N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche Sitzung des Finanzausschusses der Gemeinde Güby vom 29.11.2010.

Sitzungsort:  im Sitzungsraum, Holm 13, 24340 Eckernförde
Beginn der Sitzung:  19.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.55 Uhr

Anwesend sind:
Ausschussvorsitzender Peter Thordsen
stellv. Auschussvorsitzender Karl-Heinz Gomolzig
Ausschussmitglied Heinz Harrs
Ausschussmitglied Heinz Meggers
Ausschussmitglied Hugo Thomsen

Abwesend sind:

Weiterhin sind anwesend:
Bürgermeister Manfred Pohl
Gemeindevertreter Karl-Ulrich Berg
Gemeindevertreter Werner Goos
Gemeindevertreterin Silke Jöns
Verwaltung/Protokollführer Christian Levien
2 Gäste

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung
3. Änderungsanträge zur Tagesordnung
4. Bericht des Ausschussvorsitzenden
5. Anfragen und Bekanntgaben
6. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
  Beschlussvorlage - 15/2010
7. Antrag des DRK-Ortsvereins Fleckeby und Umgebung
  Beschlussvorlage - 17/2010
8. Feuerwehrrente
  Beschlussvorlage - 18/2010
9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
  Beschlussvorlage - 19/2010
10. Erlass Haushaltssatzung 2011
  Beschlussvorlage - 20/2010

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit

Der Ausschussvorsitzende eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit fest.


zu TOP 2. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung

Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift der letzten Sitzung werden nicht gestellt.


zu TOP 3. Änderungsanträge zur Tagesordnung

Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.


zu TOP 4. Bericht des Ausschussvorsitzenden

Über die Tagesordnung hinaus ist nichts zu berichten.


zu TOP 5. Anfragen und Bekanntgaben

Als Gast ist Herr Hauschildt, Bürgermeister der Gemeinde Fleckeby, anwesend. Er berichtet, dass für Eltern ab dem 01.08.2013 ein Anspruch auf U3 Betreuung besteht und die Gemeinde Fleckeby aus diesem Grund, nach Rücksprache mit dem Kreis Rendsburg-Eckernförde, für 20 Kinder Räumlichkeiten bauen wird und als gemeindlicher Träger die U3 Betreuung vorhalten wird. Er erläutert, dass eine Kooperation zwischen den Gemeinden Fleckeby und Güby möglicherweise hilfreich sein kann. 
Laut Bürgermeister Pohl kann die U3 Betreuung der Gemeinde Güby durch eine Kooperation mit der Gemeinde Fleckeby, einer eigenen U3 Betreuung oder durch Tagesmütter gesichert werden. Wird keine U3 Betreuung vorgehalten, ist ein Kostenausgleich zu leisten. Seit dem 01.08.2010 ist der Kostenausgleich mit 77 € angesetzt. Hält eine Gemeinde eine U3 Betreuung vor, ist diese von den Eltern zu nutzen (Waldorf und dänischer Träger möglicherweise ausgeschlossen).
Der Ausschussvorsitzende Thordsen erläutert, dass man sich in naher Zukunft Gedanken zu diesem Thema machen muss und bedankt sich für den Vortrag von Herrn Hauschildt.

 


zu TOP 6. Beteiligungsangebot an der Schleswig-Holstein Netz AG
Beschlussvorlage - 15/2010

Im Ausschreibungsverfahren für die Wegenutzungsverträge für das Amtsgebiet Schlei-Ostsee, welche Grundlage für die Zahlung der Konzessionsabgabe sind, kam der Wunsch der Gemeinden nach einer aktiveren Rolle im Rahmen der Infrastruktur von Strom- und Gasnetzen auf. Dadurch soll die Möglichkeit gegeben werden, dass die Gemeinden ihren Einfluss beim Betrieb und Ausbau der Strom- und Gasnetze deutlich stärken und von den wirtschaftlichen Erfolgen bei hoher Versorgungssicherheit profitieren. Dieser Wunsch wurde in die Vertragsverhandlungen aufgenommen.  
Aufgrund des Ausschreibungsverfahrens wurden die Verträge mit der Schleswig-Holstein Netz AG, die aus der E.ON Hanse Netz entstanden ist, abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund wird der Gemeinde angeboten, sich als Aktionär an der Schleswig-Holstein Netz AG zu beteiligen. Der Preis pro Aktie beträgt 4.122,29 €. Die Garantiedividende beträgt jährlich abzüglich der Unternehmenssteuer 211,44 €, die bis zur Hauptversammlung im Frühjahr 2016 und wohl auch darüber hinaus stabil bleibt. Bis dahin kann eine Aktie zum Kaufpreis wieder zurückgegeben werden. 
Die Gemeinde kann aufgrund eines Verteilungsschlüssels unter den erwerbsberechtigten Kommunen maximal 60 Aktien erwerben. 


Beschluss:

Es wird beschlossen, keine Aktien der Schleswig-Holstein Netz AG zu erwerben.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 7. Antrag des DRK-Ortsvereins Fleckeby und Umgebung
Beschlussvorlage - 17/2010

Der DRK-Ortsverein organisiert jährlich zwei große Transporte mit Sachspenden nach Masuren, in das ehemalige Ostpreußen. Auf einen, im Schlei-Kurier erschienenen, Artikel über die Hilfstransporte gab es positive Resonanz aus der Bevölkerung, sowie diverse Sachspenden.
Da die Transporte jedoch nicht durch Sachspenden finanziert werden können, wendet sich der DRK-Ortsverein an die Gemeinde Güby mit der Bitte, die Hilfstransporte mit einem jährlichen Zuschuss zu unterstützen.


Dem Protokoll wird der Antrag des DRK beigefügt.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die Hilfstransporte des DRK-Ortsvereins Fleckeby und Umgebung für die nächsten 3 Jahre mit 150 € pro Jahr zu unterstützen.


Ja-Stimmen :4
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 8. Feuerwehrrente
Beschlussvorlage - 18/2010
Die Gemeinde Güby berät über die Möglichkeit für die Freiwillige Feuerwehr Güby eine Zusatzrente für Feuerwehrangehörige zu zahlen. Die ehrenamtlichen Angehörigen der gemeindlichen Feuerwehr bilden eine wesentliche Komponente zur Sicherstellung der gesetzlichen Feuerschutz- und Hilfeleistungsaufgaben.
Die Situation ehrenamtlicher Feuerwehrangehöriger am Arbeitsplatz sowie gesamtgesellschaftliche Veränderungen führen zunehmend zu Problemen bei der Gewinnung und Verfügbarkeit von ehrenamtlichen Personalressourcen. Die Gemeinde Güby möchte mit dieser Zusatzrente sowohl eine nachhaltige Anreizstruktur für das Feuerwehrehrenamt schaffen, wie auch den Brandschutz in der Gemeinde langfristig mit einer leistungsfähigen Freiwilligen Feuerwehr kostengünstig sichern.

Mögliche Lösung:

Für die Umsetzung ist es erforderlich nach folgenden Merkmalen vorzugehen:
  1. Monatlicher Grundbetrag bei einer Mindestbeteiligung von 25 % an angeordneten Dienstveranstaltungen und Einsatzdiensten.
  2. Der monatliche Grundbetrag sollte bei mindestens 10,-- € liegen.
  3. Für jede Dienstveranstaltung und jeden Einsatzdienst werden 5,-- € gezahlt.

Um eine Gewährleistung darüber zu bieten, dass kein Dienst vergessen werden kann, ist sicherzustellen, dass jeder Feuerwehrangehörige sich in eine Liste eintragen kann. Diese Listen sind von der Wehrführung oder seinem Stellvertreter zu kontrollieren und zu sammeln. Zum Jahresende sind diese Listen mit der Gemeinde abzurechnen.
Das Geld ist anschließend als Gesamtsumme auf ein einzurichtendes Sparbuch o.ä. einzuzahlen.

Angedacht ist, dass eine Auszahlung mit Eintritt in die Ehrenabteilung getätigt wird. Bei vorzeitigem Austritt aus der Wehr ist eine Auszahlung nicht vorgesehen.


Beschluss:
Für die Gemeinde Güby kommt die Feuerwehrrente nicht in Frage. Es wird beschlossen die Feuerwehrrente (Zusatzrente) nicht einzuführen.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird abgelehnt.

zu TOP 9. Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010
Beschlussvorlage - 19/2010

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 19.300 € erhöht und damit gegenüber bisher 794.100 € auf nunmehr 813.400 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 31.700 € vermindert und damit gegenüber bisher 106.000 € auf nunmehr 137.700 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Im Nachtrag ist unter der HHST 79000.67400 die Bezeichnung „Informationszentrum Holzbunge“ genutzt worden. Für den Haushalt wird die Bezeichnung auf „Informationszentrum“ geändert. Im Jahr 2010 wurde der Mitgliedsbeitrag an den Naturpark Schlei e.V. unter dieser HHST gebucht.


Beschluss:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2010 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.


Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Erlass Haushaltssatzung 2011
Beschlussvorlage - 20/2010

Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan. Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2011 wurde erarbeitet und ist in der Gemeindevertretung zu beraten und beschließen.


Auf Grund der Besprechung des Haushaltes 2011 werden folgende Änderungen im Haushalt aufgenommen:
1. Die Tilgung des Kredites wird durch Entnahme aus der Sonderrücklage finanziert
2. Die Arbeitnehmerentgelte für die Honorarkräfte im Bereich Gemeindestraßen werden von 15.500 € auf 5.000 € festgesetzt.
3. Zuschuss an den DRK 150 €
Dem Protokoll werden die geänderte Haushaltssatzung und der geänderte Stand der Rücklagen beigefügt.


Beschluss:
§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
  1. im Verwaltungshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     673.400 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     673.400 EUR
    und
  2. im Vermögenshaushalt
    in der Einnahme auf                                                                                                                                                     142.200 EUR
    in der Ausgabe auf                                                                                                                                                     142.200 EUR
    festgesetzt.


§ 2

Es werden festgesetzt :
  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
    Investitionsförderungsmaßnahmen auf                                                                                                                                                  
    0 EUR

    davon innere Darlehen
    0 EUR
  2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf                                                                                                                                                  0 EUR
  3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf                                                                                                                                                     198.000 EUR
4.  die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf                                                                                                        1 Stellen


§ 3

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)                                                                                                                                                     310 v. H.
    b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                                                                                                                     310 v. H.
  2. Gewerbesteuer                                                                                                                                                     340 v. H.



§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.000 EUR.

Ja-Stimmen :5
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.


Christian Levien  Peter Thordsen 
Protokollführer  Ausschussvorsitzender