Sitzungsort: | im "Landgasthof Güby", Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.05 Uhr |
Bürgermeister Peter Thordsen |
Gemeindevertreter Hermann Busch |
1. stellv. Bürgermeisterin Silke Jöns |
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler |
2. stellv. Bürgermeister Manfred Radtke |
Gemeindevertreter Thorsten Reimers |
Gemeindevertreterin Petra Schröder |
Gemeindevertreter Nils Wilke |
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen |
7. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund" |
7.1 | Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 14/2019 | |
7.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 15/2019 | |
8. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund Ost – Zwischen Kavalierhaus und Försterei an der Allee nach Fleckeby-" |
8.1 | Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 16/2019 | |
8.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 17/2019 | |
8.3 | Entwurf des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 18/2019 | |
9. | Straßensanierung "Hof Louisenlund" |
Beschlussvorlage - 21/2019 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
13. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. Der Bürgermeister würdigt die langjährige ehrenamtliche Tätigkeit von Gemeindevertreterin Jöns, die bereits seit 1994 Mitglied der Gemeindevertretung ist. Davor war sie bereit seit 1990 als bürgerliches Mitglied im Gremium vertreten. Er überreicht als Dank der Gemeinde einen Blumenstrauß |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Der Bürgermeister beantragt, die Tagesordnung wie folgt zu ändern: Die Tagesordnungspunkte 11 und 12 sollen nicht öffentlich behandelt werden. Tagesordnungspunkt 9 soll abgesetzt werden. Die Tagesordnung soll um TOP 13 "Dacharbeiten am Feuerwehrgerätehaus" im nicht öffentlichen Teil erweitert werden.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
Es wird darauf hingewiesen, dass im Bereich B76 an der Gemeindegrenze Kosel/Gammelby eine Deponie entstehen soll. Hierbei wird es sich um die größte Deponie in Schleswig-Holstein in einem Naturschutzgebiet handeln. Die Gemeinde Kosel kämpft dafür, dass hier ein Raumordnungsverfahren durchgeführt wird. Dieses wurde vom Land jedoch bisher abgelehnt. Es ergeht die Bitte an die Gemeinde Güby, die Gemeinde Kosel zu unterstützen. Bürgermeister Thordsen hat der Nachbargemeinde bereits Unterstützung zugesagt. Herr Pohl bezieht sich auf die Pläne der Stiftung Louisenlund und bittet darum, die Alternativen zur jetzigen Parkplatzplanung zu diskutieren, da er die zukünftige Verkehrssituation als sehr kritisch einschätzt. Außerdem vertritt er die Auffassung, dass einige Mitglieder des Bauausschusses nur mäßig auf die Sitzung vorbereitet waren. Der Bürgermeister erklärt in diesem Zusammenhang noch einmal die Planungen bezüglich der Verkehrssituation und der Parkplatzplanung während der Bauphase und im späteren Betrieb. Innerhalb der Zuhörerschaft erhebt sich daraufhin eine Diskussion um verschiedene Alternativen. In diesem Zusammenhang wird dem Bürgermeister auch ein Beschwerdebrief überreicht, der bereits an Herrn Rösner ergangen ist. Hierbei handelt es sich um Beschwerden über zu schnelles und rücksichtsloses Fahren der Schüler und Besucher von Louisenlund. Aus der Zuhörerschaft werden hierzu verschiedene Beispiele vorgetragen. Letztendlich erstreckt sich die Diskussion um zu schnelles Fahren im gesamten Dorfbereich. Als Ergebnis aus dieser Darstellung wird sich der Bürgermeister für weitere Geschwindigkeitsmessungen einsetzen.
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zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt.
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zu TOP 5. | Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Bürgermeister Thordsen berichtet über folgende Angelegenheiten:
Die Tagesordnungspunkte des Bauausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung. Gemeindevertreterin Mätzler berichtet in folgenden Angelegenheiten:
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zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen |
Gemeindevertreterin Mätzler schlägt zur Vorbereitung des Dorfabends vor, ein Gremium aus 4 Personen zu bilden, dem jeweils ein Mitglied jeder Fraktion angehören soll. Jede Fraktion soll dann noch eine weitere Bürgerin oder einen weiteren Bürger in das Gremium benennen. Als Termine werden der 13.03.2020 oder 27.03.2020 vorgeschlagen. Gemeindevertreter Reimers weist darauf hin, dass sich das Wasser im Bach in Ahrensberg immer wieder staut. Es handelt sich um das schon bekannte Problem. Hier müsste noch einmal der Wasser- und Bodenverband angesprochen werden. Zusätzlich weist er darauf hin, dass sich in den Bäumen im Wald viel Totholz befindet. Gemeindevertreterin Jöns weist darauf hin, dass die Banketten gemäht werden müssen. Außerdem muss der Einlauf am Damm gesäubert werden. Dieses ist nach Auskunft des Bürgermeisters am heutigen Tage geschehen. Ferner weist sie darauf hin, dass die Banketten am Damm aufgefüllt werden müssen und schlägt vor, in Richtung Fernsehturm Rasengittersteine zu verlegen. Gemeindevertreter Wilke weist darauf hin, dass bei der Eiche in Ahrensberg die Bank und der Mülleimer zuwachsen. Diese müssten freigeschnitten werden. |
zu TOP 7. | 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund" |
zu TOP 7.1 | Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 14/2019 Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 03.08.2018 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 03.12.2018 im Feuerwehrgerätehaus Güby statt.
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Beschluss: Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 15/2019 Siehe Beschlussvorlage 14/2018.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund Ost – Zwischen Kavalierhaus und Försterei an der Allee nach Fleckeby-" |
zu TOP 8.1 | Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 16/2019 Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 03.08.2018 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 03.12.2018 im Feuerwehrgerätehaus Güby statt.
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Beschluss: Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Vorlage des Planungsbüros - wird Bestandteil des Originalprotokolls.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 17/2019 Siehe Beschlussvorlage 16/2018.
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Beschluss:
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8.3 | Entwurf des Durchführungsvertrages |
Beschlussvorlage - 18/2019 Für Projekte, die in der Hand eines Vorhabenträgers liegen, wird das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gewählt. Dieses Instrument des § 12 Baugesetzbuch (BauGB) verbindet Elemente eines Bebauungsplanes mit einem Erschließungsvertrag und einer vertraglichen Baupflicht (Durchführungsvertrag). Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Vorhabenträger auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung der Vorhaben- und Erschließungsmaßnahmen (Vorhaben- und Erschließungsplan) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise verpflichtet (Durchführungsvertrag). Der Durchführungsvertrag ist vor dem Satzungsbeschluss zu schließen (§ 13 Abs. 1 BauGB). Der von dem Vorhabenträger erarbeitete und mit der Gemeinde abgestimmt Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird Bestandteil des von der Gemeinde beschlossenen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Laut Auskunft des Innenministeriums gilt folgender Leitgedanke: Der Durchführungsvertrag ist Gegenstand der Abwägung, weil er Teil des VEP ist. Daraus ergibt sich, dass er öffentlich beschlossen wird. Jedoch ist das Informationsfreiheitsgesetz zu berücksichtigen (Eventuelles schwärzen von Daten ist somit erforderlich). Der vorhabenbezogene Bebauungsplan, der VEP und der Durchführungsvertrag müssen sich entsprechen.
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Beschluss: Dem vorliegenden Entwurf des Durchführungsvertrages wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: Ergänzung nach § 5 (2): Der tägliche Ziel- und Quellverkehr des laufenden Geschäfts des Internats, einschl. Schüler- und Lieferverkehr, wird für die Dauer der jeweiligen Bauzeit ausschließlich über die Gemeinde Güby, Ahrensberg, abgewickelt. Der Vorhabenträger wird dies im Rahmen seines Direktionsrechtes entsprechend kommunizieren und steuern. Der geplante Parkplatz an der Kapelle wird kritisch gesehen. Die Zufahrt von der Bundesstraße in den Louisenlunder Weg / Ahrensberg wird als Gefahrenquelle gesehen. Zur Klärung der endgültigen Verkehrsführung ist ein weiteres Gespräch zwischen dem Vorhabenträger und dem Bauausschuss durchzuführen.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Straßensanierung "Hof Louisenlund" |
Beschlussvorlage - 21/2019 Es ist angedacht, im nächsten Jahr die Straße "Hof Louisenlund" mit einer neuen Asphaltdeckschicht zu versehen. Seitens der Bauamtsverwaltung wird empfohlen, sich bei der Sammelausschreibung des Kreises einzuloggen, um die in der Regel deutlich günstigeren Preise mitnutzen zu können. Die Gesamtlänge der Sanierungsstrecke beträgt ca. 600 m und die mittlere Breite ca. 3,50 m. Die Asphaltierung erfolgt im sogenannten Hocheinbau, bestehend aus einer 4 cm starken Asphaltdeckschicht und einer beidseitigen Bankettangleichung. Es sei an dieser Stelle noch darauf hingewiesen, dass der vorhandene Straßenunterbau sehr wahrscheinlich nicht homogen aufgebaut ist. Somit besteht die Möglichkeit, dass sich bereits vorhandene Risse auf einer neuen Asphaltdeckschicht kurzfristig wieder abbilden, die aber dann im Bedarfsfall wieder vergossen werden könnten. Derzeit lässt sich konjunkturbedingt keine seriöse Kostenschätzung ermitteln. Es ist jedoch, unter Betrachtung der momentanen Ausschreibungsergebnisse, von einer Gesamtsumme von ca. 35.000,00 € auszugehen. Bei der Aufteilung entfallen ca.3/4 Kosten auf die Stiftung Louisenlund und ca. 1/4 der Kosten auf die Gemeinde Güby.
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Beschluss: Es wird beschlossen, die Maßnahme, wie im Sachverhalt beschrieben, in 2020 umzusetzen. Hierfür werden 20.000,00 € für den Anteil der Gemeinde Güby im Haushalt eingestellt. Die Abrechnung der Gesamtmaßnahme erfolgt spitz nach Länge der Straße.
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Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 13. | Bekanntgaben |
Die im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse werden bekanntgegeben.
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Godber Peters | Peter Thordsen |
Protokollführer | Bürgermeister |