Zum Sachverhalt wird auf die Beschlussvorlagen 6/2014 und 7/2015 verwiesen. Danach wurde im Rahmen der Sitzungen der Gemeindevertretung am 25.03.2014 und 31.03.2015 beschlossen, mehrere Straßen für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Diese befinden sich ausnahmslos im Privateigentum. Für die vorgesehene Widmung ist die Zustimmung des Grundeigentümers notwendig. Aus verschiedenen Gründen dauerte die abschließende Abstimmung bis dato an.
Ursprünglich war eine Widmung des Louisenlunder Weges nur bis zur Abfahrt zur Kapelle geplant (2014). Der Umfang der Widmung hatte sich dann in 2015 auf das gesamte Flurstück ausgedehnt. In Gesprächen mit dem Grundeigentümer hat sich nunmehr aufgezeigt, dass die Widmung bis zur Abfahrt zur Kapelle doch ausreichend ist. Der Beschluss über die Widmung ist daher entsprechend zu korrigieren.
In Abstimmung mit dem Grundeigentümer ist die schriftliche Zustimmung zur Widmung aller betroffenen Straßenteile noch in 2016 vorgesehen. Danach würde die Verwaltung die Widmungsverfügung entsprechend im Bekanntmachungsblatt veröffentlichen.