N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Güby vom 01.12.2014.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum des Amtes Schlei-Ostsee, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.25 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen
stellv. Auschussvorsitzender Karl-Heinz Gomolzig
wählbarer Bürger Daniel Lausen

Abwesend sind:
Ausschussmitglied Hugo Thomsen (entschuldigt )
wählbarer Bürger Heinz Harrs (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Gemeindevertreter Stephan Koch
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
Heinrich Lausen

T a g e s o r d n u n g


Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Tagesordnung
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Antrag der Sportschützen Güby - Borgwedel auf Bezuschussung der Umstellung auf eine elektronische Anzeigenanlage
  Beschlussvorlage - 22/2014
6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
  Beschlussvorlage - 31/2014
7. Erlass Haushaltssatzung 2015
  Beschlussvorlage - 32/2014
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
9. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 36/2014
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte
10. Bekanntgaben

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Die Tagesordnung wird um den Punkt "Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG" erweitert. Sowohl dieser Punkt als auch der Tagesordnungspunkt 8 werden nicht öffentlich behandelt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Der Ausschussvorsitzende berichtet, dass Anfang des Jahres ein Finanzausschuss stattfinden wird. Einziger Tagesordnungspunkt wird "Info über wiederkehrende Straßenausbaubeiträge" sein. Zu diesem Tagesordnungspunkt wird dann die Firma "Komuna" eingeladen und berichten.


zu TOP 5. Antrag der Sportschützen Güby - Borgwedel auf Bezuschussung der Umstellung auf eine elektronische Anzeigenanlage
Beschlussvorlage - 22/2014

Die Sportschützen Güby - Borgwedel beabsichtigen die Umstellung der vorhandenen Scheibenzuganlage auf eine moderne elektronische Anzeigenanlage. Das gesamte Vorhaben wird Kosten von ca. 24.512,20 € verursachen. Die Finanzierung erfolgt zum Teil über einen anonymen Spender und über Eigenleistungen. Weiterhin werden Zuschussanträge an den KSV/LSV, die Förde Sparkasse und die Gemeinden Güby, Borgwedel und Fleckeby gestellt.


Beschluss:

Den Sportschützen Güby - Borgwedel e. V. wird für die Umstellung auf eine elektronische Anzeigenanlage ein Zuschuss in Höhe von 2.451 € gewährt.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 6. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014
Beschlussvorlage - 31/2014

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 23.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 722.900 € auf nunmehr 746.300 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 12.500 € vermindert und damit gegenüber bisher 151.200 € auf nunmehr 138.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Erlass Haushaltssatzung 2015
Beschlussvorlage - 32/2014

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2015 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Folgende Positionen werden im Rahmen der Haushaltsberatung wie folgt festgesetzt:
13000.50000 neu: 32.000 € (Dach Feuerwehrhaus)
36000.70000 neu: 2.500 € (Zuschuss DRK)
36000.51000 neu: 6.000 € (Beschriftung Gedenksteine)
63000.51000 neu: 30.000 € (Umzäunung Container)
70100.51000 neu: 9.000 € (Kanalbereich Feuerwehrhaus)
46000.93500 neu: 6.500 € (Sonnensegel Spielplatz)
56200.93500 neu: 2.500 € (Zuschuss Sportschützen)
Die geänderte Haushaltssatzung sowie die geänderte Rücklagenübersicht werden dem Protokoll beigefügt.
Die Gesamteinnahmen in dem Bereich Ausbaubeiträge Straßensanierung "Heiderader Weg" belaufen sich auf 18.492,16 €.


Beschluss:

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2016 bis 2018 werden beschlossen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     713.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     713.200 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     460.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     460.200 EUR
    festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     178.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.


Ja-Stimmen :3
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 9. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 36/2014

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016. Erst dann können die Aktien zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. Von dieser Summe sind noch 15,0 % Kapitalertragssteuer und 0,83 % Solidaritätszuschlag zu zahlen. Somit verbleibt eine Dividende von 177,97 €, welches einer Verzinsung von 4,31 % entspricht. Die Gemeinde Güby hätte eine Mindestabnahme von 25 Aktien und somit einen Mindesterwerb in Höhe von 103.057,25 €.
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 60 Aktien erwerben. Dies würde einer Summe von 247.337,40 € entsprechen.


Beschluss:

Es wird beschlossen 60 Aktien bei der Schleswig-Holstein Netz AG für einen Gesamtbetrag von 247.337,40 € zu erwerben. Der Gesamtbetrag wird im Haushalt 2015 aufgenommen.


Ja-Stimmen :0
Nein-Stimmen :3
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte

zu TOP 10. Bekanntgaben

Der Ausschussvorsitzende berichtet über die im nicht öffentlichen Teil beschlossenen Angelegenheiten.



Christian Levien  Peter Thordsen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender