Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Ordnung- und Soziales

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
18/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Bernd Eckart   
 
11.02.2016

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss 23.02.2016 
Gemeindevertretung 08.03.2016 

Betreff:
Antrag auf Nutzung des Versammlungsraumes am Feuerwehrgerätehaus für private Feiern

Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 24.01.2016 stellt ein Bürger der Gemeinde Güby den Antrag auf Nutzung des Versammlungsraumes bei der Freiwilligen Feuerwehr für private Feiern. Der Bürger ist auf der Suche nach geeigneten Räumlichkeiten, um im März 2016 seinen 40-jährigen Geburtstag zu feiern. Bisherige Anfragen auf Nutzung des Versammlungsraumes bei der Feuerwehr wurden bis auf wenige Ausnahmen abgelehnt. Da keine Nutzungsordnung für diese Räumlichkeit vorliegt, sollte die Gemeindevertretung einen Grundsatzbeschluss für die Nutzung des Versammlungsraumes beschließen( z.B. private Feiern, egal welcher Art, dürfen im Versammlungsraum der Feuerwehr nicht stattfinden) oder eine Nutzungsordnung für private Feiern (z.B. Geburtstag, Taufe, Kommunion, Hochzeit, Jubiläum usw.) erlassen.

Wenn die Benutzung des Versammlungsraumes erlaubt wird, sollte folgendes geregelt werden.
  • darf jeder die Räumlichkeit nutzen oder nur ein bestimmter Personenkreis? (z.B.: nur Feuerwehrangehörige oder nur Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Güby)
  • wo sollen die Gäste parken, damit im Einsatzfall nicht die Ausfahrt für die Feuerwehrfahrzeuge versperrt ist?
  • wird der erhöhte Abnutzungsverschleiß über ein Nutzungsentgelt abgedeckt?
  • bei Erhebung eines Nutzungsentgelts / Gebühr ist eine Gebührensatzung zu erlassen.
  • wer ist für die Endreinigung der Räumlichkeiten und des Inventars verantwortlich?
  • soll der Mieter / Pächter eine Kaution zahlen?
  • wer haftet bei Schäden?
  • soll ein Übergabeprotokoll für die Räumlichkeiten und des Inventars erstellt werden?
  • wer ist verantwortlich das Übergabeprotokoll?       

Abstimmungstext:
Dem Antrag auf Nutzung des Versammlungsraumes am Feuerwehrgerätehaus für private Feiern wird zugestimmt. Die Gemeinde erstellt eine Nutzungsordnung und ggf. eine Gebührensatzung.     


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