N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Güby vom 23.02.2016.

Sitzungsort:  im Gemeindehaus (Feuerwehrhaus), Borgwedeler Weg, Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  20.45 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Jöns
Ausschussmitglied Karl-Ulrich Berg
stellv. Ausschussvorsitzende/r Manfred Radtke
Ausschussmitglied Thorsten Reimers
Ausschussmitglied Hugo Thomsen
wählbarer Bürger Christian Schröder
wählbarer Bürger Philipp Zülsdorff

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Peter Thordsen
Gemeindevertreter Nils Wilke
Protokollführer Norbert Jordan
Gast Frank Springer
5 Gäste

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Verpflichtung eines wählbaren Bürgers
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht der Ausschussvorsitzenden
6. Anträge und Anfragen
7. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße"
7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
  Beschlussvorlage - 1/2016
7.2 Satzungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet " Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" sowie Billigung der Begründung
  Beschlussvorlage - 2/2016
8. Anschaffung eines Defibrillators für den Schützenverein
  Beschlussvorlage - 19/2016
9. Antrag auf Nutzung des Versammlungsraumes am Feuerwehrgerätehaus für private Feiern
  Beschlussvorlage - 18/2016

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. 

zu TOP 2. Verpflichtung eines wählbaren Bürgers
Das neu in den Bau-, Wege- und Umweltausschuss gewählte Mitglied, Herr Philipp Zülsdorff, wird durch die Ausschussvorsitzende gemäß § 22 Gemeindeordnung S.-H. verpflichtet. 

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt. 

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. 

zu TOP 5. Bericht der Ausschussvorsitzenden
Da im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung am 16.02.2016 bereits berichtet wurde, liegen keine aktuellen Themen vor über die es zu berichten gilt. 

zu TOP 6. Anträge und Anfragen
Ausschussmitglied Berg spricht Inhalte des Presseberichts zur Sitzung der Gemeindevertretung vom 16.02.2016 an. Es geht dabei um Aussagen zu anfallendem Niederschlagswasser von landwirtschaftlichen Flächen.
Hierzu führt die Ausschussvorsitzenden aus, wie dies zu verstehen ist. Trotz der Starkniederschläge ist in der Gemeinde nichts brisantes gewesen.

In diesem Zusammenhang berichtet Ausschussmitglied Thomsen darüber, dass im Bereich Karlsstift ein Teilbereich eines Straßenentwässerungsgrabens zugeschüttet worden sein soll. Es müsste geprüft werden, wer Veranlasser gewesen ist und ob dies Auswirkungen auf die Niederschlagswasserbeseitigung hat.

Ausschussmitglied Berg bittet weiterhin um eine kurze Stellungnahme zum aktuellen Stand der Grenzwiederherstellung im Bereich Plönort. Ausschussmitglied Zülsdorff nimmt hierzu kurz Stellung. Erste Maßnahmen wurden bereits veranlasst. Die Gemeinde kann gerne in einem Ortstermin prüfen, ob dies ausreichend ist.
Im Bereich des Grundstücks seines Vaters wurden ebenfalls Steine zurück versetzt. Die wild gewachsenen Bäume stehen auf dem Grund und Boden der Gemeinde. Diese ist somit auch dafür zuständig.
Nach kurzer Erörterung besteht innerhalb des Ausschusses Einigkeit, dass die Bäume beseitigt werden sollen. Herr Zülsdorff bietet an, die Bäume selbst zu fällen.

Abschließend weist Herr Wilke darauf hin, dass im Bereich Ahrensberg verschiedene Straßenbegrenzungspfähle beseitigt wurden. Die Löcher sind aber noch vorhanden. Diese sollten verfüllt werden, damit sich niemand verletzt. 

zu TOP 7. 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße"

zu TOP 7.1 Abwägungsbeschlüsse zu den eingegangenen Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, Naturschutzverbände und der Öffentlichkeit
Beschlussvorlage - 1/2016
Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Güby und die Begründung haben in der Zeit vom 21.10.2015 bis zum 23.11.2015 in der Amtsverwaltung Schlei-Ostsee während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen. Der Zeitpunkt wurde ortsüblich bekannt gemacht.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Landesplanung sowie die Naturschutzverbände wurden mit Schreiben des Amtes vom 05.10.2015 hierüber informiert, am Verfahren beteiligt und zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert.
Eine Verfahrensbeteiligung erfolgte erstmals am 22.05.2014.   
Durch den anwesenden Städteplaner werden die eingegangenen Stellungnahmen inhaltlich vorgestellt. Zu den jeweiligen Stellungnahmen werden die Abwägungsempfehlungen vorgetragen und erläutert. 

Beschluss:
Abwägungsbeschlüsse
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeinde mit folgendem Ergebnis geprüft:
(siehe Vorlage des Planungsbüros Springer – wird Bestandteil des Originalprotokolls.)   
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7.2 Satzungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet " Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" sowie Billigung der Begründung
Beschlussvorlage - 2/2016
Siehe Beschlussvorlage 01/2016.   

Beschluss:
Die Satzungsbeschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet " Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) wird als Satzung beschlossen. Die Begründung wird gebilligt.

Die Amtsverwaltung Schlei-Ostsee wird beauftragt, den Beschluss der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet " Borgwedeler Weg – Heiderader Weg – Dorfstraße" durch die Gemeinde ortsüblich bekannt zu machen (§ 10 BauGB); dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Mit der Bekanntmachung tritt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 in Kraft.

Der Bürgermeister wird beauftragt den Flächennutzungsplan zu berichtigen.   
Aufgrund des § 22 GO waren folgende Mitglieder von der Beratungund Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend.
Frau Silke Jöns

Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Anschaffung eines Defibrillators für den Schützenverein
Beschlussvorlage - 19/2016
Es wird vorgeschlagen, einen Defibrillator (DeFi) für den Schützenverein anzuschaffen.
Hierbei handelt es sich um ein mobiles elektrisches Gerät, welches über Akkus einsatzfähig gehalten wird. Das Gerät muss in bestimmten Rhythmen gewartet werden, wobei auch die Akkus ausgetauscht werden. Dies erfolgt in Jahres- oder Zweijahresabständen. Des Weiteren muss es so platziert werden, dass es gut zugänglich ist. Für die Anwendung ist eine Schulung notwendig.

Es liegt der Gemeinde ein Angebot der Werbefirma ToMa Marketing Neumünster vor.
Hierin gibt es zwei Versionen:
  1. Der Defibrillator ist direkt auf einer Tafel montiert. Auf dieser Tafel würde sich Werbung befinden.
  2. Der Defibrillator wird an die Wand gehängt und zusätzlich gibt es einen Schaukasten, in dem sich Werbung befinden würde. Zusätzlich könnten noch Aktivitäten vom Schützenverein publik gemacht werden. Der DeFi selber wäre dann werbefrei.

Die Werbefirma garantiert, dass es keine unseriöse/sittenwidrige Werbung geben würde.
Folgekosten für das System würden der Gemeinde nicht entstehen. Die Wartungskosten und eine Versicherung gegen Vandalismus und Diebstahl wären durch eine eigene Versicherung der Firma ToMa gesichert.

Eine vorgelegte Kooperationsvereinbarung für die Lebensrettungstafel weist eine Vertragslaufzeit von vier mal drei Jahre aus. Diese verlängert sich ohne Neuabschluss fortlaufend um jeweils drei weitere Jahre.

Ein Kaufpreis wird mit 1.426,81 € brutto angegeben. 
Ergänzend zum Sachverhalt wird durch Bürgermeister Pohl der Anlass der Beratung näher ausgeführt. Bei der Beratung soll die Grundsatzfrage über die Notwendigkeit eines DeFi geklärt werden. Sofern ein Bedarf erkannt wird und der DeFi außerhalb von Gebäuden zur Verfügung gestellt werden soll, muss dieser in einem Outdoor-Schrank untergebracht werden. Dieser sichert bestimmte Grundtemperaturen für das Gerät. Als Standort wäre z. B. die Außenwand am Feuerwehrgerätehaus, zwischen den Außentoren, denkbar.

Im Rahmen der Beratung wird festgestellt, dass im Gemeindegebiet bereits zwei Geräte vorhanden sind. Diese befinden im Clubhaus des Golfclubs und auf dem Gelände der Stiftung Louisenlund. Beide sollen nach vorliegenden Kenntnissen nicht frei zugänglich sein. Sie befinden sich innerhalb von Gebäuden.

Im Ausschuss erfolgt eine kurze Beratung über die Notwendigkeit und die Kosten (Anschaffung und Unterhaltung). Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass vor einer abschließenden Entscheidung weitere Informationen über laufende Kosten eingeholt werden sollen. Denkbar wäre auch, dass im Rahmen des nächsten Ausschusses durch den Anbieter weitere Informationen zur Verfügung gestellt werden. 

Beschluss:
Vor einer abschließenden Entscheidung sind weitere Informationen über die Folgekosten einzuholen. Bis dahin wird eine Entscheidung über die Anschaffung eines Defibrillators vertagt. 

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird zurückgestellt.

zu TOP 9. Antrag auf Nutzung des Versammlungsraumes am Feuerwehrgerätehaus für private Feiern
Beschlussvorlage - 18/2016
Mit Schreiben vom 24.01.2016 stellt ein Bürger der Gemeinde Güby den Antrag auf Nutzung des Versammlungsraumes bei der Freiwilligen Feuerwehr für private Feiern. Der Bürger ist auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, um im März 2016 seinen 40-jährigen Geburtstag zu feiern. Bisherige Anfragen auf Nutzung des Versammlungsraumes bei der Feuerwehr wurden bis auf wenige Ausnahmen abgelehnt. Da keine Nutzungsordnung für diese Räumlichkeit vorliegt, sollte die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss für die Nutzung des Versammlungsraumes beschließen( z.B. private Feiern, egal welcher Art, dürfen im Versammlungsraum der Feuerwehr nicht stattfinden) oder eine Nutzungsordnung für private Feiern (z.B. Geburtstag, Taufe, Kommunion, Hochzeit, Jubiläum usw.) erlassen.

Wenn die Benutzung des Versammlungsraumes erlaubt wird, sollte folgendes geregelt werden.
  • darf jeder die Räumlichkeit nutzen oder nur ein bestimmter Personenkreis? (z.B.: nur Feuerwehrangehörige oder nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Güby)
  • wo sollen die Gäste parken, damit im Einsatzfall nicht die Ausfahrt für die Feuerwehrfahrzeuge versperrt ist?
  • wird der erhöhte Abnutzungsverschleiß über ein Nutzungsentgelt abgedeckt?
  • bei Erhebung eines Nutzungsentgelts / Gebühr ist eine Gebührensatzung zu erlassen.
  • wer ist für die Endreinigung der Räumlichkeiten und des Inventars verantwortlich?
  • soll der Mieter / Pächter eine Kaution zahlen?
  • wer haftet bei Schäden?
  • soll ein Übergabeprotokoll für die Räumlichkeiten und des Inventars erstellt werden?
  • wer ist verantwortlich das Übergabeprotokoll?       
Durch die Ausschussvorsitzende wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung vom 10.11.1998 letztmalig über die Nutzung der Liegenschaft beraten wurde. Damals wurde zugestimmt, den politischen Parteien und Wählergruppen das Grillen im Gemeindezentrum zu gestatten, wenn es öffentlich ist.

Im Ausschuss wird kurz über die möglichen Folgen einer Vermietung an Dritte beraten. Eine Abweichung von der bisherigen Nutzung wird jedoch eher kritisch bewertet.

Bürgermeister Pohl regt in diesem Zusammenhang an, auch noch einmal über die Bereitstellung des Vorplatzes für Zeltfeste und die damit verbundene Bereitstellung der Toiletten im Gemeindezentrum zu beraten. Auch hier gab es bereits negative Erfahrungen.

Nach ausführlicher Beratung wird sich dafür ausgesprochen bei der bisherigen Nutzung zu bleiben. 

Beschluss:
Dem Antrag auf Nutzung des Versammlungsraumes am Feuerwehrgerätehaus für private Feiern wird zugestimmt. Die Gemeinde erstellt eine Nutzungsordnung und ggf. eine Gebührensatzung.     

Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :6
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird abgelehnt.


Norbert Jordan  Silke Jöns 
Protokollführer  Ausschussvorsitzende