Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
32/2013
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Jutta Blaase   
 
14.11.2013

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 27.11.2013 
Gemeindevertretung 10.12.2013 

Betreff:
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 für das Gebiet "Borgwedeler Weg - Heiderader Weg - Dorfstraße" - Fassung für die frühzeitige Beteiligung

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat am 14.05.2013 den Aufstellungsbeschluss für die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2 beschlossen. Vorausgegangen sind Gespräche mit der Landesplanung und dem Kreis sowie die Erstellung einer Innenentwicklung-Analyse. Im Vordergrund steht der Grundsatz: Innenentwicklung vor Außenentwicklung.

Zwischenzeitlich sind mehrere Gespräche mit den Grundeigentümern der zu überplanenden Flächen geführt worden, um die jeweiligen Interessenslagen und Wünsche aufzunehmen und zusammenzuführen. Zu berücksichtigen ist u. a. auch der maximale Entwicklungsrahmen, der einer ländlichen Gemeinde vom Land zugestanden wird.

In dem vorliegenden Bebauungskonzept ist versucht worden, möglichst viele Wünsche zu berücksichtigen unter Einbeziehung der Interessen der Gemeinde. Es handelt sich bei dem vorliegenden Planungskonzept noch nicht um ein Endprodukt, sondern während des Verfahrens können noch weitere Dinge in die Planung einfließen.


Abstimmungstext:

  1. Das vorliegende Planungskonzept vom 14.11.2013 (Anlage zur Beschlussvorlage 32/2013) hat die Zustimmung der Gemeinde mit folgenden Änderungen:
    Erklärt sich der Eigentümer des Grundstücks Dorfstraße 5 bereit, auch das jetzige Wohngebäude abzureißen, kann dort ein 3 WE Block und eine einzelne WE erstellt werden (insgesamt 10 WE). Bei dem Grundstück Heiderader Weg 2 möchte die Gemeinde die Grundstücksspitze in Richtung Dorfeiche als Grünfläche, Parkplatz oder möglicherweise als Spielplatz erwerben. Dem Eigentümer wird als Ausgleich eine weitere WE zwischen Grünfläche und Wohnhaus zugestanden (insgesamt 4 WE).
  1. Mit der entsprechenden Planung kann das Verfahren weiterbetrieben werden, d. h. die frühzeitige Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung eingeleitet werden.



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Jutta Blaase
-Verwaltung-

Anlagen:
Bebauungskonzept Stand: 14.11.2013