N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 18.12.2018.

Sitzungsort:  im "Landgasthof Güby", Güby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.30 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Peter Thordsen
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Hermann Busch
1. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
2. stellv. Bürgermeister Manfred Radtke
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreterin Petra Schröder
Gemeindevertreter Nils Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
EZ

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Antrag der Gemeinde Hummelfeld auf anteilige Kostenübernahme für den Brandschutz im Ortsteil Wolfskrug für das Jahr 2018
  Beschlussvorlage - 38/2018
8. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 32/2018
9. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung zum 01.01.2019
  Beschlussvorlage - 26/2018
10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
  Beschlussvorlage - 36/2018
11. Erlass Haushaltssatzung 2019
  Beschlussvorlage - 37/2018
12. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
  Beschlussvorlage - 25/2018
13. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
  Beschlussvorlage - 31/2018
14. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung
14.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
  Beschlussvorlage - 27/2018
14.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
  Beschlussvorlage - 28/2018
14.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
  Beschlussvorlage - 29/2018
14.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
  Beschlussvorlage - 30/2018
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
18. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Bürgermeister beantragt, folgende Punkte von der Tagesordnung zu streichen:
TOP 7: Die Sache liegt in der Entscheidungskompetenz des Bürgermeisters, und es liegt eine Empfehlung des Finanzausschusses vor.
TOP 14 und 15: Hier soll der Bauausschuss die Angelegenheit noch einmal in einer Sitzung vorbereiten.

Die Tagesordnungspunkte 18 bis 20 sollen nicht öffentlich behandelt werden.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
Herr Lausen bedankt sich im Namen der Sportschützen Güby/Borgwedel bei der Gemeinde für die Unterstützung und gibt einige Platzierungen bei den Meisterschaften bekannt.

Wehrführer Koch bedankt sich im Namen der Freiwilligen Feuerwehr bei der Gemeinde für die Unterstützung und gibt einen Überblick über die Einsatzbilanz.

Auch das DRK bedankt sich bei der Gemeinde für die Unterstützung.

Herr Thomsen regt an, im Bereich Schlagtor von Karlstift in Richtung Eiche eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h durchzuführen. Bisher stehen dort nur Schilder mit "Freiwillig 30". Der Bürgermeister erläutert, dass die Gemeinde nicht selbst über eine solche Geschwindigkeitsreduzierung entscheiden kann. Er wird diesen Punkt jedoch bei der nächsten Verkehrsschau mit aufnehmen.

Herr Pohl fragt nach dem Stand der Bauentwicklung in Louisenlund. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die Pläne ausgelegen haben. Derzeit findet noch eine Feinplanung statt, und dann sollen die Pläne erneut ausgelegt werden. Der Bereich in der Dorfstraße soll im Sommer bebaut werden.

Herr Stoltenberg fragt an, ob es möglich wäre, im Feuerwehrgerätehaus eine Sylvesterparty zu veranstalten. Der Bürgermeister erklärt hierzu, dass die gemeindliche Satzung dieses nicht vorsieht. Er empfiehlt Herrn Stoltenberg, sich mit der Feuerwehr zu einigen oder eine Party über den Sozialausschuss zu initiieren.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.

zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Thordsen berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Herzlichen Dank für das Aufstellen und Schmücken der Tannenbäume
  • 22.09. Einweihung Grundschule Louisenlund
  • Der Hars Hof wurde abgerissen.
  • 24.10. Verkehrsschau - Es liegt liegt noch kein schriftliches Ergebnis vor.
  • 21.11. Amtsausschuss - Der Amtsdirektor wurde wiedergewählt, und die Amtsumlage wird um 1%-Punkt gesenkt
  • 22.11. Treffen mit den Stadtwerken Schleswig- Die Schlei soll jetzt plastikfrei sein. Für 2019 ist keine Erhöhung der Abwassergebühr vorgesehen. Das Satzungsrecht soll im Verbandsgebiet vereinheitlicht werden.
  • Neuer Verbandsvorsteher des WBV Mittelschwansen ist Udo Steinacker.
  • Jens Kolls wurde als Vorsitzender des Naturparks Schlei bestätigt
  • Die Kindertagesstätten sind gut ausgebucht. Teilweise herrscht sogar Platzmangel.
  • Bericht über die Werbekampagne der Freiwilligen Feuerwehr

Sozialausschussvorsitzende Schröder berichtet in folgenden Angelegenheiten:
  • 27.10. Seniorenfrühstück
  • 10.11. Laterne laufen
  • 02.12. Seniorenweihnachtsfeier

Die Beratungspunkte des Bauausschusses und des Finanzausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.

zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Gemeindevertreter Wilke fragt nach, was sich bezüglich der Schäden des Radweges von Ahrensberg nach Fleckeby getan hat. Der Bürgermeister erklärt, dass der LBV sich der Sache annehmen wollte. Bisher ist jedoch noch nichts passiert. Er wird sich noch einmal mit dem LBV in Verbindung setzen.

Gemeindevertreter Reimers weist darauf hin, dass die vom BZV garantierte Leistung von 200 Mbit seit einiger Zeit nicht mehr erreicht wird. Die Leistung wird immer schwächer.

Gemeindevertreterin Jöns fragt nach, ob der Grüne Weg in diesem Winter wieder gesperrt wird. Der Bürgermeister erklärt, dass er diese Sperrung nicht durchführen wird. Dieser Test wird ergeben, ob die Sperrung noch notwendig ist.

Gemeindevertreterin Jöns weist darauf hin, dass das Fanggitter des Regeneinlaufes "Am Damm" von Laub befreit werden muss.

Gemeindevertreter Radtke weist darauf hin, dass die Oberflächen der zahlreichen Baugruben noch nicht wieder hergestellt wurden. Der Bürgermeister wird die Situation zusammen mit dem Bauamt im Auge behalten.

Gemeindevertreterin Jöns weist darauf hin, dass die Banketten im Bereich "Am Damm" aufgefüllt werden müssen.

zu TOP 7. Antrag der Gemeinde Hummelfeld auf anteilige Kostenübernahme für den Brandschutz im Ortsteil Wolfskrug für das Jahr 2018
Beschlussvorlage - 38/2018
Der Gemeinde Güby liegt ein Antrag der Gemeinde Hummelfeld auf anteilige Kostenübernahme für den Brandschutz im Ortsteil Wolfskrug vor. Der gesamte Antrag liegt der Vorlage bei.    

Beschluss:
Es wird beschlossen 8.000,- € für den Brandschutz im Ortsteil Wolfskrug zu übernehmen. Bei künftigen Anschaffungen wird die Vorlage eines Finanzplanes erwartet. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Beteiligung an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 32/2018
Im Rahmen der Abschlüsse der Wegenutzungsverträge im Jahre 2010 wurde den Gemeinden angeboten, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG als Netzbetreiber in Form von Aktienerwerb zu beteiligen.
Die Schleswig-Holstein Netz AG hat den Gemeinden, nach Ablauf der Haltefrist für die Aktien von 5 Jahren, ein neues Angebot zum Erwerb für Aktien unterbreitet. Im April 2021 besteht ein Sonderkündigungsrecht aufgrund der Änderung der Erlösobergrenze. Der Preis pro Aktie beläuft sich auf 4.812,48 €.
Die Gemeinde Güby hat im Jahr 2015 25 Aktien zu einem Preis von 103.057,25 € (Einzelpreis damals 4.122,29 €) aus Mitteln der Rücklage erworben. Sie könnte noch 46 weitere Aktien zu einem Preis von 221.374,08 € erwerben. Die Mindestabnahme beträgt 22 Aktien für 105.874,56 €. Es besteht auch die Möglichkeit, ein optionales Kontingent von max. 117 Aktien für 563.060,16 € zu kaufen. Die Garantiedividende beträgt nach Abzug der Unternehmenssteuer 152,11 € pro Aktie. Von dieser Summe sind noch Kapitalertragssteuer und der Solidaritätszuschlag abzuziehen. Somit verbleibt eine Dividende von 128,03 € je Aktie, welches einer Verzinsung von 2,73 % entsprechen würde.

Die Gemeinde Güby hat in den Jahren 2016 - 2018 13.817,01 € an Dividende erhalten. Das sind 4.214,76 € mehr als die garantierte Dividende.

Die Finanzierung des Aktienerwerbs wäre auch weiterhin durch ein Kommunaldarlehen, nach Rückfrage bei der Kommunalaufsicht, möglich. Bei der Aufnahme eines Kommunaldarlehens in Höhe von 400.000,- € bei der Investitionsbank Schl.-Holst., mit 5 Jahren Tilgungsfreiheit, vierteljährliche Zinsleistung, valuta 29.03.2019, werden 0,57 % Zinsen berechnet. Die Konditionen basieren auf einer Anfrage vom 29.10.2018. 

Berechnungsbeispiel:

1. Jährliche Dividende bei einem Erwerb von 46 Aktien:                        5.889,38 €
2. Jährliche Zinsen bei einer Kreditaufnahme von 220.000,- €: - 1.254,00 €
3. Überschuss:                                                            4.635,38 €  

Beschluss:
Es wird beschlossen, sich an der Schleswig-Holstein Netz AG durch weitere Aktien zu beteiligen. Dies soll durch den Erwerb von 117 Aktien erfolgen.   

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :1
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer neuen Hundesteuersatzung zum 01.01.2019
Beschlussvorlage - 26/2018
Nach Inkrafttreten des Gesetzes über das Halten von Hunden (HundeG) wurde die Hundesteuersatzung entsprechend der aktuellen Rechtslage und Rechtsprechung überarbeitet.

Auf Besonderheiten wird im Folgenden hingewiesen (in der Satzung kursiv gedruckt):

§ 4 Abs.1:
Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2011 unverändert für den ersten Hund 30,00 €, für den zweiten 60,00 € und für jeden weiteren Hund 90,00 € pro Jahr.
Der vom Land Schleswig-Holstein für Gemeinden mit Bedarf an Fehlbetragszuweisungen geforderte Steuersatz für einen ersten Hund beträgt 120,00 € pro Jahr.
Die Verwaltungskosten liegen im Durchschnitt bei 29,00 € jährlich pro Fall.
Derzeit sind in Güby 69 erste Hunde, 7 zweite Hunde, kein dritter oder weiterer Hund sowie 6 "ermäßigte" Hunde angemeldet.
Eine Veränderung der Steuersätze steht im Ermessen der Gemeindevertretung, die im Entwurf genannten Beträge sind lediglich Vorschläge der Verwaltung.

§ 6 Abs. 1 Buchstabe d und Abs.2:
Aufgrund des seit 01.01.2016 gültigen HundeG kann die Gemeinde die Hundesteuer für Hunde ermäßigen, deren Halter/innen eine theoretische und praktische Sachkundeprüfung nach § 4 Abs. 1 Satz 2 HundeG abgelegt haben.

Es liegt - wie bei den weiteren Ermäßigungen auch - im Ermessen der Gemeinde, ob sie mit einer Steuerermäßigung um die Hälfte der Jahressteuer einen Anreiz für den Erwerb der Sachkunde für das Halten von Hunden schaffen will.
Welche finanziellen Auswirkungen eine entsprechende Ermäßigung hätte, ist schwer einschätzbar, da eine Prognose über die Zahl abzulegender Sachkundeprüfungen nicht möglich ist.

§ 7 Zwingersteuer
Die Zwingersteuer privilegiert Hundezüchter - ob das noch angemessen ist, liegt im Ermessen der Gemeinde. Mehrere Gemeinden haben diesen Steuertatbestand aus ihren Satzungen gestrichen. (Mindestens) in den letzten 20 Jahren gab es und aktuell gibt es keinen entsprechenden Steuerfall in Güby.

§ 11 Abs. 2:
Grundsätzlich wird die Hundesteuer in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig. Das führt bei Hundehaltern, die nicht gleichzeitig Grundbesitzabgaben zahlen, zu niedrigen Einzelfälligkeiten, die bei Nichtzahlung erheblichen Verwaltungsaufwand in Hinblick auf Mahnungen und Vollstreckungen verursachen.
Deswegen enthält der Entwurf der Satzung in § 11 Abs. 2 das Fällig werden der Hundesteuer in einem Jahresbetrag am 15.05. Dadurch würden die Mahn- und Vollstreckungsgebühren für den säumigen Steuerzahler und der Aufwand für die Verwaltung gleichzeitig reduziert.      

Beschluss:
Die Hundesteuersatzung wird in der vorliegenden Fassung des Entwurfs vom 10.10.2018 mit folgenden Änderungen beschlossen:
- § 4(1): Die Hundesteuersätze bleiben unverändert.   
- § 6 Abs.1 d bleibt drin
- § 7 wird gestrichen          

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018
Beschlussvorlage - 36/2018
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 37.500 € erhöht und damit gegenüber bisher 732.100 € auf nunmehr 769.600 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 15.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 44.400 € auf nunmehr 59.400 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.         

Beschluss:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2018 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.         

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Erlass Haushaltssatzung 2019
Beschlussvorlage - 37/2018
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2019 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.         

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2019 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2020 bis 2022 werden beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     798.700 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     798.700 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     631.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     631.600 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     199.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0 Stellen



§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.          

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Absichtserklärung zur Gründung einer Klimaschutzagentur
Beschlussvorlage - 25/2018

Lebensqualität und Zukunftssicherheit sind für Kommunen und ihre Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Deshalb ist zu überlegen, ob das Engagement für den Klimaschutz ausgebaut und eine Vorbildfunktion hierfür gestärkt werden soll.

Insbesondere durch ein zentrales Energiecontrolling könnten die Verbräuche der eigenen Liegenschaften analysiert und reduziert werden. Somit spart man einfach und schnell Emissionen und vor allem finanzielle Mittel. Die Machbarkeitsstudie des Kreises zur Zukunft des Klimaschutzes im Kreis Rendsburg-Eckernförde hat gezeigt, dass die Gründung einer Klimaschutzagentur und die daraus resultierende Kooperation von Kreis und Kommunen wesentlich zur Effizienz und damit zur lokalen Zielerreichung beitragen werden.

Die Klimaschutzagentur soll eine GmbH werden, an der sich der Kreis, kreisangehörige Gemeinden oder Ämter bei einer Übertragung durch amtsangehörige Gemeinden als Gesellschafter beteiligen können. Der jährliche Gesellschafteranteil soll jährlich 2,00 € je Einwohner, mindestens aber 1.000,00 € je Gemeinde, betragen. Eine Kündigung des Gesellschafteranteiles wird mit einer angemessenen Frist möglich sein.

Die Studie wurde den Gemeindevertretern am 04. September 2018 vorgestellt und kann auf der Internetseite des Amtes unter Aktuelles mit der Präsentation zur Veranstaltung eingesehen werden.

Bei der jetzigen Beschlussfassung geht es um eine Absichtserklärung, in deren Folge in Abhängigkeit der kreisweiten Beschlüsse weitere Einzelheiten geklärt und in später noch zu beschließenden Verträgen Berücksichtigung finden müssen. Erst eine spätere Beschlussfassung wäre daher verbindlich.


Beschluss:

Die Gemeinde beabsichtigt:

  1. Gesellschafterin der zu gründenden Klimaschutzagentur zu werden

  2. Einen jährlichen Gesellschafteranteil von 2 Euro pro Einwohner, mindestens 1.000,00 €, zu zahlen

  3. Die Regionalmarke zur Kommunikation zu nutzen

  4. Eine(n) zentralen AnsprechpartnerIn der Klimaschutzagentur zu benennen

  5. Die Aufgabe unter den genannten Voraussetzungen auf das Amt Schlei-Ostsee zu übertragen

Voraussetzungen sind:

  1. Das Mitspracherecht wird, wie im GmbH- Gesetz (§47 GmbHG) vorgeschrieben, äquivalent zum Gesellschafteranteil verteilt

  2. Die Beteiligung des Kreises an der Klimaschutzagentur, wobei er keine Mehrheit haben darf

  3. Ein/e zentraler AnsprechpartnerIn in der Klimaschutzagentur

  4. Das nachhaltige Engagement der Gemeinde durch Öffentlichkeitsarbeit nach außen zu tragen

  5. Eine Liegenschaft unserer Wahl in das Energiecontrolling der Klimaschutzagentur zu geben


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Abgabe einer Stellungnahme zum Entwurf der Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplans des Landes S.-H.
Beschlussvorlage - 31/2018
Mit der Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes am 27. Mai 2016 wurden die Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein wieder eingeführt. Landschaftsrahmenpläne enthalten die überörtlichen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf regionaler Ebene. Daneben besteht nach wie vor das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein aus dem Jahre 1999, das die überörtlichen konkretisierten Ziele, Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für den Bereich des gesamten Landes Schleswig-Holstein darstellt.
Landschaftsrahmenpläne haben keine unmittelbare verbindliche Rechtswirkung gegenüber Privatpersonen. Sie sind jedoch bei Planungen und Verwaltungsverfahren, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen. Sie stellen insbesondere für den Natur- und Artenschutz eine wichtige planerische Grundlage dar.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne in Schleswig-Holstein stammen aus den Jahren 1998 bis 2005. Nach § 9 Absatz 4 Bundesnaturschutzgesetz sind Landschaftsrahmenpläne fortzuschreiben, sobald und soweit dies erforderlich ist.
Dieses Erfordernis ergibt sich zum einen aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes 2014, mit der in Schleswig-Holstein die Planungsräume neu gefasst wurden. Zum anderen begründen neue oder weiter entwickelte rechtliche Rahmenvorgaben, tatsächliche Veränderungen in der Landschaft oder auch die hieraus erwachsenen neuen fachlichen Erkenntnisse das Erfordernis zur Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne.
Zudem bereitet die Landesplanungsbehörde derzeit die Fortschreibung der Regionalpläne vor. Ein zeitlicher Vorlauf der Landschaftsrahmenpläne ermöglicht es, die raumbedeutsamen Inhalte nach § 10 Abs. 1 BNatSchG unter Abwägung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen nach Maßgabe des Landesplanungsgesetzes in die Regionalpläne zu übernehmen.

Neuer
Planungsraum (PR)
Zugehörige Kreise / kreisfreie Städte
Alter
Planungsraum
(PR)
Bestehender LRP / Jahr
I
Nordfriesland, Schleswig-Flensburg, Flensburg
V
2002
II
Landeshauptstadt Kiel, Rendsburg- Eckernförde,
Plön, Neumünster
III
2000
III
Dithmarschen, Steinburg
IV
2005
Pinneberg, Segeberg, Stormarn,
Herzogtum Lauenburg
I
1998
Ostholstein, Hansestadt Lübeck
II
2003

Im Rahmen des Verfahrens wurde geregelt, dass es für das Beteiligungsverfahren nur eine Papierausfertigung für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonenkönnen dort auch Ihre Stellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

In der Zeit vom 01.10.2018 bis einschl. 28.02.2019 besteht die Möglichkeit, eine Stellungnahme zu den vorliegenden Unterlagen abzugeben.  

Beschluss:
Es wird auf die Abgabe einer Stellungnahme zur Neuaufstellung der Landschaftsrahmenpläne des Landes S.-H. verzichtet.  

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.-H - Sachthema Windenergie - 2. Auslegung

zu TOP 14.1 Gesamträumlichen Planungskonzept
Beschlussvorlage - 27/2018
Einleitend erfolgt der Hinweis, dass der nachstehend näher beschriebene Sachverhalt für alle Beschlussvorlagen zum Thema "Stellungnahmen zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 und der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III in S.- H." gleichermaßen gilt.

In der Zeit vom 27.12.2016 bis einschl. 30.06.2017 lagen die Unterlagen zur Fortschreibung der o. g. Planverfahren öffentlich aus. Jedermann hatte die Möglichkeit innerhalb dieser Zeit seine Anregungen und Bedenken vorzutragen. Insgesamt sind ca. 6.500 Stellungnahmen eingegangen. Diese wurden durch die zuständige Planungsbehörde gesichtet und abgewogen. Alle Ergebnisse sind danach in einer Synopse (Gegenüberstellung) zusammengefasst. Nur für den Landesentwicklungsplan sind dies insgesamt 661 Seiten und für den Regionalplan für den Planungsraum II 5317 Seiten. Die Abwägung der durch die amtsangehörigen Gemeinden eingebrachten Stellungnahmen umfasst für beide Planungen zusammen 117 Seiten. Auf einen Versand per Post wird an dieser Stelle verzichtet. Die Unterlagen wurden den Gemeinden rechtzeitig digital zur Verfügung gestellt.

Im Frühjahr 2018 wurde in Schleswig-Holstein überdies ein neuer Landtag gewählt. Die Koalition aus CDU, SPD und Bündnis 90 / Die Grünen haben das energiepolitische Ziel der Vorgängerkoalition bestätigt, dennoch aber die weichen und abwägungsrelevanten Kriterien auf den Prüfstand gestellt. Für die in geschlossenen Ortslagen lebenden Menschen wurde der Mindestabstand zu den geplanten Windkraftanlagen von 800 m auf 1.000 m erhöht. Eine Veränderung der Abstände zu den im Außenbereich lebenden Menschen konnte hingegen nicht erreicht werden. Hier sind es weiterhin 400 m, mindestens jedoch drei Mal Anlagenhöhe. Auch hat die Länder-Arbeitsgemeinschaft-Immissionsschutz (LAI) sich neu zu den von hohen Windkraftanlagen ausgehendem Lärm geäußert und festgestellt, dass die bisherigen Berechnungsgrundlagen nicht mehr vollumfänglich zutreffend sind und eine Neubewertung vorzunehmen ist.

All diese Argumente wurden abgewogen und sind in den neuen, zweiten, Planentwurf eingeflossen. Dies hat dazu geführt, dass sich viele Veränderungen ergeben haben, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger Öffentlicher Belange voraussetzen. In der Zeit vom 04.09.2018 bis einschl. 03.01.2019 besteht die Möglichkeit, erneut Stellungnahmen abzugeben.

Im Rahmen der Anpassung des Landesplanungsgesetzes S.-H. wurde geregelt, dass es für das erneute Beteiligungsverfahren KEINE Papierunterlagen mehr für die Kommunen gibt. Alle Unterlagen stehen ausschließlich digital im Internet zur Einsicht. Diese können dort eingesehen oder heruntergeladen werden. Ebenso gibt es eine interaktive Karte, in der Strecken und Flächen gemessen und verschiedene Informationen ein- und ausgeblendet werden können. Privatpersonen können dort auch IhreStellungnahmen abgeben. Für die Kommunen erfolgt dies über das Amt. Alle Informationen finden Sie unter:
www.bolapla-sh.de

Zu diesem Verfahren wird auf die im 1. Halbjahr 2017 gefassten Beschlüsse verwiesen. Es ist darüber zu beraten, ob eine Stellungnahme zum Verfahren abgegeben werden soll. Aus Sicht der Verwaltung können keine neuen Argumente vorgebracht werden, so dass empfohlen wird die bisherigen Stellungnahmen aufrecht zu erhalten.   

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.   

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14.2 Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans 2010 einschl. Umweltbericht
Beschlussvorlage - 28/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept". 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14.3 Teilaufstellung der Regionalpläne der Planungsräume I, II und III einschl. Karte, Umweltbericht und FFH-Vorprüfung
Beschlussvorlage - 29/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept". 

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14.4 Datenblätter zu den Potential- und Vorrangflächen
Beschlussvorlage - 30/2018
Siehe Sachverhalt zur Beschlussvorlage "gesamträumliches Planungskonzept".  

Beschluss:
Es wird beschlossen, den Planungsträger darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Gemeinde die bisher eingereichten Stellungnahmen aufrecht erhält. Dies gilt auch für die Themen, zu denen auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet wurde.

Zur Potentialfläche PR2_RDE_403 wird erklärt, dass die vom Land S.-H. vorgenommene Abwägung vollumfänglich mitgetragen wird. Einer Ausweisung als Vorrangfläche wird nicht zugestimmt 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 18. Bekanntgaben
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekannt gegeben.


Godber Peters  Peter Thordsen 
Protokollführer  Bürgermeister