Sitzungsort: | im "Landgasthof Güby", Güby |
Beginn der Sitzung: | 18.00 Uhr |
Ende der Sitzung: | 19.00 Uhr |
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen |
stellv. Ausschussvorsitzender Hermann Busch |
Ausschussmitglied w.B. Christa-Maria Gomolzig |
Ausschussmitglied w.B. Karsten Korte |
Ausschussmitglied Hugo Thomsen (entschuldigt ) |
Bürgermeister Manfred Pohl |
Gemeindevertreterin Silke Jöns |
Gemeindevertreterin Angelika Mätzler |
Gemeindevertreter Manfred Radtke |
Gemeindevertreter Thorsten Reimers |
Gemeindevertreterin Petra Schröder |
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien |
T a g e s o r d n u n g |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
2. | Verpflichtung bürgerliches Mitglied |
3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
6. | Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Güby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Güby |
Beschlussvorlage - 1/2017 | |
7. | Antrag auf Zuschuss vom DRK Ortsverein Fleckeby und Umgebung |
Beschlussvorlage - 44/2016 | |
8. | Schleidörfertag |
9. | Beleuchtungskabelmitverlegung im Zuge des Breitbandausbaus in der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 5/2017 | |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte | |
11. | Bekanntgaben |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 1. | Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit |
Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest. |
zu TOP 2. | Verpflichtung bürgerliches Mitglied |
Der Ausschussvorsitzende verpflichtet das bürgerliche Mitglied, Karsten Korte, nach § 21 Gemeindeordnung zur gewissenhaften Aufgabenerfüllung und Verschwiegenheit.
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zu TOP 3. | Änderungsanträge zur Tagesordnung |
Die Tagesordnung wird um den Punkt "Schleidörfertag" als TOP 8 erweitert.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 4. | Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung |
Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.
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zu TOP 5. | Bericht des Ausschussvorsitzenden |
Der Ausschussvorsitzende berichtet darüber, dass die Jahresrechnung des Schulverbandes Fleckeby geprüft wurde. Der Schulverband sei finanziell sehr ordentlich aufgestellt.
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zu TOP 6. | Erlass der Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Güby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Güby |
Beschlussvorlage - 1/2017 Nach einem intensiven Beteiligungsverfahren der Kommunalen Landesverbände, der Kreis- und Stadtfeuerwehrverbände und des Landesfeuerwehrverbandes Schleswig-Holstein wurde am 10. Juni 2016 das Brandschutzgesetz für Schleswig-Holstein durch den Schleswig-Holsteinischen Landtag geändert. Mit dieser Änderung wurden die Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in Schleswig-Holstein auf eine rechtssichere Basis gestellt. Da eine Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr Sondervermögen der Gemeinde darstellt, muss die Gemeinde in diesem Fall eine Satzung für Sondervermögen der Gemeinde erlassen. Die vorhandenen Kameradschaftskassen bleiben kraft Gesetzes bestehen. Durch das Innenministerium wurde eine entsprechende Mustersatzung erarbeitet, die durch die Verwaltung um gemeindliche Gegebenheiten ergänzt wurde. Die Wertgrenzen in § 3 und § 9 Abs. 2 wurden aus der Hauptsatzung der Gemeinde übernommen. Die Wertgrenze in § 7 Abs. 7 wurde aus der Haushaltssatzung der Gemeinde übernommen. Dies können in den gemeindlichen Beratungen angepasst werden. Eine anderweitige Abweichung von der Mustersatzung bedarf der Einzelgenehmigung durch das Innenministerium.
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Beschluss: Die Satzung für Sondervermögen der Gemeinde Güby für die Kameradschaftspflege der Freiwilligen Feuerwehr Güby wird beschlossen.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 7. | Antrag auf Zuschuss vom DRK Ortsverein Fleckeby und Umgebung |
Beschlussvorlage - 44/2016 Der Gemeinde Güby liegt ein Antrag auf Zuschuss vom DRK Ortsverein Fleckeby und Umgebung vor. In diesem bedankt sich das DRK-Team ganz herzlich für die finanzielle Unterstützung der vergangenen Jahre, teilt aber auch mit, dass der Verein seine ehrenamtlichen Aufgaben nur leisten kann, wenn er weiterhin durch die Gemeinden getragen und unterstützt wird. Der Antrag liegt der Vorlage bei.
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Beschluss: Es wird beschlossen einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 200,- € bis einschließlich 2020 zu gewähren.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 8. | Schleidörfertag |
Der Schleidörfertag 2017 soll am 06.08.2017 in Louisenlund stattfinden. Sowohl die Gemeinde Güby, als auch die Vereine und Verbände dürfen sich dort gerne präsentieren. Hätte die Gemeinde die Veranstaltung selbst ausgetragen wären 700,- € fällig geworden. Da nun die Stiftung Louisenlund den Schleidörfertag ausrichtet, besteht die Überlegung einen Zuschuss zu zahlen. Beschluss: Es wird ein Zuschuss i.H.v. 500,- € gewährt.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
zu TOP 9. | Beleuchtungskabelmitverlegung im Zuge des Breitbandausbaus in der Gemeinde |
Beschlussvorlage - 5/2017 Aller Voraussicht nach werden die Stadtwerke Schleswig im Verlauf des Monats März mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Güby beginnen (Voraussetzung 60 % Anschlussbeteiligung). Die Leitung soll überwiegend im Gehweg oder Straßenrandbereich verlegt werden. Wegen der Größe des Kabeldurchmessers wird vermutlich überwiegend ein offener Graben angelegt werden müssen. In den letzten Jahren entstanden erhebliche Kosten durch Kabelschäden an der Straßenbeleuchtung. Das Alter der Kabel kann nur geschätzt werden. Neben den erheblichen Reparaturkosten und den aufwändigen Reparaturabeiten hatten es die Bürger gleich straßenweise mit Beleuchtungsausfall zu tun. Da nun ein Graben angelegt werden muss, empfiehlt es sich, gleichzeitig neben dem Breitbandkabel ein Stromkabel für die Straßenbeleuchtung zu verlegen und die Lampen gleich anzuschließen. Es entstehen Mehrkosten durch einen breiteren Graben sowie zusätzliche Leitungen zu jedem Beleuchtungsmast. Zudem müssen erheblich mehr Kopflöcher gesetzt werden. Für einen Mehraufwand von insgesamt ca. 83.000 € wären die Stadtwerke Schleswig bereit, Anschlüsse und Verlegung mit zu übernehmen. Nach Überprüfung durch die Verwaltung sind die Kostenberechnungen der Stadtwerke akzeptabel. Eine weitere Firma für die Verlegung hinzuzuziehen ist aus technischen Gründen nicht empfehlenswert. Nach Rücksprache mit Frau Hagemeier greift hier die Straßenausbausatzung. Ob aber tatsächlich von den Bürgern Beiträge abverlangt würden, ist offen, da ebenfalls zu prüfen wäre, ob der Verwaltungsaufwand angemessen ist. Eine spätere Verlegung eines Stromkabels mit den entsprechenden Anschlüssen würde ca. 150.000 € kosten. Beitragspflicht gemäß Straßenausbaubeitragssatzung ist dann unausweichlich. |
Beschluss: Die beschriebene Maßnahme wird umgesetzt. Über den Nachtrag 2017 werden die benötigten Mittel bereitgestellt.
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Ja-Stimmen | :4 |
Nein-Stimmen | :0 |
Enthaltungen | :0 |
Die Angelegenheit wird angenommen. |
Vorschlag für als nicht öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
Öffentlich zu behandelnde Tagesordnungspunkte |
zu TOP 11. | Bekanntgaben |
Der Ausschussvorsitzende gibt den im nicht-öffentlichen Teil gefassten Beschluss bekannt.
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Christian Levien | Peter Thordsen |
Protokollführer | Ausschussvorsitzender |