Sitzungsort: | im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Ausschussvorsitzende Silke Jöns |
Ausschussmitglied Karl-Ulrich Berg |
stellv. Ausschussvorsitzende/r Manfred Radtke |
Ausschussmitglied Thorsten Reimers |
wählbarer Bürger Nils Wilke |
Ausschussmitglied Hugo Thomsen (entschuldigt ) |
wählbarer Bürger Christian Schröder (entschuldigt ) |
Bürgermeister Manfred Pohl |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig |
Gemeindevertreter Stephan Koch |
Gemeindevertreter/in Petra Schröder |
Gemeindevertreter Peter Thordsen |
Verwaltung/Protokollführer Norbert Jordan |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anträge und Anfragen |
6. | 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" - Fassung für die frühzeitige Beteiligung |
Beschlussvorlage - 5/2014 | |
7. | Widmung von verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 6/2014 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
9. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Durch die Ausschussvorsitzende wird beantragt, den Tagesordnungspunkt 8 "Vertragsentwurf über den Betrieb der Straßenbeleuchtung Güby" abzusetzen, da bis zur Sitzung leider kein Vertragsentwurf vorgelegt werden konnte. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Weiterhin wird durch die Ausschussvorsitzende beantragt, den für die nicht öffentliche Beratung vorgeschlagenen Punkt nicht öffentlich zu behandeln. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :1 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Die Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
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zu TOP 5. | Anträge und Anfragen |
Ausschussmitglied Wilke weist darauf hin, dass der Straßenentwässerungsgraben am "Louisenlunder Weg" einer Unterhaltung bedarf. Im weiteren Verlauf des "Louisenlunder Weges" befindet sich bei der großen Eiche eine Mauer, die ebenfalls der Unterhaltung/Sanierung bedarf. Die Ausschussvorsitzende nimmt diese Punkte auf und wird sich ein Bild darüber verschaffen. Ausschussmitglied Berg weist auf folgende Punkte hin:
Ausschussmitglied Reimers weist auf eine Informationsveranstaltung am 15.03.2014 zum geplanten Windpark in Rieseby hin. |
zu TOP 6. | 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" - Fassung für die frühzeitige Beteiligung |
Beschlussvorlage - 5/2014 Die Gemeinde hat am 14.05.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen. Vorausgegangen sind Gespräche mit der Landesplanung und dem Kreis sowie die Erstellung einer Innenentwicklung-Analyse. Im Vordergrund steht der Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung. Es sind mehrere Gespräche mit den Grundeigentümern der zu überplanenden Flächen geführt worden, um die jeweiligen Interessenslagen und Wünsche aufzunehmen und zusammenzuführen. Zu berücksichtigen ist u. a. auch der maximale Entwicklungsrahmen, der einer ländlichen Gemeinde vom Land zugestanden wird. In dem vorliegenden Bebauungskonzept ist versucht worden, möglichst viele Wünsche zu berücksichtigen unter Einbeziehung der Interessen der Gemeinde. Es handelt sich bei dem vorliegenden Planungskonzept noch nicht um ein Endprodukt, sondern während des Verfahrens können noch weitere Dinge in die Planung einfließen. Zur Gemeindevertretersitzung am 10.12.2013 wurde folgendes beschlossen: "Das vorliegende Planungskonzept vom 14.11.2013 hat die Zustimmung der Gemeinde mit folgenden Änderungen: Erklärt sich der Eigentümer des Grundstücks Dorfstraße 5 bereit, auch das jetzige Wohngebäude abzureißen, kann dort ein 3 WE Block und eine einzelne WE erstellt werden (insgesamt 10 WE). Bei dem Grundstück Heiderader Weg 2 möchte die Gemeinde die Grundstücksspitze in Richtung Dorfeiche als Grünfläche, Parkplatz oder möglicherweise als Spielplatz erwerben. Dem Eigentümer wird als Ausgleich eine weitere WE zwischen Grünfläche und Wohnhaus zugestanden (insgesamt 4 WE)." Daraufhin wurden die Eigentümer um Stellungnahme gebeten. Der Eigentümer des Grundstückes Dorfstraße 5 hatte noch Nachfragen, hat aber keine Aussage zum Abriss gemacht. |
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch den stellvertretenden Ausschussvorsitzenden der bisherige Sachverhalt noch einmal zusammenfassend dargestellt. Hinsichtlich einer Anfrage eines Bürgers wird mitgeteilt, dass es bisher zwei Anfragen von Interessenten gegeben hat. Die bevorzugte Lage wäre dabei aber vorrangig am "Heiderader Weg" gewesen. Da der Bau sehr kurzfristig erfolgen sollte, kam Güby nicht mehr in Betracht. |
Beschluss: Die Gemeinde Güby möchte mit der Fassung 2 (große Lösung) in die weitere Planung gehen, d. h. die frühzeitige Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung durchführen. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Widmung von verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet |
Beschlussvorlage - 6/2014 Insgesamt bestehen im Gemeindegebiet verschiedene Straßen, die als öffentlich bewertet werden bzw. bewertet werden können und sich im Eigentum "Dritter" befinden. Bisher war dies unproblematisch. Unter Berücksichtigung des Themas "Straßenausbaubeiträge" könnte dies in Zukunft aber schwieriger werden. Straßenausbaubeiträge dürfen z. B. nur erhoben werden, wenn die Straße nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sind. Eine solche Widmung kann grundsätzlich jedoch nur erfolgen, wenn die Gemeinde als Straßenbaulastträger auch Eigentümer ist. Sofern kein Eigentum vorliegt, kann nach vertraglicher Zustimmung des Eigentümers eine Widmung erfolgen. Im Gemeindegebiet sind es im Wesentlichen folgende Straßen, die zur Diskussion stehen:
Die übrigen Straßen im Eigentum des "Dritten" dienen ausschließlich der Erschließung seiner sonstigen Eigentumsflächen. Ein besonderes öffentliches Interesse für eine mögliche Widmung ist dort nicht zu erkennen. Am 20.01.2014 hat mit Vertretern der Gemeinde, der Verwaltung und dem Grundeigentümer ein erstes Abstimmungsgespräch stattgefunden. Neben dem Erwerb der o. g. Flächen wurde auch über vertragsrechtliche Voraussetzungen für eine Widmung gesprochen. Der Grundeigentümer wollte dies noch einmal prüfen und die Gemeinde entsprechend in Kenntnis setzen. Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass möglichst bis Sommer 2014 eine Lösung herbeigeführt werden sollte. Die Kosten für die Vertragsabwicklung würden von der Gemeinde getragen. Durch die Verwaltung wurde noch einmal dargelegt, dass der Borgwedeler Weg durch die Gemeinde käuflich erworben werden sollte. Als Ortsverbindungsstraße und der Vielzahl von Anliegern sollte hier eine nachhaltige Regelung getroffen werden. Ein Vertrag, der die Zustimmung zur Widmung vorsieht, wäre hier nicht das richtige Mittel. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Leitungen im Straßenkörper und einer möglichen baulichen Verdichtung wäre es deutlich einfacher, wenn die Gemeinde das Eigentum an diesem Straßenabschnitt erlangt. Die übrigen Straßenabschnitte sind anders einzustufen. |
Durch den Bürgermeister werden die Interessenslagen für die einzelnen Straßenabschnitte ausgeführt. Danach ergibt sich innerhalb des Ausschusses eine kurze Diskussion zur "Pütscherstraße". Ein Zuhörer weist darauf hin, dass es zwischen der Gemeinde und dem Grundeigentümer Verträge geben müsste, die sich zur Nutzung der einzelnen Straßenabschnitte äußern. Dies könne er insoweit beurteilen, als dass er beim Grundeigentümer langjährig beschäftigt war. Im Rahmen der Diskussion um die Widmung von Straßen weist der Bürgermeister ergänzend darauf hin, dass die verkehrsrechtliche Anordnung für die "Theoallee" vorliegt. Die entsprechende Beschilderung soll kurzfristig aufgestellt werden. Dies nimmt der Ausschuss zur Kenntnis. |
Beschluss: Es wird beschlossen, für folgende Straßen/Straßenabschnitte die Widmung anzustreben:
Für folgende Straßen/Straßenabschnitte soll ein konkreter Erwerb näher forciert werden.
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Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 9. | Bekanntgaben |
Die Öffentlichkeit wird durch die Ausschussvorsitzende wieder hergestellt und darüber informiert, dass der Bau-, Wege- und Umweltausschuss über ein anhängiges Rechtsverfahren in einer Bauangelegenheit informiert wurde. |
Norbert Jordan | Silke Jöns |
Protokollführer | Ausschussvorsitzende |