Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
2/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
02.02.2012

Beratungsfolge Sitzung
Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Bekanntgabe und Prüfung der Jahresrechnung 2011, Zustimmung zu der Jahresrechnung 2011 und Genehmigung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben

Sachverhalt:

Gemäß § 94 der Gemeindeordnung ist die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Güby zu prüfen. Die Aufgabe übernimmt der Ausschuss zur Prüfung der Jahresrechnung. Die Prüfung der Jahresrechnung mit allen Unterlagen besteht in einer stichprobenhaften Prüfung dahingehend, ob
1. der Haushaltsplan eingehalten ist,
2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch vorschriftsmäßig begründet und belegt worden sind,
3. bei den Einnahmen und Ausgaben rechtmäßig verfahren worden ist,
4. die Vermögensrechnung einwandfrei geführt worden ist.

Über die Prüfung ist der Gemeindevertretung zu berichten.

Diese muss dann der Jahresrechnung in der vorliegenden Fassung zustimmen und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben genehmigen.

Das Jahresabschlussergebnis ergibt sich aus der Jahresrechnung 2011.


Abstimmungstext:

Die Jahresrechnung 2011 der Gemeinde Güby wurde geprüft. Durch Beschluss wird der Jahresrechnung 2011 in der vorliegenden Fassung unverändert zugestimmt und die über- und außerplanmäßigen Ausgaben werden genehmigt.



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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Jahresrechung 2011 der Gemeinde Güby