Die Gemeinde hat am 14.05.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen. Vorausgegangen sind Gespräche mit der Landesplanung und dem Kreis sowie die Erstellung einer Innenentwicklung-Analyse. Im Vordergrund steht der Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.
Zwischenzeitlich sind mehrere Gespräche mit den Grundeigentümern der zu überplanenden Flächen geführt worden, um die jeweiligen Interessenslagen und Wünsche aufzunehmen und zusammenzuführen. Zu berücksichtigen ist u. a. auch der maximale Entwicklungsrahmen, der einer ländlichen Gemeinde vom Land zugestanden wird.
In dem vorliegenden Bebauungskonzept ist versucht worden, möglichst viele Wünsche zu berücksichtigen unter Einbeziehung der Interessen der Gemeinde. Es handelt sich bei dem vorliegenden Planungskonzept noch nicht um ein Endprodukt, sondern während des Verfahrens können noch weitere Dinge in die Planung einfließen.