Sitzungsort: | im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 23.00 Uhr |
Ausschussvorsitzende Silke Jöns |
Ausschussmitglied Karl-Ulrich Berg |
Ausschussmitglied Thorsten Reimers |
Ausschussmitglied Hugo Thomsen |
wählbarer Bürger Christian Schröder |
wählbarer Bürger Nils Wilke |
stellv. Ausschussvorsitzende/r Manfred Radtke (entschuldigt ) |
Bürgermeister Manfred Pohl |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig |
Gemeindevertreter Stephan Koch |
Gemeindevertreterin Petra Schröder |
Gemeindevertreter Peter Thordsen |
Verwaltung/Protokollführer Norbert Jordan |
Gast Matthias Wohlenberg |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
5. | Anträge und Anfragen |
6. | Dachsanierung des Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 14/2015 | |
7. | 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" |
7.1 | Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 10/2015 | |
7.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 11/2015 | |
8. | Erneuerung des Schließsystems vom Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 13/2015 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Durch die Ausschussvorsitzende wird beantragt, den ursprünglichen Tagesordnungspunkt Nr. 7 „Dachsanierung des Feuerwehrgerätehauses“ nach Tagesordnungspunkt Nr. 5 zu beraten. Der hierzu eingeladene Gast, Herr Architekt Wohlenberg, könne nach der Beratung die Sitzung verlassen. Hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Ebenfalls wird durch die Ausschussvorsitzende beantragt, den Tagesordnungspunkt Nr. 9 unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu beraten. Inhaltlich soll eine Auftragsvergabe beraten werden. Hier sind schützenswerte Belange berührt. Auch hiergegen erhebt sich kein Widerspruch. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Die Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Themen:
|
zu TOP 5. | Anträge und Anfragen |
Ausschussmitglied Thomsen äußert sich kurz zu den im Bereich "Damm" nicht ordnungsgemäß durchgeführten Arbeiten am Graben. Nach der Ortsbegehung wurden die notwendigen Nachbesserungen erörtert. Es wird allgemein darauf hingewiesen, dass bei Hinweisen zu evtl. Mängeln eine Benennung von Namen möglicher "Beschwerdeführer" nicht erfolgen sollte. Ausschussmitglied Berg greift die im Bericht der Ausschussvorsitzenden angeführten Bankettpflegemaßnahmen auf. Hier ist das Querprofil falsch hergestellt worden. Das Gefälle sollte sich zur anderen Richtung neigen. Eine Nachbesserung ist zwingend notwendig. Ausschussmitglied Thomsen führt weiterhin an, dass eine Hecke auf dem Grundstück "Dorfstraße 8" den Verkehrsraum einengt. Die Hecke beeinträchtigt die Sichtverhältnisse. Die Ausschussvorsitzende wird den Grundeigentümer ansprechen und einen Rückschnitt erbitten. Gemeindevertreter Koch regt an, dass das Hydrantenschild im Borgwedeler Weg (Wendehammer) freigeschnitten wird. Bürgermeister Pohl weist auf einen weiteren Fall einer zu groß gewordenen Hecke im Bereich "Louisenlunder Weg" hin. Der Eigentümer wurde von ihm bereits angesprochen und zum Rückschnitt aufgefordert. Ausschussmitglied Reimers weist auf eine nicht gepflegte Grünfläche im Bereich Schulweg hin. Der Eigentümer müsste hier aktiv werden. Ebenfalls zum Bericht der Ausschussvorsitzenden wird durch Ausschussmitglied Thomsen nachgefragt, ob die Sanierungsmaßnahme am Schacht "Heiderader Weg" / "Dorfstraße" nicht ein Beratungspunkt für den Fachausschuss gewesen wäre. Hierzu wird durch die Ausschussvorsitzende und dem Bürgermeister der nähere Hintergrund zu der Maßnahme geschildert. Die Kosten beliefen sich in dem Rahmen, in dem der Bürgermeister Aufträge erteilen darf. Ausschussmitglied Berg weist auf Absackungen in der Fahrbahn "Plönort" hin. Hier sollte bei den nächsten Straßenflickarbeiten geprüft werden, ob diese mit beseitigt werden können. Ebenso wird von ihm darauf hingewiesen, dass weiterhin eine Einengung des Verkehrsraums durch private Grundstücksabgrenzungen im Bereich "Plönort" besteht. Hierzu wird durch den Bürgermeister der damals mit dem Grundstückseigentümer erörterte Sachverhalt dargelegt. Die im Grenzbereich befindlichen Steine sollten aus dem öffentlichen Bereich entfernt und auf das private Grundstück zurückgesetzt werden. Um die Grenzverhältnisse verbindlich festzustellen, wäre über eine Grenzfeststellung nachzudenken. Vorab werden die Ausschussvorsitzende und der Bürgermeister sich die Angelegenheit noch einmal vor Ort ansehen. Abschließend wird durch Ausschussmitglied Berg auf noch vorhandene Baumstämme im Bankettbereich der Straße "Plönort" hingewiesen. Diese wachsen zwischenzeitlich ein und müssten entfernt werden. Auch dies werden sich die Ausschussvorsitzende und der Bürgermeister noch einmal vor Ort ansehen. |
zu TOP 6. | Dachsanierung des Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 14/2015 Am 21.05.2015 fand eine örtliche Besichtigung der Dachflächen des Feuerwehrgerätehauses in Güby statt. Anwesend war auch Herr Wohlenberg, vom Architekturbüro Wohlenberg, der gebeten wurde, eine Sanierungsempfehlung schriftlich zu formulieren, die wie folgt lautet: Feststellungen: Das Gebäude besteht aus mehreren Bauabschnitten, und in diesem Zusammenhang ist auch die Dacheindeckung unterschiedlich ausgeführt. Der Hauptbaukörper des Feuerwehrgerätehauses aus dem Jahr 1980 ist mit Faserzementwellplatten eingedeckt, DN ca. 15-20°, ebenso der Anbau aus dem Jahr 1988, DN ca. 40-45°. Hinter dem Feuerwehrgerätehaus befindet sich der Anbau des Dorfgemeinschaftshauses mit einer Blecheindeckung sowie der Anbau des Schützenstandes mit einer Faserzementwellplatteneindeckung, DN jeweils ca. 10-15°. Das gesamte Feuerwehrgerätehaus ist mit einer Wärmedämmung versehen in einer Stärke von ca. 10-12cm; im niedrigeren Bereich als PU Schaum mit OSB Plattenbelag, im höher gelegenen Bereich als Mineralfaserdämmung. Im Bereich der Kehle zwischen dem Bauabschnitt von 1988 mit dem steileren Dach und dem Bauabschnitt von 1980 mit dem flacher geneigten Dach ist zu erkennen, dass es hier zu einem Feuchtigkeitseintritt gekommen ist. Es ist davon auszugehen, dass die Feuchtigkeit bei Starkregenfällen sowie Schnee- und Eistauwasser vom steileren Dach über die Blechkehle in den Dachraum eintritt. Insgesamt ist das Dach regendicht. Die Dachdeckung ist je nach Alter noch in einem guten Zustand, wobei das neuere Dach auf dem Schützenstand in einem besseren Zustand ist als die Faserzementwellplatten auf dem Feuerwehrgerätehaus. Außer dem Bereich in der Kehle ist kein Feuchtigkeitseintritt zu ersehen. In dem Dachraum scheint ein Marder zu wohnen. Auch die Wärmedämmung ist komplett verlegt, auch wenn Sie nicht den Ansprüchen der ENEV 2014 genügt. Empfehlungen: Da die Dachfläche insgesamt regendicht ist, und die Bodenfläche mit einer Wärmedämmung versehen ist, ergibt sich zur Zeit nicht die Notwendigkeit, das Dach kurzfristig komplett zu sanieren. Der Übergangsbereich der Kehle zwischen den beiden Faserzementwellplatten - Dachflächen sollte kontrolliert und mit einer Aufkantung oder alternativ mit einem Steg so ausgeführt werden, dass bei Starkregen kein Regenwasser in den Dachraum eindringen kann. Mittelfristig sollte eine Sanierung der beiden Dachflächen aus den 1980er Jahren erfolgen. In diesem Zusammenhang sollte untersucht werden, ob eine Dachdeckung mit Wellplatten oder eine Blecheindeckung kostengünstiger zu realisieren ist. Gleichzeitig sollte dann die Wärmedämmung gem. dem ENEV Standard ergänzt werden. Bezüglich dieser Empfehlung gilt es, sich jetzt gemeindlich zu beraten, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden soll. |
Die im Sachverhalt dargestellten Inhalte werden durch Architekt Wohlenberg ausführlich erläutert. Einen Erneuerungsbedarf für das Dach wird erst in ca. 10 Jahren gesehen. Auch wenn das Dach ggf. optisch nicht mehr den besten Eindruck macht, erfüllt es technisch seinen Zweck. Neben der Abkantung der Kehle wäre der Einbau eines Leitbleches (Lochblech) in der Mitte der Kehle denkbar. Mit dieser geringen Unterhaltungsmaßnahme sollte einem Eintreten von Feuchtigkeit entgegengewirkt werden können. Hierzu erläutert Ausschussmitglied Thomsen, dass eine Abkantung der Kehle bereits vorhanden ist. Das Ergebnis reduziert sich daher auf das Leitblech. In diesem Zusammenhang wird das Untersuchungsergebnis sehr begrüßt und Herrn Wohlenberg für seine fachliche Beurteilung gedankt. |
Beschluss: Es wird beschlossen, der Empfehlung von Architekt Wohlenberg zu folgen und eine Anpassung der Kehle mit einem Leitblech (Lochblech) durch eine Fachfirma umsetzen zu lassen. In ca. 4 Jahren soll dann noch einmal eine vollständige Dachsanierung beraten werden. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vor Eintritt in die Beratung zu Tagesordnungspunkt Nr. 7 berichtet die Ausschussvorsitzende, dass sie aufgrund von Befangenheit nicht an der Beratung teilnehmen darf. Da ihr Vertreter verhindert ist, kann dieser nicht die Sitzungsleitung übernehmen. Es wird um Erörterung gebeten, wer zu diesem Punkt stellvertretend die Sitzung leitet. Nach kurzer Beratung wird mit seiner Zustimmung Herr Karl-Ulrich Berg vorgeschlagen. Beschluss: Für den Tagesordnungspunkt Nr. 7 (einschl. Unterpunkte) leitet Herr Karl-Ulrich Berg die Ausschusssitzung. |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
ab hier anwesend: | Herr Nils Wilke |
zu TOP 7. | 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" |
zu TOP 7.1 | Erörterung zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange; Naturschutzverbänden und der Öffentlichkeit |
Beschlussvorlage - 10/2015 Die Gemeindevertretung hat am 14.05.2013 die nötigen Planungen für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Bereich "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 07.07.2014 eine positive Stellungnahme abgegeben. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 22.05.2014 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 27.05.2015 im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby statt. |
Durch den Protokollführer werden die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen ausführlich vorgestellt. Auf einzelne Fragen wird näher eingegangen. |
Beschluss: Die während der frühzeitigen Beteiligung abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft: Vorlage des Planungsbüros (Abwägungstabelle) wird Bestandteil des Originalprotokolls. |
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7.2 | Entwurfs- und Auslegungsbeschluss |
Beschlussvorlage - 11/2015 Die Gemeindevertretung hat am 14.05.2013 die nötigen Planungen für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für den Bereich "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" beschlossen. Die Landesplanungsbehörde hat mit Schreiben vom 07.07.2014 eine positive Stellungnahme abgegeben. Mit Schreiben der Amtsverwaltung vom 22.05.2014 wurde die frühzeitige Behördenbeteiligung im Rahmen der Festlegung des erforderlichen Umfangs- und Detaillierungsgrades der Umweltprüfung durchgeführt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung fand am 27.05.2015 im Landgasthof Güby, Dorfstraße 2, 24357 Güby statt. |
Durch den Protokollführer wird einleitend das durch die Gemeindevertretung beschlossene städtebauliche Konzept für den Geltungsbereich der Planänderung vorgestellt. Hieran anschließend werden die wesentlichen Inhalte der Bauleitplanung dargestellt und die Festsetzungen für die einzelnen Grundstücke ausgeführt. Innerhalb des Ausschusses ergibt sich eine umfangreiche Beratung über die geplante Bebauungsdichte, Grundstückszufahrten, dem ruhenden Verkehr und die verkehrliche Belastung der Dorfstraße. Ziel der Bauleitplanung sollte es sein, dass die Dorfstraße nicht durch parkende Fahrzeuge beeinträchtigt wird. Eine Erschließung über die Straße Sandkuhle wäre daher wünschenswert. |
Beschluss:
- Die Ausgleichsfläche soll innerhalb der Grünfläche nach Südwesten verschoben werden.
|
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns |
Ja-Stimmen | :5 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erneuerung des Schließsystems vom Feuerwehrgerätehaus |
Beschlussvorlage - 13/2015 Es wird darüber nachgedacht, die konventionelle Schließanlage im Feuerwehrgerätehaus in Güby auf ein Transpondersystem umstellen zu lassen. Ein durch die Gemeindevertretung eingeholtes Angebot, unter Berücksichtigung von fünf auszuwechselnden Schließzylindern, endet bei einer Bruttogesamtsumme von ca. 4.000,00 €. Die Kosten für einen Transponder belaufen sich auf 9,50 € / Stk. Parallel dazu wurde ein Angebot eingeholt, in dem nur ein Schließzylinderwechsel erfolgen soll. Ein Austausch von ebenfalls fünf Zylindern kostet einschließlich Montage ca. 350,00 €, dazugehörige Schlüssel werden mit 7,00 € veranschlagt. Die eingeholten Angebote sollen als Beratungsgrundlage dienen, um sich gegebenenfalls für ein Schließsystem zu entscheiden. |
Innerhalb des Ausschusses werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Schließsysteme beraten. Unter Berücksichtigung der erheblichen Kostenunterschiede wird sich für ein konventionelles Schließsystem mit Schlüsselkarte ausgesprochen. |
Beschluss: Es wird beschlossen, das günstigere Schließsystem anzuschaffen. Vor der Anschaffung sollen sich die Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr, der Schützen und der Gemeinde über den Umfang der Schlüssel abstimmen. |
Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Da keine Öffentlichkeit mehr zugegen ist, wird auf eine Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse verzichtet. |
Norbert Jordan | Silke Jöns |
Protokollführer | Ausschussvorsitzende |