Sitzungsort: | im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.30 Uhr |
Ausschussvorsitzende Silke Jöns |
stellv. Ausschussvorsitzender Karl-Ulrich Berg |
wählbarer Bürger Hermann Busch |
Ausschussmitglied Werner Goos |
wählbarer Bürger Frank Hansen |
wählbarer Bürger Nils Wilke |
Ausschussmitglied Hugo Thomsen (entschuldigt ) |
Bürgermeister Manfred Pohl |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig |
Gemeindevertreter Heinz Harrs |
Gemeindevertreter Heinz Meggers |
Gemeindevertreter Peter Thordsen |
Protokollführer Michael Eggers |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anträge und Anfragen |
6. | Baumpflanzungen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 19/2012 | |
7. | Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Güby |
Beschlussvorlage - 20/2012 |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Die Ausschussvorsitzende Frau Jöns berichtet über folgende Punkte:
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zu TOP 5. | Anträge und Anfragen |
Herr Wilke weist darauf hin, dass sich in der Gehwegpflasterung im Schulweg Unebenheiten befinden, die Stolperfallen darstellen. Des Weiteren wurde festgestellt, dass die Beleuchtung des Buswartehäuschens am Ahrensberg defekt ist. |
zu TOP 6. | Baumpflanzungen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 19/2012 Zum einen wurde durch den Kreispräsidenten, Herrn Lutz Clefsen, der Gemeinde Güby zum Dorfjubiläum ein Baum überreicht. Zum anderen wurde vor einiger Zeit eine Pappel im Bereich Pütscherstraße / Herweg gefällt, für die es einen Ausgleich zu schaffen gilt. Für diesen Baum soll ein entsprechender Pflanzstandort beraten werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, dass der Baum auf der Mitte des Walles am Sportplatz gepflanzt wird, damit die unterirdischen Schießstände nicht durch das Wurzelwerk beeinträchtigt werden. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird zurückgestellt. |
zu TOP 7. | Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Güby |
Beschlussvorlage - 20/2012 Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Güby 207 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 21 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotential in Abzug zu bringen. Mit Datum vom 01.11.2012 wurde durch einen Anlieger im Bereich Ahrensberg der Wunsch einer Siedlungsentwicklung geäußert. Es besteht der Wunsch, über einen neu zu errichtenden Stichweg drei Wohngrundstücke zu erschließen. Grundsätzlich könnte über eine solche Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen. Um für Güby über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums. Betrachtet man nun wieder die vorliegende Anfrage für den Bereich Ahrensberg, kann somit für den Moment festgehalten werden, dass es als sachdienlich erscheint, dass sich für die Gemeinde Güby grundsätzlich Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden. Ziel der Beratung sollte somit sein,
Zum „Wo“ kann an dieser Stelle angemerkt werden, dass der Flächennutzungsplan derzeit keine Siedlungsentwicklungsflächen beinhaltet. Die im Landschaftsplan für die Ortslage Güby vorgesehenen Flächen sind durch die Biogasanlage und den damit verbundenen Emissionen in einer Realisierung eher schwierig bzw. unmöglich zu bewerten. Weitere Entwicklungsflächen bestehen derzeit nur für den Bereich Esprehm. |
Beschluss: Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen. Bis zur Vorlage entsprechender Ergebnisse wird das vorliegende Baugesuch eines Grundeigentümers aus dem Bereich Ahrensberg zurückgestellt. Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch ein Planungsbüro erfolgen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Michael Eggers | Silke Jöns |
Verwaltung | Ausschussvorsitzende |