N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Güby vom 18.09.2012.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.05 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Jöns
stellv. Ausschussvorsitzender Karl-Ulrich Berg
wählbarer Bürger Hermann Busch
Ausschussmitglied Werner Goos
wählbarer Bürger Frank Hansen
Ausschussmitglied Hugo Thomsen
wählbarer Bürger Nils Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Heinz Harrs
Gemeindevertreter Heinz Meggers
Gemeindevertreter Peter Thordsen
Protokollführer Michael Eggers
Verwaltung Norbert Jordan
Gast Boyke Elsner
Gast Heinrich Stoltenberg
Gast Herrn Holger Utermann
Gast Herrn Georg Wüstenberg

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. Straßensanierung Heiderader Weg
  Beschlussvorlage - 16/2012
7. Errichtung einer Biogasanlage im Bereich "Damm"
  Beschlussvorlage - 15/2012
8. Schaffung von Ausweichbuchten im Bereich "Damm"
9. Straßenentwässerung und Straßengräben
  Beschlussvorlage - 14/2012
10. Pflanzaktion Herbst 2012

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Ausschussvorsitzende, Frau Jöns, stellt den Antrag, den unter Punkt 10 aufgeführten Tagesordnungspunkt “Errichtung einer Biogasanlage im Bereich Damm“ öffentlich zu behandeln und ihn mit dem Punkt 7 der Tagesordnung “Pflanzaktion Herbst“ zu tauschen. Daraus folgt, dass der Tagesordnungspunkt 11 “Bekanntgaben“ entfällt. Dem Antrag wird einstimmig entsprochen. 


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Die Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Geschehnisse im Gemeindegebiet:
  • Der Wasserabfluss im Bereich Schlagtor wurde durch einen Graben verbessert
  • Zwischen dem Baugebiet Heiderader Weg und Borgwedeler Weg wurde eine Drainageleitung verlegt
  • Knicks im Gemeindegebiet wurden aufgeputzt
  • Eine Laterne vor dem Feuwehrgerätehaus wurde installiert
  • Zwei Fenster und die Eingangstür zum Feuerwehrgerätehaus in Güby wurden erneuert
  • Das Terrassetürelement der Feuerwehr Wolfskrug wurde erneuert
  • Defekte Leuchtmittel werden zur Zeit im Gemeindegebiet ausgetauscht
  • Betroffene Laternen werden in kürze von störendem Buschwerk freigeschnitten
  • Umfangreiche Bankettbefestigungsmaßnahmen wurden durchgeführt


zu TOP 5. Anträge und Anfragen

Es werden keine Anfragen der Ausschussmitglieder gestellt.


zu TOP 6. Straßensanierung Heiderader Weg
Beschlussvorlage - 16/2012

Aufgrund des Sitzungsbeschlusses der Gemeindevertretung Güby vom 12.06.2012 wurden vor Beginn der Bauausschusssitzung am 18.09.2012 die Varianten der bereits vorgestellten Straßenausbauvarianten vor Ort erörtert. Die durch das Ingenieurbüro IGN vorgestellten Ausbauvarianten schließen mit Schätzsummen von:
Variante 1 : ca.115.000,00 €
Variante 2 : ca.100.000,00 €
Grundsätzlich wurde bereits in der letzten Gemeindevertretersitzung vom 12.06.2012 beschlossen, die Maßnahme auszuführen.

Der Bauausschuss hat nunmehr am 18.09.2012 beschlossen, eine weitere Entwurfsvariante durch das Ingenieurbüro IGN erarbeiten zu lassen, die folgende Aspekte berücksichtigt:
  • Einseitige Befestigung durch Rasengittersteine an der Hangseite des Heiderader Weges
  • Einseitige Ausbildung einer Betonmuldenrinne auf der bebauten Seite des Heiderader Weges
  • Herstellung einer bituminösen Deckenverstärkung mit einseitigem Gefälle zur Muldenrinne
  • Herstellung einer Drainageleitung am Böschungsfuss der Hangseite des Heiderader Weges
Diese Entwurfsvariante liegt der Gemeindevertretung vor; die entsprechenden Kosten werden auf ca. 76.000,00 € geschätzt.


Nachdem die Örtlichkeit durch die Bauausschussmitglieder besichtigt wurde, wird darüber debattiert eine weitere Entwurfsvariante durch das beauftragte Ingenieurbüro ausarbeiten zu lassen. Nach einer kontroversen Diskussion kristallisiert sich einvernehmlich folgender Ausbauvorschlag heraus, die zusätzlich durch den anwesenden Vertreter des Ingenieurbüros, Herrn Elsner, befürwortet wird:
  • Einseitige Befestigung durch Rasengittersteine an der Hangseite des Heiderader Weges
  • Einseitige Ausbildung einer Betonmuldenrinne auf der bebauten Seite des Heiderader Weges
  • Herstellung einer bituminösen Deckenverstärkung mit einseitigem Gefälle zur Muldenrinne
  • Herstellung einer Drainageleitung am Böschungsfuss der Hangseite des Heiderader Weges

   


Beschluss:

Es wird beschlossen, die nunmehr vorliegende Entwurfsvariante für ca. 76.000,00 € umzusetzen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Errichtung einer Biogasanlage im Bereich "Damm"
Beschlussvorlage - 15/2012

Mit Datum vom 08.08.2012 ist beim Amt Schlei-Ostsee ein Antrag auf Errichtung einer Biogasanlage in der Gemeinde Güby eingegangen. Durch die Fa. Schlei-Energie GmbH & Co. KG wird im Bereich des Straßenzuges „Damm“ eine Biogasanlage geplant, die einem Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz unterliegt. Der Antrag wird dabei durch das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) geprüft und genehmigt. Die Gemeinde Güby wird in diesem Verfahren beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Einleitend werden die für das Vorhaben notwendigen Grunddaten angeführt:
Die Errichtung der Anlage erfolgt als privilegierte Anlage zum landwirtschaftlichen Unternehmen des Herrn Heinrich Stoltenberg. Die geplante elektrische Leistung wird 837 kW betragen. Die Feuerungswärmeleistung beträgt 2,0 MW. Pro Jahr beträgt die Menge des erzeugten Biogases 2,25 Millionen Normkubikmeter.
Die Anlage besteht aus einem Fermenter mit Feststoffeintrag, einem abgedeckten Gärrestebehälter, einem Rübenmusbecken, einer abgedeckten Vorgrube, einer Annahme für Rübenmus, einer Halle mit BHKW- und Technikraum, einer Gasfackel, einer Waage, einem Trafo und zwei Siloplatten.

Die nachwachsenden Rohstoffe werden ausschließlich auf eigenen bzw. auf den eigenen Pachtflächen in unmittelbarer Umgebung zur Biogasanlage angebaut. Die Gülle stammt aus dem eigenen Betrieb. An Substrat benötigt die Anlage im Jahr 4.000 t Gülle, 8.733 t Maissilage und 2.345 t Zuckerrüben. Die Gärreste der Biogasanlage werden auf Eigen- und Pachtflächen ausgebracht.

Planungsrechtlich ist das zur Bebauung vorgesehene Grundstück als Außenbereich gemäß § 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu bewerten. Danach ist im Außenbereich eine Biogasanlage unter folgenden Voraussetzungen zulässig:
  • Das Vorhaben steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit dem Betrieb,
  • die Biomasse stammt überwiegend aus dem Betrieb oder überwiegend aus diesem und aus nahe gelegenen Betrieben im Sinne von § 35 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 4 BauGB,
  • es wird je Hofstelle oder Betriebsstandort nur eine Anlage betrieben und
  • die Feuerungswärmeleistung der Anlage überschreitet nicht 2,0 Megawatt und die Kapazität einer Anlage zur Erzeugung von Biogas überschreitet nicht 2,3 Millionen Normkubikmeter Biogas pro Jahr.
Betrachtet man die Antragsunterlagen und die im Rahmen des BauGB vorgegebenen Kriterien, kann festgehalten werden, dass die geplante Biogasanlage als privilegiert zulässig zu beurteilen ist.

Für die geplante Baumaßnahme ist eine Ausgleichsfläche von 16.060,00 m² notwendig. Die Ausgleichserfordernis wird durch eine Ersatzzahlung an den Kreis Rendsburg-Eckernförde abgelöst, da weitere Flächen aufgrund der angespannten Marktsituation in der Landwirtschaft nicht zur Verfügung stehen.

Herr Stoltenberg hat im Rahmen eines Telefonats mit dem Unterzeichner darum gebeten, die Zustimmung der Gemeinde zum vorzeitigen Baubeginn der Siloplatten zu erteilen. Die Ernte der Substrate steht kurz bevor; diese sollen bereits auf den Siloplatten gelagert werden. Herr Stoltenberg wurde durch die Verwaltung darüber in Kenntnis gesetzt, dass der Antrag vorab dem gemeindlichen Gremium vorgestellt werden soll.


Beschluss:

Die geplante Maßnahme wird mit Bedenken zur Kenntnis genommen. Das gemeindliche Einvernehmen wird dennoch erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass im Genehmigungsverfahren folgende Punkte durch die Fachbehörden noch einmal näher untersucht werden sollten:
  • Betrachtung der Geruchsemissionen des nicht abgedeckten Lagers für Rübenmus. Unter Berücksichtigung der allgemeinen Wetterlage wird befürchtet, auch wenn das Gutachten von einer anderen Belastung ausgeht, dass die nördlich und nordöstlich wohnenden Anlieger über Gebühr durch Geruch belastet werden.
  • Der Umfang der ausreichend gesicherten Erschließung.
  • Die schadlose Beseitigung von Oberflächenwasser im Bereich “Damm“.
  • Regelung einer vertraglichen Beteiligung der Straßen- und Bankettunterhaltung.
  • Der räumliche Zusammenhang der an der Anlage beteiligten Betriebe wird angezweifelt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :3

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Schaffung von Ausweichbuchten im Bereich "Damm"
Im Zuge einer Diskussion herrscht Einvernehmlichkeit bei allen Ausschussmitgliedern für die Schaffung von Ausweichbuchten im Bereich “Damm“. Es wird beschlossen die Angelegenheit weiter zu verfolgen.

Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Straßenentwässerung und Straßengräben
Beschlussvorlage - 14/2012

In der Vergangenheit wurde im Rahmen von Sitzungen wiederkehrend auf Probleme der Straßenentwässerung oder auf notwendige Unterhaltungsmaßnahmen an gemeindlichen Straßenentwässerungsgräben hingewiesen. Unter Berücksichtigung der bevorstehenden Jahreszeit wird es als sachdienlich angesehen, sich einmal grundsätzlich mit dieser Thematik auseinanderzusetzen. Um den Bestand aufzunehmen, könnte sich eine neu gebildete Arbeitsgruppe des Themas annehmen und dem Bau-, Wege-, und Umweltausschuss notwendige Maßnahmen vortragen. Kleinere Maßnahmen könnten ggf. direkt mit dem Bürgermeister erörtert und im Rahmen der Straßenunterhaltung abgearbeitet werden.


Beschluss:

Es bleibt bei der bisherigen Verfahrensweise. Bei Problemen wird der Bürgermeister direkt in Kenntnis gesetzt. Die Bildung eines Arbeitskreises erfolgt nicht.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Pflanzaktion Herbst 2012

Die Ausschussvorsitzende, Frau Jöns, gibt als Termin für die jährliche Pflanzaktion den 06.10.2012 bekannt. Treffpunkt ist das Feuerwehrgerätehaus in Güby um 14:00. 



Silke Jöns  Michael Eggers 
Ausschussvorsitzende  Verwaltung