Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
12/2013
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
29.04.2013

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung 14.05.2013 

Betreff:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße"
- Aufstellungsbeschluss -

Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 2 „Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße“ wurde am 25.11.1994 rechtskräftig. Durch 2 Änderungen wurden die textlichen Festsetzungen überarbeitet, rechtskräftig seit 04.05.2007 und 16.10.2007. Der Bereich des B-Planes Nr. 2 ist derzeit als Dorfgebiet ausgewiesen.

Da die Gemeinde sich mit der Ausweisung von neuen Baugebieten befassen möchte, wurden Gespräche mit dem Kreis und dem Land geführt sowie eine Innenentwicklungsanalyse erarbeitet. Es wird deutlich: bevor die Gemeinde sich in den Außenbereich begibt, sollten die Innenentwicklungsmöglichkeiten abgeprüft werden.

Herr Jordan erläutert allgemein die Rechtslage, beantwortet Einzelfragen und informiert eingehend über die bauleitplanerischen Sicherungsinstrumente.
Nach Beratung wird losgelöst von konkreten Bauanträgen ein Planungserfordernis für den gekennzeichneten Bereich gesehen.Im Dialog mit den Grundeigentümern sollen konkrete machbare Inhalte besprochen werden.

Abstimmungstext:
1. Der Bebaungsplan Nr. 2 für das Gebiet “Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße“ soll wie folgt geändert werden:                   
                   - Überplanung des bisherigen Dorfgebietes in ein allgemeines Wohngebiet

2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Büro Springer in Busdorf beauftragt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich/ in einem Scoping-Termin erfolgen.

5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durchgeführt werden.
- *s. ums. räuml. Geltungsbereichsabgrenzung (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Bereichsabgrenzung