N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Güby vom 25.11.2013.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen
stellv. Auschussvorsitzender Karl-Heinz Gomolzig
wählbarer Bürger Daniel Lausen
Ausschussmitglied Hugo Thomsen

Abwesend sind:
wählbarer Bürger Heinz Harrs (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Gemeindevertreter Stephan Koch
Gemeindevertreter Thorsten Reimers
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Herr Krüger (KN)

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Verpflichtung wählbarer Bürger
4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
5. Bericht des Ausschussvorsitzenden
6. Info Zensus und Änderung FAG
7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
  Beschlussvorlage - 30/2013
8. Erlass Haushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 31/2013
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um den Punkt "Personalangelegenheiten" als neuer TOP 8 erweitert. Der Punkt wird nichtöffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Verpflichtung wählbarer Bürger

Der Ausschussvorsitzende verpflichtet den wählbaren Bürger, Daniel Lausen, gemäß § 21 Gemeindeordnung zur Verschwiegenheit und zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung.


zu TOP 4. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 5. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende gratuliert Bürgermeister Manfred Pohl zu seinem neuen Posten als Vorsitzender des Hauptausschusses des Amtes Schlei-Ostsee. Zudem erläutert er, dass die Amtsumlage für das Jahr 2014 von 19,5 % auf 18,0 % gesenkt wird.


zu TOP 6. Info Zensus und Änderung FAG

Der Ausschussvorsitzende berichtet über folgende Punkte:
- Auf Grund der Volkszählung schrumpft die Einwohnerzahl von 736 um 115 auf 621 Einwohner
- Laut Zeitungsartikel hat die Gemeinde dadurch Mindereinnahmen von ca. 41.000 €
- Auf Grund des neuen Finanzausgleichs erhält die Gemeinde 9.641 € weniger
- eine Erhöhung der Kreisumlage zum Jahr 2015 ist möglich


zu TOP 7. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013
Beschlussvorlage - 30/2013

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 55.000 € erhöht und damit gegenüber bisher 704.400 € auf nunmehr 759.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 2.100 € erhöht und damit gegenüber bisher 132.200 € auf nunmehr 134.300 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Im Rahmen der Sitzung wurde folgende Änderung vorgenommen:
13000.70000: + 200 Zuschuss an die Feuerwehr auf Grund der geleisteten Arbeiten (Orkantief)


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2013 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Erlass Haushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 31/2013

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2014 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2015 bis 2017 werden beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     722.900 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     722.900 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     151.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     151.200 EUR
    festgesetzt.
§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     180.700 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0 Stellen

§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.
§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben

Eine Bekanntgabe des nicht öffentlich gefassten Beschlusses erübrigt sich, da keine Öffentlichkeit mehr vorhanden ist.



Christian Levien  Peter Thordsen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender