Sitzungsort: | im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.05 Uhr |
Bürgermeister Manfred Pohl |
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig |
Gemeindevertreter Werner Goos |
Gemeindevertreter Heinz Harrs |
Gemeindevertreterin Silke Jöns |
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler |
Gemeindevertreter Thorsten Reimers |
Gemeindevertreter Hugo Thomsen |
2. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen |
1. stellv. Bürgermeister Heinz Meggers (entschuldigt ) |
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters |
Gast Boyke Elsner |
Gast Thomas Fannasch |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
6. | Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen |
7. | Bericht der Telekom zur Strahlungsmessung des Funkmastes |
8. | Neubau einer Winkelstützwand im Schulweg |
9. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
Beschlussvorlage - 20/2011 | |
10. | Vergabe eines Straßennamens |
Beschlussvorlage - 22/2011 | |
11. | Wahl eines Mitglieds in den Krippenbeirat Fleckeby |
Beschlussvorlage - 19/2011 | |
12. | Nachbesetzung einer Stelle im Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus |
Beschlussvorlage - 23/2011 | |
13. | Durchführung eines Neujahrsempfangs |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
15. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Vor Eintritt in die Tagesordnung bittet der Bürgermeister darum, sich zum Gedenken für die Verstorbenen, Frau Goos und Herrn Sander, zu erheben. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner |
Aus der Einwohnerschaft wird auf ein Gerücht verwiesen, wonach in der Gemeinde eine zweite Biogas-Anlage errichtet werden soll. Der Gemeindevertretung ist hierzu nichts Konkretes bekannt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Gemeindevertreter Thordsen beantragt die Tagesordnung um Punkt 14 „ Stand der Gespräche mit der Kirche wegen der Finanzierung des Kindergartens und U3-Betreuung“ im nichtöffentlichen Teil zu erweitern. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Es werden keine Änderungsanträge gestellt. |
zu TOP 5. | Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden |
Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
Die Ausschussvorsitzenden berichten über die Angelegenheiten ihres Ausschusses. Die Tagesordnungspunkte des Bau-, Wege und Umweltausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung Sozialausschussvorsitzende Mätzler berichtet, dass am 12.11. das Laternelaufen und am 04.12. die Seniorenweihnachtsfeier stattfinden. Gemeindevertreter Thordsen berichtet aus dem Kreistag, dass die Gemeinden nicht davon ausgehen können, dass die Kreisumlage dauerhaft bei 31 % verbleibt. |
zu TOP 6. | Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen |
Anfragen von Gemeindevertreterinnen oder Gemeindevertretern werden nicht gestellt. |
zu TOP 7. | Bericht der Telekom zur Strahlungsmessung des Funkmastes |
Zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet Herr Fannasch von der Telekom wie folgt: An dem betreffenden Mast sind drei Systeme der Telekom verbaut. Hierbei handelt es sich um GSM, UMTS und LTE 800. Ferner sind noch die Mitbewerber O2 und E+ an dem Mast vertreten. Es liegt eine neue Standortbescheinigung vor. Diese sieht einen Sicherheitsabstand von 23,5 m in Hauptsenderichtung vor. Außerhalb dieses Radius ist der Grenzwert auf jeden Fall unterschritten. Der Sicherheitsabstand wird allein schon durch die Höhe des Mastes gewährleistet. Verschiedene Messungen in der Gemeinde haben einen Wert von ca. 7 Volt/m ergeben. Dieses sind nur 17 % des Grenzwertes. Herr Fanasch beantwortet noch die Fragen der Gemeindevertreter und Zuhörer zu Sicherheitsabständen und zur Strahlenbelastung. |
zu TOP 8. | Neubau einer Winkelstützwand im Schulweg |
Ausschussvorsitzende Jöns berichtet von den Beratungen im Bauausschuss und bittet Herrn Elsner noch einmal die Eckpunkte des Bodengutachtens zu erklären. Dieser berichtet wie folgt:
Bürgermeister Pohl berichtet, dass der auf der gegenüber liegenden Straßenseite vorhandene Baum gefällt werden kann. Der Miteigentümer hat sich damit einverstanden erklärt. Beschluss: Es wird beschlossen, dem vorgestellten Vorhaben zu entsprechen, das Büro IGN mit der Umsetzung der Maßnahme zu beauftragen sowie die erforderlichen Mittel im Haushalt bereit zu stellen. Der Bürgermeister wird ermächtigt, nach erfolgter Ausschreibung der Bauleistungen, den wirtschaftlichsten Bieter zu beauftragen. Für das Haus Nr. 2 im Schulweg soll ein Beweissicherungsverfahren durchgeführt werden. |
Ja-Stimmen | :8 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :2 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III (Windkraft) |
Beschlussvorlage - 20/2011 Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein stellt derzeit die Teilfortschreibung der Regionalpläne Schleswig-Holstein 2011 zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung auf. Für das Amtsgebiet des Amtes Schlei-Ostsee ist der Geltungsbereich des Planungsraumes III, bestehend aus den Kreisen Rendsburg-Eckernförde und Plön sowie den Städten Kiel und Neumünster, maßgebend. In der Zeit vom 15.08.2011 bis zum 15.11.2011 haben die Gemeinden die Möglichkeit ihre Stellungnahme abzugeben. Dabei handelt es sich nach § 28 Nr. 5 Gemeindeordnung um eine der Gemeindevertretung vorbehaltene Aufgabe. Einleitend kann mitgeteilt werden, dass der Entwurf des Regionalplans für das Gebiet des Amtes Schlei-Ostsee keine Eignungsflächen für Windkraft vorsieht. Die Halbinsel Schwansen ist wegen der vor allem für den Vogelschutz erforderlichen Freihaltezonen entlang der Schlei sowie entlang der Ostseeküste als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Der verbleibende küstenfernere Bereich wird dominiert durch ein Landschaftsschutzgebiet und Biotopverbundstrukturen. Als Kulturlandschaft stellt das Gebiet insgesamt eine Einheit dar, die auch unter landschaftspflegerischen Aspekten von Windkraftanlagen freigehalten werden soll. Die Halbinsel Schwansen ist bereits seit der letzten Fortschreibung im Jahre 2000 als charakteristischer Landschaftsraum ausgewiesen. Im Rahmen des bisherigen Verfahrens wurde versucht hiervon Ausnahmen/Befreiungen zu erlangen. Die vorgetragenen Argumente haben im jetzigen Entwurf keine Berücksichtigung gefunden. Neben der Halbinsel Schwansen sind weitere Teile des Amtsgebietes als charakteristischer Landschaftsraum eingestuft worden. Hierzu gehört der Küstenraum Eckernförde über den Dänischen Wohld und die Probstei bis Hohwacht in einer Tiefe von drei bis vier Kilometern. Das die charakteristischen Landschafträume frei von Windkraftanlagen bleiben sollen, wurde überdies durch Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume und des Ministeriums für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr vom 22.03.2011 (Grundsätze zur Planung von Windkraftanlagen) zum Ausdruck gebracht. Danach sind in den Regionalplänen ausgewiesene charakteristische Landschaftsräume Ausschlussgebiete für Windkraft. Dieser charakteristische Landschaftsraum erstreckt sich auch in Teilen (nördlich der B 76) auf das Gemeindegebiet Güby. Ferner ist auch die Einflugschneise des Flughafens Jagel für eine Ansiedlung von Windenergie hinderlich. Mit Beschluss der Gemeindevertretung vom 24.03.2009, bestätigt durch Beschluss vom 07.07.2009, wurde sich grundsätzlich für die Windenergienutzung ausgesprochen. Konkrete Eignungsflächen konnten jedoch nicht benannt werden. Ohne die Benennung von einzelnen Flächen konnte keine Berücksichtigung im Kreiskonzept und somit auch keine Berücksichtigung bei der Fortschreibung des Regionalplans erfolgen. Eine Beeinträchtigung des Gemeindegebiets durch evtl. Eignungsflächen in den Nachbargemeinden ist nicht zu erwarten. In der Entwurfsfassung des Regionalplans sind in den Nachbargemeinden ebenfalls keine Eignungsflächen vorhanden.
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Beschluss: Die Teilfortschreibung des Regionalplans für den Planungsraum III zur Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung wird mit Bedenken zur Kenntnis genommen. Die Gemeinde Güby spricht sich weiterhin positiv für die Windenergienutzung aus. Die erstmalig kartographische Darstellung des charakteristischen Landschaftsraumes wird kritisch gesehen. Durch die teilweise Überplanung des Gemeindegebietes werden langfristig Nachteile erwartet. Der charakteristische Landschaftsraum ist für Güby zu streichen. Ebenso wird sich die Nachmeldung von Eignungsflächen vorbehalten, sofern sich die Kriterien ändern.
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Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 10. | Vergabe eines Straßennamens |
Beschlussvorlage - 22/2011 Für Ortsunkundige und vor allem Rettungsdienste ist es problematisch, den Weg zum Hafen des Wassersportvereins Fleckeby zu finden. Deshalb möchte die Gemeinde Fleckeby den Weg vom „Louisenlunder Weg“ bis zum Hafen benennen. Die Lagebezeichnung des Katasters „Mückeburg“ wurde als Möglichkeit in Betracht gezogen. Da es sich um einen Privatweg handelt, ist die Zustimmung der Grundstückseigentümerin erforderlich. Diese hat gegen den Namenvorschlag keine Einwände. Die Vergabe des Straßennamens liegt allerdings in der Zuständigkeit der Gemeinde Güby, durch deren Gemeindegebiet der Weg verläuft. Die Gemeinde Fleckeby bittet deshalb, ihrem Wunsch zu entsprechen und den Weg zu benennen. |
Beschluss: Der Weg vom „Louisenlunder Weg“ bis zum Hafen soll den Namen „Mückeburg“ erhalten. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 11. | Wahl eines Mitglieds in den Krippenbeirat Fleckeby |
Beschlussvorlage - 19/2011 Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Betrieb der Krippe in Fleckeby sieht die Bildung eines Krippenbeirats vor. Güby entsendet 1 Mitglied und 1 stellv. Mitglied. Der Beirat kann sich frühestens im September 2012 konstituieren, da die Elternversammlung nach dem Kindertagesstättengesetz erst zwischen dem 01. August und dem 15. September (2012) ihre Elternvertreter in den Beirat wählt. Außerdem muss zunächst die Betriebsträgerschaft geklärt werden, da der Träger im Beirat vertreten sein muss. Bei einer nicht gemeindlichen Betriebsträgerschaft wäre die entsprechende Regelung im öffentlich-rechtlichen Vertrag hinfällig, da dort von der Trägergemeinde gesprochen wird. Unter dem Vorbehalt der noch zu klärenden Zusammensetzung könnte dennoch bereits jetzt ein Beiratsmitglied der Gemeinde gewählt werden.
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Als Mitglied des Krippenausschusses wird durch Gemeindevertreter Thomsen Bürgermeister Pohl vorgeschlagen. Als Stellvertreter wird durch Bürgermeister Pohl Gemeindevertreter Thomsen vorgeschlagen. Für den Fall seiner Wahl erklärt Bürgermeister Pohl seinen Rücktritt aus dem Krippenausschuss. |
Beschluss: Als Mitglied für den Krippenbeirat Fleckeby wird Bürgermeister Pohl gewählt. Als stellv. Mitglied wird Gemeindevertreter Thomsen gewählt.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 12. | Nachbesetzung einer Stelle im Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus |
Beschlussvorlage - 23/2011 Die verstorbene Frau Heike Goos war als wählbare Bürgerin im Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus vertreten. Die freigewordene Stelle ist durch die Gemeindevertretung neu zu besetzen. |
Durch Gemeindevertreterin Mätzler wird Frau Telsche Berg vorgeschlagen. |
Beschluss: Frau Telsche Berg wird als wählbare Bürgerin in den Ausschuss für Soziales, Kultur und Tourismus der Gemeinde Güby gewählt. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 13. | Durchführung eines Neujahrsempfangs |
Bürgermeister Pohl stellt zur Diskussion, ob anstelle des bisherigen Punschtrinkens ein Neujahrsempfang durch die Gemeinde durchgeführt werden sollte. Gemeindevertreter Thordsen schlägt vor, auch auf das Essen der Gemeindevertretung zu verzichten und stattdessen einen Neujahrsempfang in der Gaststätte durchzuführen. Dieses wird kontrovers diskutiert, da das Weihnachtsessen als Gelegenheit gesehen wird, mit allen Gemeindevertretern noch einmal etwas zusammen zu sitzen. Gemeindevertreter Harrs schlägt vor, einen Neujahrsempfang im Feuerwehrgerätehaus mit einem Glas Sekt unter Schirmherrschaft der Gemeinde mit Beteiligung aller Vereine und Verbände durchzuführen. Beschluss: Grundsätzlich spricht sich die Gemeindevertretung für die Durchführung eines Neujahrsempfangs aus. Es sind jedoch noch Abstimmungsgespräche zu führen. In Abhängigkeit von diesenGesprächen soll die Angelegenheit eventuell auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung beschlossen werden. |
Ja-Stimmen | :10 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 15. | Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Im nichtöffentlichen Teil wurden keine Beschlüsse gefasst, so dass sich eine Bekanntgabe erübrigt. |
Godber Peters | Manfred Pohl |
Verwaltung | Bürgermeister |