N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 16.12.2009.

Sitzungsort:  im "Landgasthof Güby", Güby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.35 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreter Werner Goos
Gemeindevertreter Heinz Harrs
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
1. stellv. Bürgermeister Heinz Meggers
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
2. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreter Hugo Thomsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Gunnar Bock
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 20.10.2009
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Aufstellung einer 1. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich 'Willenrade'
  Beschlussvorlage - 30/2009
8. Aufstellung einer 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich "Willenrade"
  Beschlussvorlage - 28/2009
9. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich "Willenrade"
  Beschlussvorlage - 29/2009
10. Erlass 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
  Beschlussvorlage - 32/2009
11. Abhobeln der Banketten an Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 27/2009
12. Übernahme der Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug
  Beschlussvorlage - 35/2009
13. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die Stadt Schleswig
  Beschlussvorlage - 33/2009
14. 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Güby über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Güby
  Beschlussvorlage - 34/2009
15. Mitgliedschaft im "Freundeskreis der Senioren im Haus Ahrensberg"
  Beschlussvorlage - 36/2009
16. Erlass Haushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 38/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
20. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Es werden keine Fragen gestellt. Der Vorsitzende des Schützenvereins, Heine Lausen, bedankt sich für die Unterstützung des Vereins durch die Gemeinde.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. Aufgrund eines Antrages von GV Thordsen einigt man sich, im Laufe der Sitzung Tageordnungspunkte abzusetzen, soweit der Anschein entsteht, die Sitzung könne zu lange dauern.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 20.10.2009

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Sitzung des Schulverbandes
  • Sitzung des Amtsausschusses
  • steuerliche Auswirkungen
  • Wegenutzungsverträge (Termin am 20.01.2010)
  • Rechtsklärung mit dem Bildungsministerium wegen der Erhebung von Gastschulbeiträgen für Louisenlunder Schüler
  • Zweckverband Altenheim Gettorf (Unterschussbeteiligung Güby´s 2012 = 18.000,00 €)
  • Straßenbeleuchtungsreparaturen
  • Flaggennachbestellung
  • Einsatz des Geschwindigkeitsmessgerätes (Auswertung aufgrund eines Bedienungsfehlers oder eines defekten Moduls derzeit nicht möglich)
  • Asphaltflickarbeiten (Kosten 4.800,00 €)
  • Banketterneuerung am Louisenlunder Weg (6.200,00 €)
  • 6 Straßenlaternen wurden erneuert
  • Bei Veranstaltungen im Feuerwehrhaus sind die Hausherren (Bürgermeister und Wehrführer) zu informieren
  • Die Freiwillige Feuerwehr Güby hat sich schriftlich für den Gemeindezuschuss zum Jubiläum bedankt
  • Horst Wilke und Klaus Schroeder haben die Tannen in Ahrensberg und am Feuerwehrhaus gespendet
  • Erstellung des Buswartehäuschens in Karlshof (Dank an Gemeindearbeiter)
  • Knickversetzungsgenehmigung im Hederader Weg
  • beabsichtigte Landeigentümergespräche zwecks Erschwerung des Wasserabflusses aus dem Karlshofer Moor durch das LLUR
  • Punschtrinken

Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Angelegenheiten ihres Ausschusses.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen

Entsprechende Anfragen werden wie folgt beantwortet:
  • (GV Reimers): Bürgermeister Pohl spricht die Stiftung Louisenlund wegen der Befestigung der Bankette in der Pütscherstraße (rechts von Schau Richtung B 76) und der eingefahrenen Spuren im Schulweg (hinter der Schule rechts) an.


zu TOP 7. Aufstellung einer 1. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich 'Willenrade'
Beschlussvorlage - 30/2009

Herr Heinrich Stoltenberg, Güby, möchte im Bereich Willenrade in Güby (Flur 3, Flurstück 10/1) auf einer Fläche von 3,35 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1  MW errichten und betreiben. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a. die Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes


Eine Standortanalyse wäre im Rahmen einer Landschaftsplanänderung möglich, um Eignungsflächen für Photovoltaik aufzuzeigen.


Beschluss:

      Für die Errichtung der Photovoltaikanlage 'Bereich Willenrade' wird eine 2. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes aufgestellt.

Diese Änderung des Landschaftsplanes verfolgt folgendes Planungsziel:

- Darstellung möglicher Eignungsflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Güby.



Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Aufstellung einer 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich "Willenrade"
Beschlussvorlage - 28/2009

Herr Heinrich Stoltenberg, Güby, möchte im Bereich Willenrade in Güby (Flur 3, Flurstück 10/1) auf einer Fläche von 3,35 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1  MW errichten und betreiben. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a. eine Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde.


Lt. Innenministerium sind solche Anlagen im Außenbereich nicht privilegiert. Es wird auf den Beratungserlass vom 05.07.2006 verwiesen, der u. a. folgendes aussagt:

  • eine solche Anlage ist nur über eine Bauleitplanung (F-Planänderung und vorhabenbezogener B-Plan) möglich

  • eine Planung nach § 13a BauGB (B-Plan im Innenbereich) kann nicht angewandt werden

  • es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben

  • aktive Standortplanung - evtl. amtsweites Planungskonzept


Ein Planungsgespräch mit Vertretern des Innenministeriums (Landes- sowie Städtebau und Ortsplanung) und des Kreises (Bauleitplanung und Naturschutzbehörde) hat für diese Fläche noch nicht stattgefunden.

Eine Standortanalyse wäre im Rahmen einer Landschaftsplanänderung möglich, um Eignungsflächen für Photovoltaik aufzuzeigen.


Beschluss:

  1. Für die Errichtung der Photovoltaikanlage “Bereich Willenrade“ wird eine 6. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt folgendes Planungsziel:
Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1 MW.
  1. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.

  1. Der Aufstellungbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

  1. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.



Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich "Willenrade"
Beschlussvorlage - 29/2009

Herr Heinrich Stoltenberg, Güby, möchte im Bereich Willenrade in Güby (Flur 3, Flurstück 10/1) auf einer Fläche von 3,35 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1  MW errichten und betreiben. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a. die Aufstellung eines Bebauungsplanes.


Ein Planungsgespräch mit Vertretern des Innenministeriums (Landes- sowie Städtebau und Ortsplanung) und des Kreises (Bauleitplanung und Naturschutzbehörde) hat für diese Fläche noch nicht stattgefunden.

Eine Standortanalyse wäre im Rahmen einer Landschaftsplanänderung möglich, um Eignungsflächen für Photovoltaik aufzuzeigen.


Beschluss:

  1. Für die Errichtung der Photovoltaikanlage in Güby, Willenrade, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 'Photovoltaikanlage für den Bereich Willenrade' aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr. 4 verfolgt folgendes Planungsziel:

- Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1 MW.


2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

4. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der

Planung zur Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.



Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
Beschlussvorlage - 32/2009

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 23.600 € erhöht und damit gegenüber bisher 816.300 € auf nunmehr 829.900 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 76.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 86.100 € auf nunmehr 164.100 € festgesetzt. Weitere Veränderung ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Abhobeln der Banketten an Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 27/2009

Am 24. September 2009 fand mit der Bauausschussvorsitzenden Frau Jöns, Bgm. Pohl, Herrn Stoltenberg (Anlieger) und dem Unterzeichner ein Ortstermin bei der neuen Halle des Herrn Stoltenberg an der Gemeindestraße „Damm“ statt. Hier kam auch der Zustand der Banketten zur Sprache, da das Niederschlagswasser nicht ungehindert abfliessen kann.
Als Anregung wurde erklärt, dass es sinnvoll sei, einige Banketten abzuhobeln, damit das Niederschlagswasser ungehindert seitlich von der Straße abfließen kann. Dieser Anregung kann aus Sicht der baulichen Unterhaltung der Wege sicherlich zugestimmt werden, denn stehendes Wasser beschädigt insbesondere in der nassen Jahreszeit mit Frost-Tauwechseln nicht nur die bituminöse Trag- und Deckschicht , sondern auch den übrigen Unterbau der Straßen.
Das Abtragen der „hochgewachsenen“ Banketten sollte mit einem Hobel erfolgen, denn beim Einsatz eines Baggers werden die Gras- / Queckesoden mit ausgerissen. Damit geht ein hoher Anteil der Standfestigkeit der Banketten verloren und die entstehenden Löcher müssen wieder mit Material verfüllt werden.
Der Hobel hat eine Arbeitsbreite von rund 1,40 m bis 1,50 m und stellt eine Neigung von 6 - 12 % her.
Vom Hobel wird der Boden über ein Förderband auf Anhänger verbracht. Zwei Fahrzeuge verbringen den Boden dann über eine Strecke vonbis zu 6 km zu einem vom AG zu benennden Kipport.

Die Netto-Kosten für das Hobeln belaufen sich auf:
  • Baustelleneinrichtung rund 550,00 €
  • ggf. Baustellensicherung rund 100,00 €
  • pro laufenden Meter Bankette 0,85 €

Im vorliegenden Plan sind die Wege gekennzeichnet, dessen Banketten abgetragen werden sollten. Sicherlich gibt es weitere Wege, die betroffen wären, allerdings sind diese hier zunächst nicht erfasst. Möglicherweise könnten diese Wege dann in einem der kommenden Jahre behandelt werden.
In der Summe wird für dieses Jahr vorgeschlagen, dass 7 km Bankette abgehobelt werden. Dabei sind einige Wege mit beiden Seiten und einige Wege nur einseitig betroffen (siehe Anlage).

Die Kosten für diese Maßnahme würden sich auf rund 6.600 € netto belaufen.
Kippstellen für den anfallenden Boden müssten noch benannt werden. Es handelt sich hier um mehrere 100 m³.

Damit die Grasnarbe sich über die Sommermonate wieder etablieren und damit für Stabilität sorgen kann, sollte eine solche Maßnahme im Frühjahr durchgeführt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, 2010 „probeweise“ die Bankette im Damm abzuhobeln. Die Kosten werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Auftrag an eine geeignete Firma zu erteilen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Übernahme der Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug
Beschlussvorlage - 35/2009

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Übertragung der Schmutzwasserbeseitigungsanlage an die Stadt Schleswig kann nicht mit der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug geschlossen werden, da der Verein sich wegen Wegfalls des Vereinszweckes nach der Übertragung auflösen wird. Als ständiger Vertragspartner mit den Stadtwerken Schleswig kommt sodann für das Gemeindegebiet nur die Gemeinde in Betracht. Darüber hinaus ist die Gemeinde dem Grunde nach ohnehin Abwasserbeseitigungspflichtig.

Die Gemeinde und die Abwassergemeinschaft müssten folglich gleichlautend beschließen, dass die Abwasseranlage eine „logische Sekunde“ vor der Übertragung auf die Stadtwerke Schleswig im Gemeindegebiet der Gemeinde Güby übereignet wird.


Beschluss:

Die Gemeinde übernimmt die Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Abwassergemeinschaft Fellhorst-Wolfskrug im Bereich ihres Gemeindegebietes eine „logische Sekunde“ vor der Weiterübertragung der Schmutzwasserbeseitigungsaufgabe auf die Stadtwerke Schleswig.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Öffentlich-rechtlicher Vertrag zur Übertragung der Aufgabe der Schmutzwasserbeseitigung auf die Stadt Schleswig
Beschlussvorlage - 33/2009

Die Gemeindevertretung hat am 20.10.2009 grundsätzlich beschlossen, die Schmutzwasserbeseitigungsanlage der Gemeinde Güby an die Stadtwerke Schleswig zu übergeben. Zwischenzeitlich wurde der öffentlich-rechtliche Vertragsentwurf verhandelt und konkretisiert.

Hinsichtlich der Förder- und Leitungskapazitäten bei Starkregenereignissen (Fremdwasserzufluss) ist noch eine technische Klärung vorzunehmen. § 5 Abs. 6 des Vertrages wird daher gestrichen, so dass eine diesbezügliche Kostenbeteiligung der Gemeinde nur bei einer erneuten Beschlussfassung über den Vertrag möglich wäre.

Beschluss:

Der vorliegende Entwurf des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit der Stadt Schleswig wird unter Berücksichtigung der Streichung von § 5 Abs. 6 beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. 2. Nachtragssatzung zur Satzung der Gemeinde Güby über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Güby
Beschlussvorlage - 34/2009

Die Gebührenkalkulation hat ergeben, dass die Schmutzwassergebühr der Gemeinde Güby auf 2,50 € je cbm Schmutzwasser (bisher 2,70 €) neu festzusetzen ist. Die Gebührensatzung ist entsprechend zu ändern.


Beschluss:

Die vorliegende Gebührenkalkulation sowie die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Abgaben für die zentrale Abwasserbeseitigung werden beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 15. Mitgliedschaft im "Freundeskreis der Senioren im Haus Ahrensberg"
Beschlussvorlage - 36/2009

Bezug nehmend auf die vorliegende Begründung von Bürgermeister Pohl ist die Mitgliedschaft zu beraten.


Beschluss:

Die Gemeinde unterstützt den „Freundeskreis der Senioren im Haus Ahrensberg“ im Jahr 2010 mit 50,00 €. Von einer Mitgliedschaft wird abgesehen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 16. Erlass Haushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 38/2009

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     794.100 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     794.100 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     106.000 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     106.000 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     198.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 20. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse
Der Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.


Gunnar Bock  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister