Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | 27.02.2017 |
Gemeindevertretung | 07.03.2017 |
Betreff: |
Beleuchtungskabelmitverlegung im Zuge des Breitbandausbaus in der Gemeinde |
Sachverhalt: |
Aller Voraussicht nach werden die Stadtwerke Schleswig im Verlauf des Monats März mit dem Ausbau des Glasfasernetzes in Güby beginnen (Voraussetzung 60 % Anschlussbeteiligung). Die Leitung soll überwiegend im Gehweg oder Straßenrandbereich verlegt werden. Wegen der Größe des Kabeldurchmessers wird vermutlich überwiegend ein offener Graben angelegt werden müssen. In den letzten Jahren entstanden erhebliche Kosten durch Kabelschäden an der Straßenbeleuchtung. Das Alter der Kabel kann nur geschätzt werden. Neben den erheblichen Reparaturkosten und den aufwändigen Reparaturarbeiten hatten es die Bürger gleich straßenweise mit Beleuchtungsausfall zu tun. Da nun ein Graben angelegt werden muss, empfiehlt es sich, gleichzeitig neben dem Breitbandkabel ein Stromkabel für die Straßenbeleuchtung zu verlegen und die Lampen gleich anzuschließen. Es entstehen Mehrkosten durch einen breiteren Graben sowie zusätzliche Leitungen zu jedem Beleuchtungsmast. Zudem müssen erheblich mehr Kopflöcher gesetzt werden. Für einen Mehraufwand von insgesamt ca. 83.000 € wären die Stadtwerke Schleswig bereit, Anschlüsse und Verlegung mit zu übernehmen. Nach Überprüfung durch die Verwaltung sind die Kostenberechnungen der Stadtwerke akzeptabel. Eine weitere Firma für die Verlegung hinzuzuziehen ist aus technischen Gründen nicht empfehlenswert. Nach Rücksprache mit Frau Hagemeier greift hier die Straßenausbausatzung. Ob aber tatsächlich von den Bürgern Beiträge abverlangt würden, ist offen, da ebenfalls zu prüfen wäre, ob der Verwaltungsaufwand angemessen ist. Eine spätere Verlegung eines Stromkabels mit den entsprechenden Anschlüssen würde ca. 150.000 € kosten. Beitragspflicht gemäß Straßenausbaubeitragssatzung ist dann unausweichlich. |
Abstimmungstext: |
Die beschriebene Maßnahme wird umgesetzt. Über den Nachtrag 2017 werden die benötigten Mittel bereitgestellt. |