N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Güby vom 20.08.2013.

Sitzungsort:  im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  22.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Jöns
Ausschussmitglied Karl-Ulrich Berg
stellv. Ausschussvorsitzende/r Manfred Radtke
Ausschussmitglied Thorsten Reimers
wählbarer Bürger Christian Schröder
Ausschussmitglied Hugo Thomsen
wählbarer Bürger Nils Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Stephan Koch
Gemeindevertreter Peter Thordsen
Protokollführer/in Norbert Jordan
14 Gäste
EZ / KN

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürgern
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht der Ausschussvorsitzenden
6. Anträge und Anfragen
7. Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Bereich Plönort
  Beschlussvorlage - 23/2013
8. Information zum aktuellen Planungsstand zum Bebauungsplan Nr. 2 - 3. Änderung "Borgwedeler Weg, Heiderader Weg, Dorfstraße"
9. Lärmaktionsplan der Gemeinde Güby
9.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 21/2013
9.2 b.) abschließender Beschluss
  Beschlussvorlage - 22/2013
10. Gewichtsbeschränkung auf der K 54
  Beschlussvorlage - 25/2013
11. Errichtung von Warnbarken im Bereich Einfahrt Wolfskrug, Höhe Ehrenmal
12. Ersatzbeschaffung für zwei Buswarthäuser
  Beschlussvorlage - 27/2013
13. Antrag auf Erweiterung einer baugenehmigten Biogasanlage, Dorfstraße 11
  Beschlussvorlage - 19/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
15. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Verpflichtung der wählbaren Bürgerinnen und Bürgern

Die bürgerlichen Mitglieder des Bau-, Wege- und Umweltausschusses werden gemäß § 21 Gemeindeordnung durch die Ausschussvorsitzende verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch auszuüben. Überdies werden sie zur Verschwiegenheit verpflichtet.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Bürgermeister Pohl schildert, dass im Rahmen der Erneuerung des Geh- und Radweges entlang der Bundesstraße 76 zwei Buswartehäuser beseitigt wurden. Er bittet um Aufnahme des Tagesordnungspunktes „Ersatzbeschaffung für zwei Buswartehäuser“ nach Tagesordnungspunkt Nr. 11. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Durch die Ausschussvorsitzende wird zum Tagesordnungspunkt Nr. 13 „Erweiterung einer baugenehmigten Biogasanlage“ mitgeteilt, dass die Bauherren einer öffentlicher Beratung zugestimmt haben. Der bisher für den nicht öffentlichen Teil vorgeschlagene Tagesordnungspunkt kann nunmehr öffentlich behandelt werden. Dies wird durch die Ausschussmitglieder befürwortet.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Der Tagesordnungspunkt 14 wurde für den nicht öffentlichen Teil vorgeschlagen. Innerhalb des Ausschusses besteht Einigkeit, dass die Beratung nicht öffentlich erfolgen soll.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Durch die Ausschussvorsitzende wird über folgende Punkte berichtet:
  • Die Sanierung der Bundesstraße 76 ist abgeschlossen.
  • Die Spielplätze wurden überprüft und zum Teil mit neuen Spielgeräten versehen.
  • Die Baueinweisung für die Sanierung des Heiderader Weges ist erfolgt.
  • Durch die Anpassung des Radweges entlang der Bundesstraße 76 wurde eine Anpassung der Buswartebereiche notwendig.
  • Die Sanierung des KK-Schießstandes am Schützenheim ist soweit abgeschlossen.
  • Im Bereich „Heiderader Weg“ sind Kabelschäden aufgetreten. Die Fehlersuche läuft.


zu TOP 6. Anträge und Anfragen

Ausschussmitglied Wilke weist auf defekte Straßenlaternen im Bereich Ahrensberg hin. Dies soll noch einmal näher geprüft werden.

Gemeindevertreter Thordsen bittet um aktuelle Informationen zu einer möglichen Tempo-30-Zone im Bereich “Theoallee“. Bürgermeister Pohl berichtet, dass derzeit noch eine Abstimmung mit den Anliegern erfolgt.

Ausschussmitglied Berg weist darauf hin, dass im Bereich der Bundesstraße 76 / Damm ein neuer Wegweiser aufgestellt wurde. Dieser schränkt teilweise die Sicht auf die Bundesstraße ein. Nach kurzer Erörterung kann festgehalten werden, dass dies vorerst weiter beobachtet werden soll.

Weitere Anträge und Anfragen liegen nicht vor.


zu TOP 7. Verbesserung der Oberflächenentwässerung im Bereich Plönort
Beschlussvorlage - 23/2013

Im Bereich Plönort leitet eine Regenentwässerungsleitung in einen offenen, seitlich am Knickfuß geführten Entwässerungsgraben ein. Das Regenwasser wird dann nach ca.100 m über ein Rohrleitungssystem wieder kanalisiert. An dieser Stelle wird die Wasserzügigkeit häufig durch Ablagerungen gehemmt, sodass es zu Einstauungen kommt. In der Vergangenheit hat ein anliegender Gübyer Bürger für die notwendigen Unterhaltungsmaßnahmen am und im Graben gesorgt. Die Unterhaltungspflicht obliegt jedoch der Gemeinde Güby. Deshalb ist es angedacht, den offenen Entwässerungsgraben vollständig zu verrohren, anschließend zu verfüllen und zu verdichten, um zukünftige Unterhaltungsmaßnahmen zu vermeiden. Ein durch die Gemeinde eingeholtes Angebot einer Tiefbaufirma zur Umsetzung der Maßnahme schließt mit der Bruttoangebotssumme von 3.598.06 €.


Durch den Protokollführer wird dem Ausschuss der Inhalt des vorliegenden Angebots näher erläutert. Ausschussmitglied Berg würde anstatt einer KG-Leitung eine Leitung mit Drainagefunktion befürworten. So kann auch weiteres Wasser, welches sich im Bankettstreifen sammelt abgeführt werden.

Gemeindevertreter Thordsen führt kurz die zu erwartenden Kosten an. Im Gemeindegebiet bestehen weitere Unternehmen, die eine solche Maßnahme grundsätzlich umsetzen könnten. Das Amt wird um Prüfung gebeten, ob diese bei künftigen Preisanfragen mit berücksichtigt werden können.

Innerhalb des Ausschusses erfolgt eine kurze Diskussion über den Umfang und die Ausführung der zu verlegenden Rohre.

Bürgermeister Pohl spricht in diesem Zusammenhang die Nutzung dieses Wegeabschnitts durch den landwirtschaftlichen Verkehr an. Hierzu nehmen anwesende Landwirte und Nutzer kurz Stellung. Die Nutzung erfolgt dabei bereits jetzt in einem geringen Maß. In der Vergangenheit wurde der Weg im Winter gesperrt. Hieran sollte nach Auffassung der Ausschussvorsitzenden auch künftig festgehalten werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dem Sachverhalt zu entsprechen und den Bürgermeister zu ermächtigen, die Baumaßnahme umsetzen zu lassen. Ergänzend sollen ein bis zwei Einläufe für das anfallende Oberflächenwasser hergestellt werden.

Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, ob die ortsansässigen Unternehmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden können.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Information zum aktuellen Planungsstand zum Bebauungsplan Nr. 2 - 3. Änderung "Borgwedeler Weg, Heiderader Weg, Dorfstraße"

Bürgermeister Pohl führt einleitend die Historie zur städtebaulichen Entwicklung in Güby aus. Eine durch die Gemeinde in Auftrag gegebene Innenentwicklungsanalyse hat ergeben, wo noch potentielle Bauflächen und Bauentwicklungsgebiete vorliegen. Im Innenbereich zeigen sich dabei verschiedene Möglichkeiten auf. Insbesondere im Geltungsbereich der geplanten 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 2 zeigt sich eine umfangreiche Entwicklungsmöglichkeit.

Gespräche mit den Grundstückseigentümern, die über die wesentlichen Grundstücksflächen in diesem Gebiet verfügen, haben ergeben, dass deren Vorstellungen über das durch Landesentwicklungsplan in Aussicht gestellte Entwicklungskontingent hinausgeht. Am 09.09.2013 wird ein Abstimmungsgespräch mit den Fachbehörden stattfinden. Ziel dieses Gesprächs wird es sein, den tatsächlichen städtebaulichen Entwicklungsrahmen zu klären.

Festzustellen ist, dass die Grundeigentümer unterschiedliche Vorstellung über die zeitliche Umsetzung haben. Dies ist bei der weiteren Planung nicht unbeachtet zu lassen.

Durch den Protokollführer wird ergänzend Stellung genommen und auf einzelne Fragen der Anwesenden näher eingegangen.

Der Sachstand wird zur Kenntnis genommen.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
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Frau Silke Jöns


zu TOP 9. Lärmaktionsplan der Gemeinde Güby

zu TOP 9.1 a.) Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 21/2013

Der Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Güby für Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten
haben in der Zeit vom 10.06.2013 bis 11.07.2013 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu Jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben des Amtes vom 28.05.2013 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.


Bürgermeister Pohl führt aus, dass die im Lärmaktionsplan vorgesehene Geschwindigkeitsbeschränkung beim Kreis Rendsburg-Eckernförde beantragt werden sollte. Zur Schilderung der konkreten Problematik soll der Kreis Rendsburg-Eckernförde zu einem Ortstermin gebeten werden.


Beschluss:

a) Abwägungsbeschlüsse:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplanes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
s. Vorlage Abwägungsvorschläge - wird Bestandteil des Originalprotokolls.






Insgesamt gingen ein:
Behörden-/TöB-Beteiligung – Liste –„Lärmaktionsplan der Gemeinde Güby“
 
 
Datum
Bedenken
1.
Eisenbahn-Bundesamt
Schanzenstraße 80
20257 Hamburg
(f. Altenhof, Gammelby, Rieseby)
 
Keine Stellungnahme
2.
Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr
des Landes Schleswig-Holstein
Abt. Straßenbau u. Straßenverkehr -VII 4
Postfach 7128
24171 Kiel
durch den LBV-SH
Landesbetrieb Straßenbau u. Verkehr
Kieler Str. 19
24768 Rendsburg
11.06.2013
s. Stellungnahme
3.
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales
des Landes Schleswig-Holstein
Gesundheitsabteilung IX 4
Düsternbrooker Weg
24105 Kiel
 
Keine Stellungnahme
4.
Landesamt f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume
(ehem. Staatl. Umweltamt Kiel)
Hamburgr Chaussee 25
24220 Flintbek
02.06.2013
Keine
5.
Kreis Rendsburg-Eckernförde
Der Landrat
Fachdienst Regionalentwicklung, Schul- und Kulturwesen
Kaiserstraße 8
24768 Rendsburg
19.07.2013
s. Stellungnahme



Beteiligung als Nachbargemeinde, sowie als TöB
6.
Gemeinde Geltoft
über das Amt Haddeby
Rendsburger Straße 54c
24866 Busdorf
17.06.2013
keine
7.
Gemeinde Borgwedel
über das Amt Haddeby
Rendsburger Straße 54c
24866 Busdorf
12.06.2013
Keine
8.
Gemeinde Kosel
(über Amt Schlei-Ostsee)
03.06.2013
Keine
9.
Gemeinde Fleckeby
(über Amt Schlei-Ostsee)
24.05.2013
Keine
10.
Gemeinde Hummelfeld
(über Amt Schlei-Ostsee)
03.06.2013
Keine

Weitere Anregungen wurden nicht vorgebracht.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9.2 b.) abschließender Beschluss
Beschlussvorlage - 22/2013

Siehe Beschlussvorlage 21/2013.


Beschluss:

Unter Berücksichtigung vorgenannter Einzelbeschlüsse wird der Lärmaktionsplan der Gemeinde Güby für Bereiche an der B 76 (Bundesstraße 76) gem. § 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie EU-Umgebungslärmrichtlinie mit entsprechenden Lärmkarten abschließend beschlossen.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Lärmaktionsplan ortsüblich bekanntzumachen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit den Karten während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Gewichtsbeschränkung auf der K 54
Beschlussvorlage - 25/2013

Ein Bürger der Gemeinde Güby / Esprehm regt in einem Anschreiben an, eine Gewichtsbeschränkung für Lkw auf der K54 zu bewirken, um Schädigungen der Banketten bzw. des gesamten Straßenkörpers vorzubeugen.


Ergänzend zum Sachverhalt wird durch die Ausschussvorsitzende der allgemein schlechte Zustand der Kreisstraße hervorgehoben. Gemeindevertreter und Kreistagsabgeordneter Thordsen weist in diesem Zusammenhang auf die schwierige finanzielle Lage hin. Derzeit erfolgen auf Kreisebene Beratungen über die weitere Bereitstellung von Finanzmitteln zur Straßenunterhaltung.

Ausschussmitglied Radtke spricht in diesem Zusammenhang Schäden an den Straßenbanketten im Bereich der Gemeindestraße Damm an. Hierzu erläutert die Ausschussvorsitzende, dass dies bereits mit der Baufirma erörtert wurde und entsprechend instand gesetzt wird.

Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass der Kreis Rendsburg-Eckernförde angeschrieben und detailliert über die Probleme in Kenntnis gesetzt werden soll. Die Schäden sind hauptsächlich durch die Umleitung des Verkehrs im Rahmen der Sanierung der Bundesstraße 76 verursacht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, dass die Gemeinde Güby den Antrag an den Kreis RD-ECK weiterleitet, mit der Aufforderung zu handeln.


Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Errichtung von Warnbarken im Bereich Einfahrt Wolfskrug, Höhe Ehrenmal

Durch die Ausschussvorsitzende werden die im Gemeindegebiet bereits vorhandenen Standorte von Warnbarken vorgestellt. Solche sollen nun auch im Bereich Wolfskrug aufgestellt werden. Gegen die Errichtung an einer Kreisstraße werden nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt des Amtes Schlei-Ostsee keine Bedenken gesehen.

Beschluss:
Der Errichtung von Warnbarken im Bereich Einfahrt Wolfskrug, Höhe Ehrenmal, wird zugestimmt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Ersatzbeschaffung für zwei Buswarthäuser
Beschlussvorlage - 27/2013

Im Rahmen der Sanierung des Geh- und Radweges zusammen mit der Bundesstraße 76 wurde es notwendig, dass das Höhenniveau des Geh- und Radweges in Teilbereichen leicht angehoben wird. Dies hat dazu geführt, dass zwischen gepflasterter Fläche der Buswartehäuser und dem Geh- und Radweg ein Höhenunterschied von über 10 cm entstanden ist. Um die Buswartehäuser barrierefrei herzustellen, ist eine Anhebung der Pflasterfläche notwendig geworden. Die Anhebung erfolgte im Rahmen der Gesamtmaßnahme „Ausbau B 76“ und verursacht der Gemeinde keine Kosten.

Die im Bereich Ahrensberg und Güby befindlichen Buswartehäuser wurden vor Ort in Augenschein genommen und als nicht erhaltenswert eingestuft. Für die demontierten Buswartehäuser muss nun Ersatz geschaffen werden.


Innerhalb des Ausschusses werden unterschiedliche Varianten und Ausführungen erörtert. Im Ergebnis wird festgehalten, dass das Material Holz gewählt werden soll.


Beschluss:

Es wird beschlossen, zwei neue Buswartehäuser des Typs W 3050 (58 mm Blockbohlen) der Fa. Hesse als Ersatz anzuschaffen. Die Kosten betragen pro Buswartehaus 2.720,00 EURO netto zzgl. Mehrwertsteuer, Fracht und Montage.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Antrag auf Erweiterung einer baugenehmigten Biogasanlage, Dorfstraße 11
Beschlussvorlage - 19/2013

Die Bioenergie Güby GmbH & Co. KG plant in der Gemarkung Güby, Flur 1, Flurstück 70/4 und 70/5, Dorfstraße 11, Güby die Erweiterung der bereits vorhandenen genehmigten Biogasanlage. Mit Datum vom 17.06.2013 (Eingang Amt Schlei-Ostsee am 10.07.2013) wird dies beantragt. Das geplante Vorhaben bedarf der Genehmigung des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Gemeinde wird im Rahmen des § 36 Baugesetzbuch (BauGB) mit dem gemeindlichen Einvernehmen beteiligt. Bei der Anlage handelt es sich um eine privilegierte Anlage gem. § 35 BauGB.

Die Anlage besteht zur Zeit aus einem Fermenter mit Feststoffdosierer, einem Nachgärer, einer Vorgrube, einem BHKW, einem Trafo, einer Waage, einer Siloplatte und einer Komponentenhalle mit Trocknung.

Die Erweiterung sieht das Aufstellen eines BHKW`s, den Neubau eines Endlagers, den Neubau eines Pumpraumes, das Aufstellen eines Containers für eine Notheizung und das Aufstellen eines Containers für die Aufbereitung und Wärmeübergabe vor. Auf diesem Container soll die Notfackel installiert werden.

Unter den Angaben zum geplanten Vorhaben findet sich, dass durch die installierten Maschinen, wie Rührwerke, Pumpen, BHKW, Separator zusätzliche Geräusche entstehen. Dem wird mit einer schallgünstigen Anordnung, einer Kapselung der Maschinen und neuester Technik entgegengewirkt.

Zur Herkunft der Biomasse wird erklärt, dass diese überwiegend und auf Dauer (d. h. mehr als 50 %), aus dem eigenen Betrieb stammt. Alle Anbauflächen der Biomasse zum Betreiben der Biogasanlage sind nahe gelegen, d. h. nicht weiter als 15-20 km von der Biogasanlage entfernt. Es wird erklärt, dass der Bauherr die nachwachsenden Rohstoffe ausschließlich auf seinen eigenen bzw. Pachtflächen in unmittelbarer Umgebung zur Biogasanlage anbauen. Die Gülle stammt zum Teil aus dem eigenen Betrieb. Die Gärreste der Biogasanlage werden auf den Eigen- und Pachtflächen ausgebracht und landwirtschaftlich verwertet. Aus dem Kapazitätennachweis ergibt sich, dass die Biogasanlage, mit den Gärsubstraten Rindergülle, Maissilage und Grassilage, betrieben werden soll.

Zur Erschließung wird erklärt, dass die Biogasanlage östlich der landwirtschaftlichen Hofanlage von Herrn Berg liegt. Die Anlage wird über die vorhandene Zufahrt der bereits genehmigten Biogasanlage angefahren.


Vor Eintritt in die Beratung wird Ausschussmitglied Berg, der Bauherr des geplanten Vorhabens ist, die Möglichkeit eingeräumt, das Projekt näher vorzustellen. Die Ausführungen werden durch Herrn Hinrichs vom Planungsbüro Springer entsprechend ergänzt.

Gegenüber der bisherigen Planung sollen nunmehr die Komponenten auf dem Gelände verschoben werden. Hiervon ist insbesondere das Endlager und das neu zu errichtende BHKW betroffen. Die ursprüngliche Planung hätte dazu geführt, dass die Komponenten in der Nähe zum Wald und somit unmittelbar in der Nähe des FFH-Gebietes gestanden hätten. Weiterhin wäre es notwendig geworden, für das BHKW einen Schornstein zu errichten, der eine Höhe von 15,50 m aufweist. Dies wurde notwendig, da die beiden BHKW´s (alt und neu) in unmittelbarer Nähe zueinander platziert waren. Um diesen starken Eingriff in das Landschaftsbild auszuschließen, müssen die BHKWs einen Mindestabstand einhalten. Erst dann kann der Schornstein auf 10,00 m reduziert werden.

Die Fläche, die künftig für das Endlager genutzt werden soll, befindet sich im Landschaftsschutzgebiet. Es wurde daher notwendig, dass eine enge Abstimmung mit den Fachbehörden, insbesondere der Unteren Naturschutzbehörde, erfolgt. Es hat daher ein Ortstermin stattgefunden, in dem das gesamte Vorhaben erörtert wurde. Die Genehmigungsbehörde, das LLUR, sowie die Untere Naturschutzbehörde und die Untere Wasserbehörde tragen die Veränderungen mit. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hat sich die Situation ebenfalls vor Ort angesehen und wird noch eine fachliche Stellungnahme abgeben.

Durch den neuen Standort des Endlagers kann auch das Wasserbecken für belastetes Oberflächenwasser aus dem Waldschutzstreifen heraus verlegt werden. Dies wird durch die Untere Wasserbehörde begrüßt.

Neben diesen Veränderungen wird durch Ausschussmitglied Berg das geplante Nahwärmekonzept vorgestellt. Neben Wohnhäusern in der unmittelbaren Umgebung soll auch das Gut Louisenlund angeschlossen werden.

Hinsichtlich des zu erwartenden landwirtschaftlichen Verkehrs wird vom Bauherrn ausgeführt, dass die Befahrbarkeit der Straßen bisher immer gut gelöst wurde. Er erklärt sich grundsätzlich bereit, sich monetär an künftigen Straßenunterhaltungskosten bzw. -sanierungkosten zu beteiligen. Durch den Protokollführer wird darauf hingewiesen, dass dies in einem gesonderten Vertrag zu regeln ist. Hierzu bedarf es noch eigener Abstimmungsgespräche.

Im Übrigen wurde näher auf nachfolgende Punkte eingegangen, die durch die Ausschussmitglieder, Gemeindevertreter und Zuhörer erfragt wurden:
  • Oberflächenentwässerung der Zufahrt und einiger Gebäude
    Hier muss noch einmal geprüft werden, welche Gebäude anzuschließen sind bzw. welche auf dem Gelände versickern.
  • Lückenbebauung
    Durch den Protokollführer werden für die künftige Lückenbebauung keine Bedenken gesehen.
  • Geruch
    Es werden keine weiteren Emissionsquellen eröffnet.
  • Transport der Substrate
    Es wird gegenüber dem bestehenden Verkehr mit einer Zunahme von ca. 30 % gerechnet.
  • Fahrtzeiten
    Es wurde und wird weiterhin kein Silo an Samstagen und Sonntagen gefahren. Ebenso soll selbst während der Erntezeit bis max. 22.00 Uhr gefahren werden. Der Verkehr findet zwischen 7.00 und 22.00 Uhr statt. Weiterhin wird ein Teil des Maschinenstützpunktes außerhalb der Dorflage verlagert, so dass auch hier eine Reduzierung des Verkehrs zu erwarten ist.
  • Siloplatte
    Eine Vergrößerung ist nicht geplant.
  • Gülle
    Der Bedarf an Gülle nimmt leicht zu und wird zum Teil von Betrieben außerhalb Gübys angeliefert.
  • Ausweichbucht „Damm
    Grundsätzlich wird die Bereitschaft signalisiert hierfür eine geeignete Lösung, z. B. durch Ertüchtigung einer Feldzufahrt, zu schaffen.
Der Bauherr lädt die Gemeindevertreter und - vertreterinnen gerne zu einer Besichtigung der Biogasanlage ein.

Abschließend wird durch den Bürgermeister noch einmal das Risiko einer möglichen Explosion angesprochen. Auch hierzu wird ausführlich Stellung genommen. Test an Biogasanlagen haben aufgezeigt, dass eine Explosion als unwahrscheinlich einzustufen ist.

Ausschussmitglied Berg verlässt den Sitzungsraum.

Durch den Protokollführer wird die derzeit planungsrechtliche Situation geschildert. Derzeit werden keine Anhaltspunkte gesehen, die gegen eine Privilegierung im Sinne von § 35 BauGB sprechen.


Beschluss:

Die Gemeinde erteilt vorbehaltlich der Privilegierung nach § 35 (1) Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) ihr Einvernehmen gem. § 36 BauGB.

Der Bürgermeister wird beauftragt mit dem Bauherrn Gespräche aufzunehmen, damit vertragliche Regelungen zur Beteiligung an den Straßenunterhaltungs- bzw. -sanierungskosten getroffen werden können. Diese wurde durch den Bauherrn im Rahmen der Projektvorstellung zugesagt.

Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Herr Karl-Ulrich Berg

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 15. Bekanntgaben

Durch die Ausschussvorsitzende wird die Öffentlichkeit wieder hergestellt und über den Beschluss des nicht öffentlichen Teils informiert.



Norbert Jordan  Silke Jöns 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende