Insgesamt bestehen im Gemeindegebiet verschiedene Straßen, die als öffentlich bewertet werden bzw. bewertet werden können und sich im Eigentum "Dritter" befinden. Bisher war dies unproblematisch. Unter Berücksichtigung des Themas "Straßenausbaubeiträge" könnte dies in Zukunft aber schwieriger werden. Straßenausbaubeiträge dürfen z. B. nur erhoben werden, wenn die Straße nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes für den öffentlichen Straßenverkehr gewidmet sind. Eine solche Widmung kann grundsätzlich jedoch nur erfolgen, wenn die Gemeinde als Straßenbaulastträger auch Eigentümer ist. Sofern kein Eigentum vorliegt, kann nach vertraglicher Zustimmung des Eigentümers eine Widmung erfolgen.
Im Gemeindegebiet sind es im Wesentlichen folgende Straßen, die zur Diskussion stehen:
Die übrigen Straßen im Eigentum des "Dritten" dienen ausschließlich der Erschließung seiner sonstigen Eigentumsflächen. Ein besonderes öffentliches Interesse für eine mögliche Widmung ist dort nicht zu erkennen.
Am 20.01.2014 hat mit Vertretern der Gemeinde, der Verwaltung und dem Grundeigentümer ein erstes Abstimmungsgespräch stattgefunden. Neben dem Erwerb der o. g. Flächen wurde auch über vertragsrechtliche Voraussetzungen für eine Widmung gesprochen. Der Grundeigentümer wollte dies noch einmal prüfen und die Gemeinde entsprechend in Kenntnis setzen.
Im Ergebnis kann festgehalten werden, dass möglichst bis Sommer 2014 eine Lösung herbeigeführt werden sollte. Die Kosten für die Vertragsabwicklung würden von der Gemeinde getragen.
Durch die Verwaltung wurde noch einmal dargelegt, dass der Borgwedeler Weg durch die Gemeinde käuflich erworben werden sollte. Als Ortsverbindungsstraße und der Vielzahl von Anliegern sollte hier eine nachhaltige Regelung getroffen werden. Ein Vertrag, der die Zustimmung zur Widmung vorsieht, wäre hier nicht das richtige Mittel. Unter Berücksichtigung der vorhandenen Leitungen im Straßenkörper und einer möglichen baulichen Verdichtung wäre es deutlich einfacher, wenn die Gemeinde das Eigentum an diesem Straßenabschnitt erlangt. Die übrigen Straßenabschnitte sind anders einzustufen.