hummelfeld beabsichtigt, von der Stadt Eckernförde ein LF8/6 Löschfahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Eckernförde zu erwerben. Hierbei handelt es sich um ein älteres Löschgruppenfahrzeug mit einem Löschwassertank von 600 Litern. Der Kaufpreis für das Löschfahrzeug beträgt 5.000,00 €. Da der Standort Wolfskrug Feuerwehrtechnisch den Bereich Güby betrifft, bittet die Gemeinde Hummelfeld um eine Bezuschussung von 50 % des Kaufpreises.   

Beschluss:
Die Gemeinde Güby bezuschusst das Löschfahrzeug der Gemeinde Hummelfeld mit 50% des Kaufpreises.   

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Entschädigung für die Tätigkeit in der Feuersicherheitswache
Beschlussvorlage - 37/2017
Die Freiwillige Feuerwehr Güby stellt in regelmäßigen Abständen Feuersicherheitswachen für Veranstaltungen in der Gemeinde Güby. Die Aufgaben der Feuersicherheitswache erfordert im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und durch die Größe der Veranstaltung eine Personenstärke, die durch den Wehrführer mit Personen festgelegt wird. Die Feuersicherheitswachen sind nach § 29 Abs. 2 BrSchG kostenpflichtig und werden gemäß Entgeltordnung der Gemeinde Güby per Bescheid in Rechnung gestellt. Pro Feuerwehrmann werden gemäß Entgeltordnung 18,00 €/Stunde berechnet. Die Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren des Landes Schleswig-Holstein sieht unter Punkt 7 eine Entschädigung für die Tätigkeit der Feuersicherheitswache vor, welche gemäß Punkt 10 in der Höhe durch den Träger der Feuerwehren, also der Gemeinde Güby, bestimmt wird. Die Richtlinie sieht eine Entschädigung bis zu einer Höhe von 13,00 € je angefangene Stunde für die Zeit der dienstlichen Tätigkeit vor.    

Beschluss:
Es wird beschlossen, für die Tätigkeit im Rahmen der Feuersicherheitswache eine Entschädigung in Höhe von 13,- € je Stunde zu gewähren. Die Abrechnung erfolgt direkt nach Abrechnung mit dem Veranstalter.  

Ja-Stimmen :11
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Gemeindevertreter Wilke weist darauf hin, dass der Graben Louisenlunder Weg / Ahrensberg gereinigt werden müsste. Ferner müsste der Sandweg zum Schlagtor aufgrund von zahlreichen Schlaglöchern saniert werden. Bei dem Grundstück Radtke in Ahrensberg kann aufgrund der vorhandenen Leitpfosten der Schnee nicht vernünftig geräumt werden. Die Leitpfosten müssten daher entfernt werden. 

zu TOP 15. Verzicht auf die Anwendung von Glyphosat auf Gemeindeflächen
Herr Zülsdorf bittet darum, dass die Gemeinde durch einen entsprechenden Beschluss das Projekt "Pestizidfreie Kommune" unterstützt. In diesem Zusammenhang wird durch Gemeindevertreter Berg darauf hingewiesen, dass Glyphosat auf öffentlichen Flächen ohnehin nicht verwendet werden darf.

Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, auf die Anwendung von Glyphosat auf Gemeindeflächen zu verzichten. 

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :5

Die Angelegenheit wird angenommen.


Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister