Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Leitender Verwaltungsbeamter (alt)

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
21/2012
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Gunnar Bock   
 
09.11.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 03.12.2012 
Gemeindevertretung 12.12.2012 

Betreff:
Breitbandversorgung

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat den Bürgermeister am 12.06. d. J. beauftragt, mit der Stiftung Louisenlund über eine Kostenbeteiligung an der Verbesserung der Breitbandversorgung zu verhandeln. Außerdem sollte Kontakt mit dem Amt Haddeby aufgenommen werden, um die Möglichkeit einer Versorgung über die Freikom zu erkunden. Zwischenzeitlich haben verschiedene Gespräche stattgefunden. Im Ergebnis könnte eine Versorgung von insgesamt 206 möglichen Haushalten der Gemeinde Güby für brutto ca. 310.400,00 € (netto 260.000,00 €) erfolgen. Soweit ausschließlich der Ortsteil Güby mit 102 möglichen Haushalten versorgt werden würde, ergäben sich brutto ca. 74.000,00 € (netto 62.000,00 €). Hinzu kämen jeweils grundstücksbezogene Kosten, soweit ein FTTH-Anschluss an der Ausbaustrecke möglich ist.

Soweit Gemeinden eine bessere Versorgung vornehmen möchten, ist u. a. EU-Beihilferecht zu berücksichtigen, wenn privaten Unternehmen öffentliche Gelder zur Verfügung gestellt werden.
Unabhängig hiervon wäre ein Interessenbekundungsverfahren erforderlich in dessen Folge unter den Interessenten eine Ausschreibung erfolgen müsste. In diesem Verfahren dürften „nur“ 2 MB als Mindestleistung gefordert werden, da die Daseinsvorsorgefunktion der Gemeinde lediglich die Grundversorgung abdeckt.
Aufgrund der sehr speziellen Kenntnisse und Erfahrungen, die in diesem Verfahren erforderlich sind (Beihilfe-, Ausschreibungs- und Vergaberecht, Breitbandkompetenzen usw.), wäre die Beauftragung eines Fachbüros erforderlich. Die Kosten für eine Vorplanung liegen bei ca. 2.500,00 €; die Durchführung einer Ausschreibung und die Unterstützung bei der Fördermittelbeantragung würden ca. 7.000,00 € kosten.

Seit wenigen Tagen ist der Entwurf einer neuen Breitbandförderungsrichtlinie bekannt, der den Gemeindevertretern vorliegt. Hiernach besteht die Möglichkeit, eine 75%ige Förderung der Nettoinvestitionskosten zu erhalten, wenn bis zum 28. Februar 2013 ein bewilligungsreifer Antrag gestellt wird. Dies erfordert u. a. eine Feststellung des Versorgungsgrades und eine Erschließungsvorplanung. Die entsprechenden Planungskosten werden einschließlich der Durchführung des Ausschreibungsverfahrens auf 10.000,00 € geschätzt.

Abstimmungstext:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Erschließungsplanung zur Verbesserung der Breitbandversorgung bei Kosten von bis zu 10.000,00 € in Auftrag zu geben.


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Gunnar Bock
-LVB-