N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Güby vom 22.04.2013.

Sitzungsort:  im "Landgasthof Güby", Güby
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.10 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen
stellv. Auschussvorsitzender Karl-Heinz Gomolzig
Ausschussmitglied Heinz Harrs
Ausschussmitglied Heinz Meggers
Ausschussmitglied Hugo Thomsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler
Protokollführer/in Susanne Hagemeier

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
  Beschlussvorlage - 10/2013
6. Zuschussantrag der FF Güby für die Fahrt nach Hemer vom 31.05.-02.06.2013

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.

zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Der Ausschussvorsitzende beantragt, die Tagesordnung um TOP 6 „Zuschussantrag der FF Güby für die Fahrt nach Hemer vom 31.05.-02.06.2013“ zu erweitern.

Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.

zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
Der Ausschussvorsitzende berichtet kurz von der Prüfung der Jahresrechnung des Amtes und der Rücklagensituation.

ab hier anwesend: Herr Heinz Meggers

zu TOP 5. Erlass einer Straßenausbaubeitragssatzung
Beschlussvorlage - 10/2013
Mit Inkrafttreten der Neufassung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) hat der Landesgesetzgeber die Pflicht zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen mit der Maßgabe wieder eingeführt, dass die Gemeinden mindestens 15 v.H. des Aufwandes tragen.
§ 8 KAG regelt die bisher auch möglichen einmaligen Ausbaubeiträge, die für eine konkrete Ausbaumaßnahme an einer bestimmten Straße einmalig von den anliegenden Grundstückseigentümern erhoben werden.

§ 8a KAG ermöglicht die Erhebung wiederkehrender Beiträge anstelle einmaliger Beiträge, wonach die jährlichen Investitionsaufwendungen für öffentliche Straßen, Weg und Plätze auf alle Grundstücke verteilt werden, denen durch die Möglichkeit der Inanspruchname der Straße ein besonderer Vorteil geboten wird.
Die Zusammenfassung aller Verkehrsanlagen des gesamten Gemeindegebietes zu einer Einheit wird rechtlich nicht möglich sein, da es in der Gemeinde Güby südlich der B76 viele Außenbereichsstraßen gibt, die nicht Teil einer Abrechnungseinheit sein können. Dies hätte zur Folge, dass dortige Straßenausbaumaßnahmen sowieso nur über einmalige Beiträge abgewickelt werden können.
Zu einem Abrechnungsgebiet zusammenfassbare Verkehrsanlagen müssen für die Erhebung wiederkehrender Beiträge in einem räumlichen und funktionalen Zusammenhang stehen, was nur für den Ortskern Güby mit dem Ortsteil Ahrensberg denkbar wäre. Auch hier gibt es jedoch rechtliche Bedenken, wenn Straßen mit unterschiedlicher Verkehrsbedeutung (Anlieger- und Haupterschließungsstraßen) zusammengefasst werden.

Eine rechtswirksame Satzung zur Erhebung wiederkehrender Beiträge kann derzeit nicht erarbeitet werden, da die Verfassungsmäßigkeit dieser Abgabenart erheblichen Bedenken begegnet und daher dem Bundesverfassungsgericht zur Überprüfung vorliegt. Diese Entscheidung, die in 2013 getroffen werden soll, sollte abgewartet werden. In Abhängigkeit von dieser Entscheidung könnte eine weitere Beschäftigung mit wiederkehrenden Beiträgen dann mit fachlicher Beratung von außen und dem entsprechenden Zeitbedarf erfolgen.

Steht also eine Ausbaumaßnahme im beitragsrechtlichen Sinne an - hier der Ausbau des Heiderader Weg nördlich der B76 bis zur Einmündung Borgwedeler Weg als Haupterschließungsstraße- kann diese rechtssicher nur über die Erhebung einmaliger Beiträge erfolgen.
In Zusammenkünften der Gemeindevertreter/innen und Herrn Peters sowie Frau Hagemeier am 19.02.2013 und 04.04.2013 wurde die Thematik erläutert und diskutiert.

Daher wurde der in der Anlage beigefügte Satzungsentwurf aufgrund einer Mustersatzung von der Verwaltung erarbeitet.

Die Grundlagen für den Beitragsmaßstab in § 6 wie Vervielfältiger und Tiefenbegrenzung wurden aufgrund tatsächlicher Gegebenheiten und unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung ermittelt.
Über den umzulegenden Beitragsanteil- und damit im Umkehrschluss den von der Gemeinde zu tragenden Aufwandsanteil- enthält die Satzung in § 4 je nach Art der Straße entsprechende Prozentsätze, über die die Gemeindevertretung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten zu entscheiden hat.
Der Anliegeranteil könnte nach KAG bei Anliegerstraßen (= höchster Vorteil für den Anlieger, niedrigster Vorteil für die Allgemeinheit) bei 85 Prozent liegen. Der Satzungsentwurf enthält den nach ständiger Rechtsprechung niedrigsten Anliegeranteil von 60 Prozent, weil der Anliegeranteil den Gemeindeanteil -also den Vorteil der Allgemeinheit- deutlich übersteigen, also mindestens 60 Prozent betragen muss. Eine weitere Reduzierung kommt aus rechtlicher Sicht hier nicht in Frage.

Zu den Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen muss eine deutliche Abstufung der Vorteilsmöglichkeit erkennbar sein.
Auch muss die Satzung hinsichtlich der Verkehrsbedeutung der Teileinrichtungen von Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen wie Fahrbahn, Radwege, Gehwege usw. und den damit verbunden Vorteilen differenzieren. Diese gebotene Differenzierung wurde in Anwendung der ständigen Rechtsprechung vorgenommen.
Eine Reduzierung um 5 % gegenüber dem Satzungsentwurf für diese Sitzung bei den Haupterschließungs- , Hauptverkehrsstraßen und Bestandteilen/Teileinrichtungen wie im anliegenden Satzungsentwurf wird für noch im Grenzbereich vertretbar gehalten.

Auf ein Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung wird verzichtet, da diesem rechtlich betrachtet nur deklaratorische Bedeutung zukommt und es keine Auswirkungen auf die Rechtmäßigkeit einer Satzung hat. Vor jeder beitragsrelevanten Maßnahme ist die Zuordnung einer Straße zu einem Straßentyp in Anwendung des Satzungsrechts vorzunehmen und unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfung.

Wenn die Gemeinde bis zum Ausbau des Heiderader Weges keine Beitragssatzung beschließt, müsste der Ausbau verschoben werden, da der Verzicht auf Straßenausbaubeiträge rechtswidrig wäre.
Die Maßnahme wurde in der Gemeindevertretersitzung am 26.09.2012 beschlossen, die Ausschreibung ist erfolgt, der Vergabevorschlag für die ausführende Firma liegt vor.

Der Ausschussvorsitzende weist auf mögliche Schadensersatzforderungen bei ausbleibender Auftragserteilung der Firma hin.

Frau Hagemeier beantwortet Fragen Festsetzungsverjährung für die Beitragsschuld, zur sogenannten Umwandlung, also einer modifizierten Stundung der Beiträge, zu den Anteilssätzen, zur Tiefenbegrenzung, zu den Vervielfältigern sowie zu Grundstücken, die an mehreren Straßen liegen.

Beschluss:
Die vorliegende Straßenausbaubeitragssatzung wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
Die auf die Beitragspflichtigen umzulegenden Anteile werden für alle Bestandteile/Teileinrichtungen von Haupterschließungsstraßen um 5 % reduziert (§ 4 Abs.2 Buchstaben a-f).
Bei Hauptverkehrsstraßen erfolgt eine um 5 % reduzierte Festetzung der Anliegeranteile für die in § 4 Abs. 3 Buchstaben c bis f und Abs. 4 genannten Bestandteile der Straße.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Zuschussantrag der FF Güby für die Fahrt nach Hemer vom 31.05.-02.06.2013
Die FF Güby beantragt mündlich einen Zuschuss zu den Übernachtungskosten der diesjährigen Fahrt nach Hemer.
Nach kurzer Diskussion beschließt der Finanzausschuss einen Zuschuss in Höhe von
300 € zu gewähren.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Susanne Hagemeier  Peter Thordsen 
Protokollführer/in  Ausschussvorsitzender