N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Güby vom 14.12.2011.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.15 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreter Werner Goos
Gemeindevertreter Heinz Harrs
Gemeindevertreterin Silke Jöns
1. stellv. Bürgermeister Heinz Meggers
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreter Hugo Thomsen
2. stellv. Bürgermeister Peter Thordsen

Abwesend sind:
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Verwaltung/Protokollführer Godber Peters
KN

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 26/2011
8. Erlass Haushaltssatzung 2012
  Beschlussvorlage - 25/2011
9. Erlass einer Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 24/2011
10. Wahl von 2 Mitgliedern und 2 stellv. Mitgliedern in das Kuratorium der Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung in Fleckeby
  Beschlussvorlage - 17/2011
11. Wahl eines Mitgliedes in den Krippenausschuss Fleckeby
  Beschlussvorlage - 28/2011
12. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
  Beschlussvorlage - 21/2011
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Fragestunde der Einwohnerinnen und Einwohner

Herr Lausen vom Schützenverein Güby bedankt sich bei der Gemeinde und den Bürgern für die Unterstützung seines Vereins. In 2011 waren 6 Austritte und 16 Neuaufnahmen zu verzeichnen. Der Verein hat damit 83 Mitglieder.

Der Wehrführer, Herr Koch, bedankt sich ebenfalls bei der Gemeinde und den Bürgern, auch für die Unterstützung im Einsatzfall. Er gibt bekannt, dass die Feuerwehr im nächsten Jahr keinen Tag der offenen Tür veranstalten wird.

Es werden keine Fragen gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Gemeindevertreter Thordsen erklärt, dass auf vielen Koppeln und auf der Straße Damm das Wasser steht. Auch die Banketten sind an vielen Stellen aufgeweicht. Die Entwässerung müsste geprüft und verschiedene Gräben freigeräumt werden. Nach eingehender Diskussion der verschiedensten Problemstellen wird festgestellt, dass hier keine Beschlüsse mehr zu fassen sind, da die Probleme hinlänglich bekannt sind. Auch die Gemeindearbeiter wissen bereits Bescheid. Insofern ist eine Aufnahme auf die Tagesordnung nicht mehr erforderlich. Weitere Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Es werden keine Änderungsanträge gestellt.


zu TOP 5. Mitteilungen des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden

Bürgermeister Pohl berichtet über folgende Angelegenheiten:
  • Besetzung Wahlvorstand wird die die Gemeindevertreter erfolgen
  • Die Beschwerden bezüglich der Bauruine in der Dorfstraße häufen sich
  • Teilnahme an der Sitzung des Amtsausschusses
  • Tagung des Abwasserbeirates. Die Belastung der Schlei besteht nach wie vor. Die Gebühren bleiben stabil.
  • Durchgeführte Schredderaktion
  • Am 08.01.2012 findet das jährliche Punschtrinken statt

Gemeindevertreter Meggers berichtet aus der Sitzung des Wasserbeschaffungsverbandes, dass der Wasserpreis um 0,20 € erhöht wird.

Für den Sozialausschuss berichtet Frau Schröder über die Seniorenweihnachtsfeier.

Die Themen des Finanzausschusses sind Gegenstand der heutigen Tagesordnung.


zu TOP 6. Anfragen der Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen
Gemeindevertreter Berg weist darauf hin, dass in der Theoallee das Niederschlagswasser über die Straße läuft. Die Bauausschussvorsitzende wird sich die Sache ansehen.

Gemeindevertreter Meggers bittet darum, die Sitzungen zukünftig nicht mehr mittwochs abzuhalten, da diese Termine mit den kirchlichen Terminen kollidieren.

Gemeindevertreter Thordsen fragt nach, wie weit die Einrichtung einer Bushaltstelle am Damm vorangekommen ist. Hierzu erläutert der Bürgermeister, dass ihm eine Unterschriftenliste vorliegt. Ein entsprechender Antrag ist inzwischen gestellt.

Gemeindevertreter Meggers fragt nach dem Sachstand des problematischen Geländes in Plönort. Hierzu erläutert Herr Peters, dass jederzeit in den Verwaltungsvorgang im Amt Einsicht genommen werden kann. In diesem Zusammenhang wirft Gemeindevertreter Berg die Frage auf, wie das auf dem Gelände anfallende Abwasser entsorgt wird. Die Verwaltung wird die Sache prüfen.

Gemeindevertreter Reimers weist darauf hin, dass in Ahrensberg ein Graben versandet ist. Da es sich aber um einen Graben des Wasser- und Bodenverbandes handelt, wird Herr Meggers sich für den WaBo der Sache annehmen.

Gemeindevertreter Thordsen weist darauf hin, dass im Bereich Viehberge die Wege durch Holzrückarbeiten stark in Mitleidenschaft gezogen sind. Der Bürgermeister wird sich die sich die Sache ansehen.

Es wird auf zwei defekte Straßenlampen am Damm und am Wittkamp hingewiesen.

zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 26/2011

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 99.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 673.400 € auf nunmehr 772.700 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 75.900 € erhöht und damit gegenüber bisher 142.200 € auf nunmehr 218.100 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2011 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2012
Beschlussvorlage - 25/2011

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2012 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2012 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     652.600 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     652.600 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     99.500 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     99.500 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     163.100 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.


§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Erlass einer Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 24/2011

Die derzeit gültigen Steuersätze betragen seit 2004 25,00 € für den ersten und 35,00 € für den zweiten und jeden weiteren Hund. Der durchschnittliche Steuerbetrag im Amtsgebiet Schlei-Ostsee liegt bei 39,00 € für den ersten, 59,00 € für den zweiten und 79,00 € für jeden weiteren Hund. Der vom Land Schleswig-Holstein im Zusammenhang mit Fehlbedarfszuweisungen geforderte Steuersatz für einen Hund beträgt 100,00 €. Die Verwaltungskosten liegen bei rund 27,00 € jährlich pro Fall.

Eine Erhöhung der Steuersätze auf 40,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 80,00€ für jeden weiteren Hund erscheint angemessen.

Bisher werden gefährliche Hunde nicht gesondert besteuert. Eine entsprechende Regelung wurde in § 4 Abs.2 und § 5 aufgenommen.

Die gültige Satzung verliert am 31.12.2013 ihre Gültigkeit, so dass es sinnvoll ist, eine Neufassung zu erlassen.


Beschluss:

Die Erhöhung der Steuersätze soll auf 30,00 € für den ersten, 60,00 € für den zweiten und 90,00 € für jeden weiteren Hund festgesetzt werden. Der Erlass der Hundesteuersatzung in der vorliegenden Fassung wird beschlossen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Wahl von 2 Mitgliedern und 2 stellv. Mitgliedern in das Kuratorium der Ev.-Luth. Kindertageseinrichtung in Fleckeby
Beschlussvorlage - 17/2011

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zur Finanzierung der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel in Fleckeby sieht die Bildung eines Kuratoriums als Ersatz für den bisherigen Kindergartenausschuss vor. Güby entsendet 2 Mitglieder und 2 stellv. Mitglieder. Der Vertrag soll zum 01.01.2012 in Kraft treten, so dass der Kindergartenausschuss mit diesem Datum aufgelöst ist und sich das Kuratorium konstituieren kann.


Beschluss:

Als Mitglieder für das Kuratorium der Kindertageseinrichtung der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Kosel in Fleckeby werden Frau Jöns und Herr Thordsen gewählt. Als stellv. Mitglied für Frau Jöns wird Herr Gomolzig und für Herrn Thordsen wird Herr Berg gewählt.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Wahl eines Mitgliedes in den Krippenausschuss Fleckeby
Beschlussvorlage - 28/2011

Der öffentlich-rechtliche Vertrag zum Betrieb der Krippe in Fleckeby sieht die Bildung eines Krippenausschusses vor. Güby entsendet 2 Mitglieder und 2 stellv. Mitglieder. Nach seiner Wahl in den Krippenbeirat hat Bürgermeister Pohl die Mitgliedschaft im Krippenausschuss niedergelegt. Daher ist nun ein neues Mitglied als Nachfolger von Bürgermeister Pohl zu wählen.


Beschluss:

Als Mitglied im Krippenausschuss Fleckeby wird Herr Heinz Harrs gewählt.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :5

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass einer Satzung über das Aufstellen von Plakaten
Beschlussvorlage - 21/2011

Ein Problem stellt das sog. „wilde Plakatieren“ dar, welches immer weiter zunimmt. Um diesem vorzubeugen bzw. diesem Trend entgegenzuwirken, bedarf es einer Regelung in Form einer „Plakatierungssatzung“, in welcher ordnende Regelungen getroffen werden.

Die Verwaltung hat hierzu eine Mustersatzung erarbeitet, welche als Anlage der Vorlage beigefügt ist.


Beschluss:

Es wird beschlossen, vorerst keine Satzung zu erlassen.


Ja-Stimmen :10
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 15. Bekanntgabe der im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

Der Bürgermeister gibt die im nichtöffentlichen Teil gefassten Beschlüsse bekannt.



Godber Peters  Manfred Pohl 
Protokollführer  Bürgermeister