Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
14/2015
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Michael Eggers   
 
04.06.2015

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 22.06.2015 
Gemeindevertretung 01.07.2015 

Betreff:
Dachsanierung des Feuerwehrgerätehaus

Sachverhalt:

Am 21.05.2015 fand eine örtliche Besichtigung der Dachflächen des Feuerwehrgerätehauses in Güby statt. Anwesend war auch Herr Wohlenberg, vom Architekturbüro Wohlenberg, der gebeten wurde, eine Sanierungsempfehlung schriftlich zu formulieren, die wie folgt lautet:

Feststellungen:
Das Gebäude besteht aus mehreren Bauabschnitten, und in diesem Zusammenhang ist auch die Dacheindeckung unterschiedlich ausgeführt. Der Hauptbaukörper des Feuerwehrgerätehauses aus dem Jahr 1980 ist mit Faserzementwellplatten eingedeckt, DN ca. 15-20°, ebenso der Anbau aus dem Jahr 1988, DN ca. 40-45°. Hinter dem Feuerwehrgerätehaus befindet sich der Anbau des Dorfgemeinschaftshauses mit einer Blecheindeckung sowie der Anbau des Schützenstandes mit einer Faserzementwellplatteneindeckung, DN jeweils ca. 10-15°. Das gesamte Feuerwehrgerätehaus ist mit einer Wärmedämmung versehen in einer Stärke von ca. 10-12cm; im niedrigeren Bereich als PU Schaum mit OSB Plattenbelag, im höher gelegenen Bereich als Mineralfaserdämmung.
Im Bereich der Kehle zwischen dem Bauabschnitt von 1988 mit dem steileren Dach und dem Bauabschnitt von 1980 mit dem flacher geneigten Dach ist zu erkennen, dass es hier zu einem Feuchtigkeitseintritt gekommen ist. Es ist davon auszugehen, dass die Feuchtigkeit bei Starkregenfällen sowie Schnee- und Eistauwasser vom steileren Dach über die Blechkehle in den Dachraum eintritt.
Insgesamt ist das Dach regendicht. Die Dachdeckung ist je nach Alter noch in einem guten Zustand, wobei das neuere Dach auf dem Schützenstand in einem besseren Zustand ist als die Faserzementwellplatten auf dem Feuerwehrgerätehaus. Außer dem Bereich in der Kehle ist kein Feuchtigkeitseintritt zu ersehen. In dem Dachraum scheint ein Marder zu wohnen. Auch die Wärmedämmung ist komplett verlegt, auch wenn Sie nicht den Ansprüchen der ENEV 2014 genügt.

Empfehlungen:
Da die Dachfläche insgesamt regendicht ist, und die Bodenfläche mit einer Wärmedämmung versehen ist, ergibt sich zur Zeit nicht die Notwendigkeit, das Dach kurzfristig komplett zu sanieren. Der Übergangsbereich der Kehle zwischen den beiden Faserzementwellplatten - Dachflächen sollte kontrolliert und mit einer Aufkantung oder alternativ mit einem Steg so ausgeführt werden, dass bei Starkregen kein Regenwasser in den Dachraum eindringen kann. Mittelfristig sollte eine Sanierung der beiden Dachflächen aus den 1980er Jahren erfolgen. In diesem Zusammenhang sollte untersucht werden, ob eine Dachdeckung mit Wellplatten oder eine Blecheindeckung kostengünstiger zu realisieren ist. Gleichzeitig sollte dann die Wärmedämmung gem. dem ENEV Standard ergänzt werden.

Bezüglich dieser Empfehlung gilt es, sich jetzt gemeindlich zu beraten, wie in dieser Angelegenheit weiter verfahren werden soll.


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Abstimmungstext:

Es wird beschlossen, der Empfehlung von Architekt Wohlenberg zu folgen und eine Anpassung der Kehle mit einem Leitblech (Lochblech) durch eine Fachfirma umsetzen zu lassen. In ca. 4 Jahren soll dann noch einmal eine vollständige Dachsanierung beraten werden.



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Michael Eggers
-Verwaltung-