Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
39/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
21.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 05.12.2016 
Gemeindevertretung 13.12.2016 

Betreff:
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016

Sachverhalt:
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 23.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 708.800 € auf nunmehr 732.200 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 36.500 € erhöht und damit gegenüber bisher 51.700 € auf nunmehr 88.200 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht.    

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 in der hier vorliegenden Form zu erlassen.    


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Christian Levien
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2016