Im Jahr 2009 ist ein Vorhabenträger an die Gemeinde Güby herangetreten. Beabsichtig war der Bau einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Die Gemeindevertretung Güby hat daraufhin in ihrer Sitzung am 16.12.2009 die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 4 für den Bereich "Photovoltaikanlage Willenrade" beschlossen. Die Bekanntmachung dieser beiden Beschlüsse erfolgte am 26.01.2010. Anfang des Jahres 2010 teilte der Vorhabenträger der Gemeinde mit, dass er kein Interesse mehr an der Umsetzung der Planung habe. Das Verfahren hatte zu diesem Zeitpunkt bereits die frühzeitige Behördenbeteiligung (Scoping) durchlaufen. Die Gemeinde wollte das Vorhaben zunächst ruhen lassen. Da die Umsetzung der Planung nicht erfolgen wird, sollte die Gemeinde nunmehr die Aufstellungsbeschlüsse für dieses Vorhaben aufheben und dies bekannt machen, damit die laufenden Nummern für die Bauleitplanung wieder frei gegeben werden können. |