Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
23/2012
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
20.11.2012

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 03.12.2012 
Gemeindevertretung 12.12.2012 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 37.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 652.600 € auf nunmehr 690.000 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 17.900€ vermindert und damit gegenüber bisher 99.500 € auf nunmehr 81.600 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.


Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.



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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2012 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2012