Sitzungsort: | im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde |
Beginn der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 20.00 Uhr |
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen |
stellv. Auschussvorsitzender Karl-Heinz Gomolzig |
wählbarer Bürger Daniel Lausen |
Ausschussmitglied Hugo Thomsen |
wählbarer Bürger Heinz Harrs (entschuldigt ) |
Bürgermeister Manfred Pohl |
Gemeindevertreterin Silke Jöns |
Gemeindevertreter Stephan Koch |
Gemeindevertreter Thorsten Reimers |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
3. | Verpflichtung wählbarer Bürger |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Info Zensus und Änderung FAG |
7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 30/2013 | |
8. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 31/2013 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
10. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird um den Punkt "Personalangelegenheiten" als neuer TOP 8 erweitert. Der Punkt wird nichtöffentlich behandelt. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 3. | Verpflichtung wählbarer Bürger |
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet den wählbaren Bürger, Daniel Lausen, gemäß § 21 Gemeindeordnung zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt. |
zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende gratuliert Bürgermeister Manfred Pohl zu seinem neuen Posten als Vorsitzender des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee. Zudem erläutert er, dass die Amtsumlage für das Jahr 2014 von 19,5 % auf 18,0 % gesenkt wird. |
zu TOP 6. | Info Zensus und Änderung FAG |
Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte: - Auf Grund der Volkszählung schrumpft die Einwohnerzahl von 736 um 115 auf 621 Einwohner - Laut Zeitungsartikel hat die Gemeinde dadurch Mindereinnahmen von ca. 41.000 € - Auf Grund des neuen Finanzausgleichs erhält die Gemeinde 9.641 € weniger - eine Erhöhung der Kreisumlage zum Jahr 2015 ist möglich |
zu TOP 7. | Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 |
Beschlussvorlage - 30/2013 Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 55.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 704.400 € auf nunmehr 759.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 2.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 132.200 € auf nunmehr 134.300 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Im Rahmen der Sitzung wurde folgende Änderung vorgenommen: 13000.70000: + 200 Zuschuss an die Feuerwehr auf Grund der geleisteten Arbeiten (Orkantief) |
Beschluss: Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Erlass Haushaltssatzung 2014 |
Beschlussvorlage - 31/2013 Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen. Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen. |
Beschluss: Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
§ 2 Es werden festgesetzt :
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 0 Stellen § 3 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
§ 4 Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR. |
Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 10. | Bekanntgaben |
Eine Bekanntgabe des nicht öffentlich gefassten Beschlusses erübrigt sich, da keine Öffentlichkeit mehr vorhanden ist. |
Christian Levien | Peter Thordsen |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |