Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
43/2016
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
29.11.2016

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  
Finanzausschuss  

Betreff:
Widmung von verschiedenen Straßen im Gemeindegebiet

Sachverhalt:
Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlagen 6/2014 und 7/2015 verwiesen. Danach wurde im Rahmen der Sitzungen der Gemeindevertretung am 25.03.2014 und 31.03.2015 beschlossen, mehrere Straßen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Diese befinden sich ausnahmslos im Privateigentum. Für die vorgesehene Widmung ist die Zustimmung des Grundeigentümers notwendig. Aus verschiedenen Gründen dauerte die abschließende Abstimmung bis dato an.

Ursprünglich war eine Widmung des Louisenlunder Weges nur bis zur Abfahrt zur Kapelle geplant (2014). Der Umfang der Widmung hatte sich dann in 2015 auf das gesamte Flurstück ausgedehnt. In Gesprächen mit dem Grundeigentümer hat sich nunmehr aufgezeigt, dass die Widmung bis zur Abfahrt zur Kapelle doch ausreichend ist. Der Beschluss über die Widmung ist daher entsprechend zu korrigieren.

In Abstimmung mit dem Grundeigentümer ist die schriftliche Zustimmung zur Widmung aller betroffenen Straßenteile noch in 2016 vorgesehen. Danach würde die Verwaltung die Widmungsverfügung entsprechend im Bekanntmachungsblatt veröffentlichen.   

Abstimmungstext:
Abweichend vom Beschluss der Gemeindevertretung vom 31.03.2015 soll der Louisenlunder Weg nur bis zur Abfahrt zur Kapelle dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden. Der genaue Bereich der betroffenen Teilstücke ist in der Übersichtskarte entsprechend farblich gekennzeichnet. Eine Veränderung der betroffenen Flurstücke ergibt sich nicht.

Der Beschluss vom 31.03.2015 zu den weiteren Straßen bleibt im Übrigen unverändert bestehen.  


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Übersichtskarte für die Widmung des Louisenlunder Weges