N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Güby vom 17.11.2009.

Sitzungsort:  im Landgasthof, Güby
Beginn der Sitzung:  19.30 Uhr
Ende der Sitzung:  21.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzende Silke Jöns
stellv. Ausschussvorsitzender Karl-Ulrich Berg
wählbarer Bürger Hermann Busch
Ausschussmitglied Werner Goos
wählbarer Bürger Frank Hansen
Ausschussmitglied Hugo Thomsen
wählbarer Bürger Nils Wilke

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Heinz Gomolzig
Gemeindevertreter Heinz Harrs
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Gemeindevertreter Peter Thordsen
Verwaltung Heinz Lindau
Gast Frank Springer
Gast Heinrich Stoltenberg

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22.09.2009
4. Bericht der Ausschussvorsitzenden
5. Aufstellung einer 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich "Willenrade"
  Beschlussvorlage - 28/2009
6. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich "Willenrade"
  Beschlussvorlage - 29/2009
7. Aufstellung einer 1. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich 'Willenrade'
  Beschlussvorlage - 30/2009
8. Abhobeln der Banketten an Gemeindestraßen
  Beschlussvorlage - 27/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
10. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung und der Beschlussfähigkeit

Die Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Es werden keine Änderungsanträge zur Tagesordnung gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22.09.2009

Es werden keine Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 22.09.2009 gestellt.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 4. Bericht der Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet u.a. über Kabelschäden an der Straßenbeleuchtung.


zu TOP 5. Aufstellung einer 6. Änderung des Flächennutzungsplanes
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich "Willenrade"
Beschlussvorlage - 28/2009

Herr Heinrich Stoltenberg, Güby, möchte im Bereich Willenrade in Güby (Flur 3, Flurstück 10/1) auf einer Fläche von 3,35 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1  MW errichten und betreiben. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a. eine Darstellung der Flächen im Flächennutzungsplan der Gemeinde.


Lt. Innenministerium sind solche Anlagen im Außenbereich nicht privilegiert. Es wird auf den Beratungserlass vom 05.07.2006 verwiesen, der u. a. folgendes aussagt:

  • eine solche Anlage ist nur über eine Bauleitplanung (F-Planänderung und vorhabenbezogener B-Plan) möglich

  • eine Planung nach § 13a BauGB (B-Plan im Innenbereich) kann nicht angewandt werden

  • es handelt sich um ein raumbedeutsames Vorhaben

  • aktive Standortplanung - evtl. amtsweites Planungskonzept


Ein Planungsgespräch mit Vertretern des Innenministeriums (Landes- sowie Städtebau und Ortsplanung) und des Kreises (Bauleitplanung und Naturschutzbehörde) hat für diese Fläche noch nicht stattgefunden.

Eine Standortanalyse wäre im Rahmen einer Landschaftsplanänderung möglich, um Eignungsflächen für Photovoltaik aufzuzeigen.


Beschluss:

  1. Für die Errichtung der Photovoltaikanlage “Bereich Willenrade“ wird eine 6. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes verfolgt folgendes Planungsziel:
Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1 MW.
  1. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.

  1. Der Aufstellungbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

  1. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zur Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.



Ja-Stimmen :6
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 4
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich "Willenrade"
Beschlussvorlage - 29/2009

Herr Heinrich Stoltenberg, Güby, möchte im Bereich Willenrade in Güby (Flur 3, Flurstück 10/1) auf einer Fläche von 3,35 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1  MW errichten und betreiben. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a. die Aufstellung eines Bebauungsplanes.


Ein Planungsgespräch mit Vertretern des Innenministeriums (Landes- sowie Städtebau und Ortsplanung) und des Kreises (Bauleitplanung und Naturschutzbehörde) hat für diese Fläche noch nicht stattgefunden.

Eine Standortanalyse wäre im Rahmen einer Landschaftsplanänderung möglich, um Eignungsflächen für Photovoltaik aufzuzeigen.


Ausschussmitglied Thomsen regt an, den Standort auf die Nachbarfläche nördlich an den Gemeinde- bzw. Wirtschaftsweg Bökenrade zu verlegen, um einen angemessenen Abstand zur Bebauung Karlshof zu erhalten. Firmensitz muss Güby bleiben.


Beschluss:

  1. Für die Errichtung der Photovoltaikanlage in Güby, Willenrade, wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 4 'Photovoltaikanlage für den Bereich Willenrade' aufgestellt. Der Bebauungsplan Nr. 4 verfolgt folgendes Planungsziel:

- Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1 MW.


2. Die Planungsanzeige ist zu erstatten.

3. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).

4. Die öffentliche Unterrichtung und Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der

Planung zur Beteiligung der Bürger nach § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.



Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Aufstellung einer 1. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes
für die Errichtung einer Photovoltaikanlage für den Bereich 'Willenrade'
Beschlussvorlage - 30/2009

Herr Heinrich Stoltenberg, Güby, möchte im Bereich Willenrade in Güby (Flur 3, Flurstück 10/1) auf einer Fläche von 3,35 ha eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit einer Leistung von ca. 1  MW errichten und betreiben. Voraussetzung für die Genehmigung ist u.a. die Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes


Eine Standortanalyse wäre im Rahmen einer Landschaftsplanänderung möglich, um Eignungsflächen für Photovoltaik aufzuzeigen.


Beschluss:

      Für die Errichtung der Photovoltaikanlage 'Bereich Willenrade' wird eine 2. Änderung/ Fortschreibung des Landschaftsplanes aufgestellt.

Diese Änderung des Landschaftsplanes verfolgt folgendes Planungsziel:

- Darstellung möglicher Eignungsflächen für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Güby.



Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Abhobeln der Banketten an Gemeindestraßen
Beschlussvorlage - 27/2009

Am 24. September 2009 fand mit der Bauausschussvorsitzenden Frau Jöns, Bgm. Pohl, Herrn Stoltenberg (Anlieger) und dem Unterzeichner ein Ortstermin bei der neuen Halle des Herrn Stoltenberg an der Gemeindestraße „Damm“ statt. Hier kam auch der Zustand der Banketten zur Sprache, da das Niederschlagswasser nicht ungehindert abfliessen kann.
Als Anregung wurde erklärt, dass es sinnvoll sei, einige Banketten abzuhobeln, damit das Niederschlagswasser ungehindert seitlich von der Straße abfließen kann. Dieser Anregung kann aus Sicht der baulichen Unterhaltung der Wege sicherlich zugestimmt werden, denn stehendes Wasser beschädigt insbesondere in der nassen Jahreszeit mit Frost-Tauwechseln nicht nur die bituminöse Trag- und Deckschicht , sondern auch den übrigen Unterbau der Straßen.
Das Abtragen der „hochgewachsenen“ Banketten sollte mit einem Hobel erfolgen, denn beim Einsatz eines Baggers werden die Gras- / Queckesoden mit ausgerissen. Damit geht ein hoher Anteil der Standfestigkeit der Banketten verloren und die entstehenden Löcher müssen wieder mit Material verfüllt werden.
Der Hobel hat eine Arbeitsbreite von rund 1,40 m bis 1,50 m und stellt eine Neigung von 6 - 12 % her.
Vom Hobel wird der Boden über ein Förderband auf Anhänger verbracht. Zwei Fahrzeuge verbringen den Boden dann über eine Strecke vonbis zu 6 km zu einem vom AG zu benennden Kipport.

Die Netto-Kosten für das Hobeln belaufen sich auf:
  • Baustelleneinrichtung rund 550,00 €
  • ggf. Baustellensicherung rund 100,00 €
  • pro laufenden Meter Bankette 0,85 €

Im vorliegenden Plan sind die Wege gekennzeichnet, dessen Banketten abgetragen werden sollten. Sicherlich gibt es weitere Wege, die betroffen wären, allerdings sind diese hier zunächst nicht erfasst. Möglicherweise könnten diese Wege dann in einem der kommenden Jahre behandelt werden.
In der Summe wird für dieses Jahr vorgeschlagen, dass 7 km Bankette abgehobelt werden. Dabei sind einige Wege mit beiden Seiten und einige Wege nur einseitig betroffen (siehe Anlage).

Die Kosten für diese Maßnahme würden sich auf rund 6.600 € netto belaufen.
Kippstellen für den anfallenden Boden müssten noch benannt werden. Es handelt sich hier um mehrere 100 m³.

Damit die Grasnarbe sich über die Sommermonate wieder etablieren und damit für Stabilität sorgen kann, sollte eine solche Maßnahme im Frühjahr durchgeführt werden.


Beschluss:

Es wird beschlossen, 2010 „probeweise“ die Bankette im Damm abzuhobeln. Die Kosten werden aus dem Wegeunterhaltungshaushalt bestritten. Der Bürgermeister wird ermächtigt, einen Auftrag an eine geeignete Firma zu erteilen.


Ja-Stimmen :7
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 10. Bekanntgabe der im nicht öffentlichen Teil gefassten Beschlüsse


Silke Jöns   
Ausschussvorsitzende  Protokollführer