Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
20/2012
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
02.11.2012

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Siedlungsentwicklung im Gemeindegebiet Güby

Sachverhalt:

Mit Verabschiedung des Landesentwicklungsplanes im Oktober 2010 wurde den Kommunen im Land SH ein neuer Siedlungsentwicklungsrahmen aufgegeben. Danach können ländliche Gemeinden bis zum Jahr 2025 um bis zu 10 % des Wohnungsbestandes (Stand: 31.12.2009) wachsen. Der Wohnungsbestand beträgt für Güby 207 Wohneinheiten (WE). Damit wäre eine Entwicklung von bis zu 21 WE möglichen. Hiervon sind jedoch noch evtl. Wochenend- und Ferienhäuser sowie vorhandenes Innenentwicklungspotential in Abzug zu bringen.

Mit Datum vom 01.11.2012 wurde durch einen Anlieger im Bereich Ahrensberg der Wunsch einer Siedlungsentwicklung geäußert. Es besteht der Wunsch, über einen neu zu errichtenden Stichweg drei Wohngrundstücke zu erschließen.
Grundsätzlich könnte über eine solche Entwicklung nachgedacht werden. Im Zuge der Standortsuche sind jedoch verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Hierzu gehört insbesondere der Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“. Weiterhin hat das Innenministerium bei anderen Bauleitplanverfahren immer wieder darauf hingewiesen, dass eine wohnbauliche Entwicklung am vorhandenen Siedlungskern und nicht in den Außenbereichslagen oder Ortsteilen erfolgen sollte. Darüber hinaus sind, wie üblich, die naturschutzrechtlichen Belange zu prüfen und zu berücksichtigen.

Um für Güby über eine Siedlungsentwicklung zu beraten, sind somit folgende Punkte von Bedeutung:
  • Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Prüfung des vorhandenen Innenentwicklungspotentials
  • Beachtung naturschutzrechtlicher Belange
  • Vorrangige Entwicklung im/am Dorfkern
Sofern sich ein Bedarf für eine Siedlungsentwicklung abzeichnen lässt, die eine Bauleitplanung zur Folge hat, wäre vorab eine Innenentwicklungsanalyse durch einen Fachplaner durchzuführen. Die Kosten hierfür betragen ca. 2.500,00 EURO. Erst danach kann der tatsächliche Entwicklungsrahmen festgestellt werden. Diese Analyse ist zwingende Vorgabe des Innenministeriums.

Betrachtet man nun wieder die vorliegende Anfrage für den Bereich Ahrensberg, kann somit für den Moment festgehalten werden, dass es als sachdienlich erscheint, dass sich für die Gemeinde Güby grundsätzlich Gedanken über eine siedlungsstrukturelle Entwicklung bis zum Jahr 2025 gemacht werden.

Ziel der Beratung sollte somit sein,
  • ob eine Entwicklung erfolgen soll,
  • in welchem Umfang die Entwicklung erfolgen soll und
  • wo die Entwicklung erfolgen soll.
Zum „Wo“ kann an dieser Stelle angemerkt werden, dass der Flächennutzungsplan derzeit keine Siedlungsentwicklungsflächen beinhaltet. Die im Landschaftsplan für die Ortslage Güby vorgesehenen Flächen sind durch die Biogasanlage und den damit verbundenen Emissionen in einer Realisierung eher schwierig bzw. unmöglich zu bewerten. Weitere Entwicklungsflächen bestehen derzeit nur für den Bereich Esprehm.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die siedlungsstrukturelle Entwicklung der Gemeinde näher zu untersuchen. Bis zur Vorlage entsprechender Ergebnisse wird das vorliegende Baugesuch eines Grundeigentümers aus dem Bereich Ahrensberg zurückgestellt.
Zur Klärung, wie sich der städtebauliche Entwicklungsrahmen darstellt und auf welchen Flächen eine bauliche Entwicklung möglich ist, soll eine konkrete Untersuchung durch ein Planungsbüro erfolgen.



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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Übersichtsplan der Flächen in Ahrensberg
- Auszüge aus dem Landschaftsplan