N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Güby vom 05.03.2013.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.40 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Jöns
stellv. Ausschussvorsitzender Karl-Ulrich Berg
wählbarer Bürger Hermann Busch
Ausschussmitglied Werner Goos
wählbarer Bürger Frank Hansen
wählbarer Bürger Nils Wilke

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hugo Thomsen (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Heinz Meggers
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreter Peter Thordsen
Protokollführer Michael Eggers
Gast Frank Springer

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Anträge und Anfragen
6. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Güby
  Beschlussvorlage - 7/2013
7. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie
7.1 Aufstellungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 1/2013
7.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
  Beschlussvorlage - 2/2013
8. Schadenspotentialanalyse
  Beschlussvorlage - 5/2013
9. Sanierung KK-Stand
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
11. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Ausschussvorsitzende stellt folgende Änderungsanträge zur Tagesordnung:
  • Bericht der Ausschussvorsitzenden -geführt unter TOP 4-
  • Sanierung des KK-Standes -geführt unter TOP 9-
  • Vorschlag, den Bauantrag ( Beschlussvorlage - 8/2013) nicht öffentlich zu behandeln -geführt unter TOP 10-

Den gestellten Änderungsanträgen wird einstimmig entsprochen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Die Ausschussvorsitzende, Frau Jöns, berichtet über folgende Punkte:
  • Am Samstag, den 16. März 2013, findet, wie alljährlich, die Aktion “Sauberes Dorf“ statt. Treffpunkt ist das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr Güby um 10:00 Uhr. Zu dieser Aktion wird der Kreispräsident, Herr Clefsen, anwesend sein. Es ist angedacht, die zum Dorfjubiläum gestiftete Eiche zu pflanzen.
  • “Am Damm“ wurde die Bankette beschädigt. Zur Sicherheit wurden zwei Barken aufgestellt.
  • An einer bestimmten Stelle des Verbindungsweges zwischen der K86 und der K54, der sogenannten Theoallee, stand bisweilen immer Wasser, das nicht versickerte. Es wurde eine Mulde profiliert und eine Verbindung mit einem dort vorhandenen Schacht hergestellt, um das dort anfallende Oberflächenwasser konsequent abzuführen.    


zu TOP 5. Anträge und Anfragen

Auf Anfrage von Herrn Hansen erläutert Frau Jöns die Gründe für die Verschiebung des Ausschusstermins. Herr Berg berichtet, dass der wassergebundene Weg in Plönort zurzeit gesperrt ist. Frau Jöns fügt hinzu, das die Sperrung kurzzeitig durchgeführt wird und den Witterungsverhältnissen geschuldet ist. 


zu TOP 6. Innenentwicklungspotentiale in der Gemeinde Güby
Beschlussvorlage - 7/2013

Im Rahmen der Sitzungen des Bau-, Wege- und Umweltausschusses am 27.11.2012 sowie der Sitzung der Gemeindevertretung am 12.12.2012 wurde ausführlich über die Fragestellung einer möglichen Siedlungsentwicklung beraten. Unter Berücksichtigung des Planungsgrundsatzes „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ wurde sich darauf verständigt, dass zur Klarstellung der vorhandenen Innenentwicklungspotentiale eine eingehende Untersuchung durch einen Fachplaner erfolgen soll. Dieser sollte darüber hinaus eine Klärung herbeiführen, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung künftig denkbar ist.

Diese Ergebnisse liegen zwischenzeitlich vor und werden zur Beratung gestellt. Bei künftigen Bauleitplanungen werden diese Ergebnisse mit einfließen.


Beschluss:

Die festgestellten Innenentwicklungspotentiale werden zur Kenntnis genommen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Lärmaktionsplan gemäß EU-Umgebungslärmrichtlinie

zu TOP 7.1 Aufstellungsbeschluss
Beschlussvorlage - 1/2013

Mit der Richtlinie des europäischen Parlaments und des Rates vom 25.06.2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (Umgebungslärmrichtlinie) hat die Europäische Gemeinschaft ein Konzept vorgegeben, um schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, zu mindern und ihnen vorzubeugen. Die Richtlinie 2002/49/EG ist mit den §§ 47 a bis f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie mit Erlass der Lärmkartierung – 34. BImSchV in deutsches Recht umgesetzt worden.

Gem. § 47 d (1) S. 2 BImSchG stellen die zuständigen Gemeinden auf der Grundlage der Lärmkarten, Lärmaktionspläne auf. Diese sind für sämtliche Hauptverkehrsstraßen bis zum 18.07.2013 zu erstellen. Hauptverkehrsstraßen im Sinne der Richtlinie sind Bundes-, Landes- oder auch sonstige grenzüberschreitende Straßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr. In der Gemeinde Güby wäre das die Bundesstraße 76 (B 76).

Eine zentrale Bedeutung hat die Information der Öffentlichkeit über Lärmbelastungen und die Mitwirkung der Öffentlichkeit bei der Aktionsplanung. Durch die Lärmaktionspläne sollen Lärmprobleme und Auswirkungen geregelt werden. Die Festlegung von Maßnahmen in den Plänen sind in das Ermessen der zuständigen Behörde gestellt. Die Lärmaktionspläne müssen dabei die Mindestanforderungen der Richtlinie erfüllen.

Die Öffentlichkeit ist zu Vorschlägen für die Lärmaktionspläne anzuhören. Sie muss rechtzeitig und effektiv die Möglichkeit erhalten an der Ausarbeitung und der Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken.

Lärmaktionspläne zielen auf mehr Lärmschutz ab und dienen damit der Wohnqualität sowie dem Erhalt bzw. der Steigerung von Immobilienwerten. Weiterhin können andere gemeindliche Ziele, wie beispielsweise die Erhöhung der Attraktivität der Gemeinde, unterstützt werden.


Beschluss:

  1. Es wird ein Lärmaktionsplan für die Gemeinde Güby aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfes wird die Verwaltung des Amtes Schlei-Ostsee beauftragt.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Beschlussvorlage - 2/2013

In der Beschlussvorlage zum Aufstellungsbeschluss des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Güby wurde die Notwendigkeit eines solchen Planes eingehend erläutert. Die Verwaltung hat anhand des Leitfadens für die Aufstellung von Lärmaktionsplänen zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie vom Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holsteins (MLuR S-H) einen Lärmaktionsplan für die Gemeinde Güby erarbeitet. Dieser ist in der Anlage beigefügt.


Beschluss:

  1. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes für die Gemeinde Güby wird mit folgenden Änderungen gebilligt:
  • Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht   
  • Schallschutzmaßnahmen (Wälle, Wände, Verglasung)
  • Tempolimit
2. Der Entwurf des Planes ist öffentlich auszulegen und die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) sind zu beteiligen.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Schadenspotentialanalyse
Beschlussvorlage - 5/2013
Am 23. Januar 2013 hat im Amtsgebäude Schlei-Ostsee eine Veranstaltung zum Küstenschutz stattgefunden. Thema war die Vorstellung der Möglichkeiten sowie der Kosten einer Schadenspotentialanalyse. Hierbei wird das Szenario bei Hochwasser +3,50 m über NN dargestellt. Es wird ersichtlich inwieweit die Küste und das Landesinnere bei einer Sturmflut überflutet und betroffen sind. Eine solche Analyse wäre erforderlich um später Mittel für die Maßnahmenplanung und Umsetzung zum Küstenschutz beim Land erhalten zu können. Nur so kann nachgewiesen werden, dass es schützenswertes Vermögen innerhalb der Gemeinden gibt. Die Vergabe der Fördermittel hängt von der Bedeutung bzw. Gewichtung der jeweiligen Gebiete ab. Auch wenn vorrangig die Ostseeküste betroffen ist wirkt sich das Hochwasser auch auf die Schlei aus, so dass ebenfalls die Anrainerkommunen betroffen sind. Zurzeit werden überwiegend Fördermittel an der Westküste eingesetzt.

Die vorstellige Firma hat den Gemeinden ein Angebot unterbreitet, in welchem eine solche Analyse unterstützt durch eine Masterarbeit erstellt werden könnte. Die Kosten wären dementsprechend geringer als bei einem fertig ausgebildeten Geographen. Das derzeitige Angebot liegt bei 82.500,00 € /netto. Da die Ingenieurleistungen ausgeschrieben werden müssen wird Seitens der Verwaltung mit insgesamt 90.000,00 €/netto gerechnet. Die Mehrwertsteuer würde sich dann auf 17.100,00 € belaufen. Zu beachten ist hier, dass lediglich die Nettokosten, nicht aber die Mehrwertsteuer, durch die AktivRegion Schlei-Ostsee förderungsfähig sind. Im Rahmen des Gespräches ergab sich somit, dass man sich vorstellen könnte, die nicht förderungsfähige Mehrwertsteuer auf die betroffenen Campingplatzbetreiber zu verteilen, wobei eine Verteilung nach Stellplätzen erfolgen würde. Die, nach Abzug der Förderung, bereinigten Nettokosten wären dann auf die betroffenen Gemeinden prozentual nach dem Amtsumlagesatz aufzuteilen.

Weitere Überlegungen sind dahingehend zu machen, wann eine solche Analyse durchgeführt werden soll. Nach Abstimmung mit der AktivRegion Schlei-Ostsee kann festgehalten werden, dass eine solche Maßnahme grundsätzlich förderfähig wäre. Die Förderperiode I der AktivRegion Schlei-Ostsee läuft vom Jahre 2008 bis Ende 2013. Hier bestünde die Möglichkeit eine Förderung bis zu 55 % der Nettosumme zu erhalten. In solch einem Fall wären dann noch 45 % durch die Gemeinden selbst, als bereinigte Nettosumme, zu finanzieren. Die Förderperiode II betrifft den Zeitraum der Jahre 2014 bis Ende 2019. Fördeschwerpunkt ist dort der Klimawandel und die Energiewende. Aufgrund dessen ist davon auszugehen, dass die Förderung bei bis zu 80% der Nettosumme liegen kann und die Gemeinden somit nur noch die verbleibenden 20 % als bereinigte Nettosumme tragen müssten. Zu beachten ist, dass in diesem Zeitraum nicht mehr die Möglichkeit bestünde die Schadenspotentialanalyse unterstützt durch die Masterarbeit erstellen zu lassen. Die Kosten würden sich dann auf 30.00,00 € bis 50.000,00 € mehr belaufen.

Aufgrund dieser vorläufigen Schätzungen hat die Verwaltung eine Berechnung durchgeführt in der die jeweiligen Kosten und Möglichkeiten gegenübergestellt worden sind.
  1. Bei einer Investitionssumme von 90.000,00 € netto und einer Förderung von 55% würde ein Restbetrag für die Gemeinden i. H. v. 40.500,00 € verbleiben. Für die Gemeinde Güby ergibt sich somit eine Kostenbeteiligung von ca. 2.000,00 €.
  2. Entscheiden sich die Gemeinden dafür das Projekt erst ab dem Jahr 2014 zu starten ist von den höheren Kosten und einer Förderung von 80 % zu rechnen.
Das bedeutet, dass bei einer zu erwartenden Investitionssumme von 120.000,00 € netto und einer Förderung von 80% eine Kostenbeteiligung für die Gemeinde Güby von ca. 1.200,00 €.
  1. Geht man sogar von Kosten i. H. v. 140.00,00 € aus, so hätte die Gemeinde Güby ca. 1.400,00 € davon zu tragen.

Für die Campingplatzbetreiber ergibt sich hinsichtlich der Mehrwertsteuer Folgendes:
  • Bei 90.000,00 € beträgt diese 17.100,00 €,
  • bei einer Investitionssumme von 120.000,00 € sind es 22.800,00 €
  • und bei Kosten von 140.000,00 € liegen die Steuern bei 26.600,00 €.

In die Überlegung der Gemeinde sollte mit einfließen, dass der Kostenaufwand für eine Schadenspotentialanalyse zu einem späteren Zeitpunkt steigen wird, so dass die Belastung der Campingplatzbetreiber in so einem Fall höher wäre. Dem steht gegenüber, dass geht man von einer späteren möglichen Förderung von bis zu 80 % der Nettosumme aus, so sind die Kosten für die Gemeinde geringer. Es sei aber dennoch darauf hingewiesen, dass es sich bei den 80 % um eine Angabe handelt von der im jetzigen Zeitpunkt auszugehen ist, welche allerdings im Moment noch nicht fest steht. Weiter weist die Verwaltung auf den zeitlichen Aspekt und die Verzögerung der Umsetzung der Maßnahmen mit jedem weiteren Jahr hin.

Beschluss:
Die Gemeinde Güby beschließt, sich im Verhältnis des Amtsumlagesatzes der 16 betroffenen Gemeinden mit einem Betrag bis zu 2.000,00 € zu beteiligen.

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Sanierung KK-Stand

Der 1. Vorsitzende der Sportschützen Güby - Borgwedel, Herr Lausen, stellt den Inhalt seines von ihm formulierten Antrages vom 04.03.2013 an die Gemeinde Güby vor. Den angedachten Sanierungs- bzw. Umbauarbeiten steht der Bau-, Wege- und Umweltausschuss positiv gegenüber. Eine eventuelle finanzielle Beteiligung an dem Vorhaben soll jedoch in der Gemeindevertretung beraten werden.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 11. Bekanntgaben

Die Ausschussvorsitzende gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.



Michael Eggers  Silke Jöns 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende