Sitzungsort: | im Landgasthof, Güby |
Beginn der Sitzung: | 19.30 Uhr |
Ende der Sitzung: | 21.00 Uhr |
Ausschussvorsitzende Silke Jöns |
stellv. Ausschussvorsitzender Karl-Ulrich Berg |
wählbarer Bürger Hermann Busch |
Ausschussmitglied Werner Goos |
wählbarer Bürger Frank Hansen |
Ausschussmitglied Hugo Thomsen |
wählbarer Bürger Nils Wilke |
Bürgermeister Manfred Pohl |
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig |
Gemeindevertreter Heinz Harrs |
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler |
Gemeindevertreter Thorsten Reimers |
Gemeindevertreter Peter Thordsen |
Verwaltung Heinz Lindau |
Gast Frank Springer |
Gast Heinrich Stoltenberg |
T a g e s o r d n u n g |
I. | Öffentlicher Teil |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22.09.2009 |
4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
5. | Aufstellung einer 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich "Willenrade" |
Beschlussvorlage - 28/2009 | |
6. | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich "Willenrade" |
Beschlussvorlage - 29/2009 | |
7. | Aufstellung einer 1. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich 'Willenrade' |
Beschlussvorlage - 30/2009 | |
8. | Abhobeln der Banketten an Gemeindestraßen |
Beschlussvorlage - 27/2009 | |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
10. | Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
I. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit |
Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt. |
zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22.09.2009 |
Es werden keine Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22.09.2009 gestellt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Bericht der Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet u.a. über Kabelschäden an der Straßenbeleuchtung. |
zu TOP 5. | Aufstellung einer 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich "Willenrade" |
Beschlussvorlage - 28/2009 Herr Heinrich Stoltenberg, Güby, möchte im Bereich Willenrade in Güby (Flur 3, Flurstück 10/1) auf einer Fläche von 3,35 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1 MW errichten und betreiben. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a. eine Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde. Lt. Innenministerium sind solche Anlagen im Außenbereich nicht privilegiert. Es wird auf den Beratungserlass vom 05.07.2006 verwiesen, der u. a. folgendes aussagt:
Ein Planungsgespräch mit Vertretern des Innenministeriums (Landes- sowie Städtebau und Ortsplanung) und des Kreises (Bauleitplanung und Naturschutzbehörde) hat für diese Fläche noch nicht stattgefunden. Eine Standortanalyse wäre im Rahmen einer Landschaftsplanänderung möglich, um Eignungsflächen für Photovoltaik aufzuzeigen. |
Beschluss:
Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1 MW.
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Ja-Stimmen | :6 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :1 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 6. | Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4 für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich "Willenrade" |
Beschlussvorlage - 29/2009 Herr Heinrich Stoltenberg, Güby, möchte im Bereich Willenrade in Güby (Flur 3, Flurstück 10/1) auf einer Fläche von 3,35 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1 MW errichten und betreiben. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a. die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Ein Planungsgespräch mit Vertretern des Innenministeriums (Landes- sowie Städtebau und Ortsplanung) und des Kreises (Bauleitplanung und Naturschutzbehörde) hat für diese Fläche noch nicht stattgefunden. Eine Standortanalyse wäre im Rahmen einer Landschaftsplanänderung möglich, um Eignungsflächen für Photovoltaik aufzuzeigen. |
Ausschussmitglied Thomsen regt an, den Standort auf die Nachbarfläche nördlich an den Gemeinde- bzw. Wirtschaftsweg Bökenrade zu verlegen, um einen angemessenen Abstand zur Bebauung Karlshof zu erhalten. Firmensitz muss Güby bleiben. |
Beschluss:
- Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1 MW. 2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten. 3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB). 4. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Aufstellung einer 1. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich 'Willenrade' |
Beschlussvorlage - 30/2009 Herr Heinrich Stoltenberg, Güby, möchte im Bereich Willenrade in Güby (Flur 3, Flurstück 10/1) auf einer Fläche von 3,35 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1 MW errichten und betreiben. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a. die Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes Eine Standortanalyse wäre im Rahmen einer Landschaftsplanänderung möglich, um Eignungsflächen für Photovoltaik aufzuzeigen. |
Beschluss: Für die Errichtung der Photovoltaikanlage 'Bereich Willenrade' wird eine 2. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes aufgestellt. Diese Änderung des Landschaftsplanes verfolgt folgendes Planungsziel: - Darstellung möglicher Eignungsflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Güby. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Abhobeln der Banketten an Gemeindestraßen |
Beschlussvorlage - 27/2009 Am 24. September 2009 fand mit der Bauausschussvorsitzenden Frau Jöns, Bgm. Pohl, Herrn Stoltenberg (Anlieger) und dem Unterzeichner ein Ortstermin bei der neuen Halle des Herrn Stoltenberg an der Gemeindestraße „Damm“ statt. Hier kam auch der Zustand der Banketten zur Sprache, da das Niederschlagswasser nicht ungehindert abfliessen kann. Als Anregung wurde erklärt, dass es sinnvoll sei, einige Banketten abzuhobeln, damit das Niederschlagswasser ungehindert seitlich von der Straße abfließen kann. Dieser Anregung kann aus Sicht der baulichen Unterhaltung der Wege sicherlich zugestimmt werden, denn stehendes Wasser beschädigt insbesondere in der nassen Jahreszeit mit Frost-Tauwechseln nicht nur die bituminöse Trag- und Deckschicht , sondern auch den übrigen Unterbau der Straßen. Das Abtragen der „hochgewachsenen“ Banketten sollte mit einem Hobel erfolgen, denn beim Einsatz eines Baggers werden die Gras- / Queckesoden mit ausgerissen. Damit geht ein hoher Anteil der Standfestigkeit der Banketten verloren und die entstehenden Löcher müssen wieder mit Material verfüllt werden. Der Hobel hat eine Arbeitsbreite von rund 1,40 m bis 1,50 m und stellt eine Neigung von 6 - 12 % her. Vom Hobel wird der Boden über ein Förderband auf Anhänger verbracht. Zwei Fahrzeuge verbringen den Boden dann über eine Strecke vonbis zu 6 km zu einem vom AG zu benennden Kipport. Die Netto-Kosten für das Hobeln belaufen sich auf:
Im vorliegenden Plan sind die Wege gekennzeichnet, dessen Banketten abgetragen werden sollten. Sicherlich gibt es weitere Wege, die betroffen wären, allerdings sind diese hier zunächst nicht erfasst. Möglicherweise könnten diese Wege dann in einem der kommenden Jahre behandelt werden. In der Summe wird für dieses Jahr vorgeschlagen, dass 7 km Bankette abgehobelt werden. Dabei sind einige Wege mit beiden Seiten und einige Wege nur einseitig betroffen (siehe Anlage). Die Kosten für diese Maßnahme würden sich auf rund 6.600 € netto belaufen. Kippstellen für den anfallenden Boden müssten noch benannt werden. Es handelt sich hier um mehrere 100 m³. Damit die Grasnarbe sich über die Sommermonate wieder etablieren und damit für Stabilität sorgen kann, sollte eine solche Maßnahme im Frühjahr durchgeführt werden. |
Beschluss: Es wird beschlossen, 2010 „probeweise“ die Bankette im Damm abzuhobeln. Die Kosten werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Auftrag an eine geeignete Firma zu erteilen. |
Ja-Stimmen | :7 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
II. | Nichtöffentlicher Teil |
III. | Öffentlicher Teil |
zu TOP 10. | Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse |
Silke Jöns | |
Ausschussvorsitzende | Protokollführer |