Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
12/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
17.03.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Quartierskonzept zur energetischen Sanierung im Bereich "Ahrensberg-Louisenlund"

Sachverhalt:
Die KfW-Bank bezuschusst im Rahmen des Produkts "Energetischen Stadtsanierung" Maßnahmen, mit denen die Energieeffizienz in einem Quartier erhöht wird. Dabei können sowohl Sach- als auch Personalkosten finanziert werden. Das Produkt besteht aus 2 Bausteinen:

A. Integriertes Quartierskonzept

Das Konzept muss plausibel sein und folgende Punkte erläutern:
  • Ausgangsanalyse: Wer sind die größten Energieverbraucher im Quartier? Wo liegen die Potenziale für Energieeinsparung und -effizienz? Wie soll die Gesamtenergiebilanz des Quartiers nach der Sanierung aussehen?
  • konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
  • Kosten, Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen
  • Erfolgskontrolle
  • Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
  • Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit

Liegt bereits ein integriertes energetisches Quartierskonzept vor, können auch Zuschüsse für einen Sanierungsmanager separat beantragt werden.

B. Sanierungsmanager

Der Sanierungsmanager hat folgende Aufgaben:
  • Konzeptumsetzung planen
  • Akteure aktivieren und vernetzen
  • Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
  • als zentraler Ansprechpartner für Fragen zu Finanzierung und Förderung fungieren

Für geplante Maßnahmen im Bereich des Ortsteils "Ahrensberg-Louisenlund" wäre ein solches Quartierskonzept denkbar. Gefördert werden jedoch nur kommunale Gebietskörperschaften und/oder deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe. Für den Bereich "Ahrensberg-Louisenlund" müsste somit die Gemeinde Güby die entsprechenden Anträge stellen und wäre Herr des Verfahrens.
Die Antragsteller sind jedoch berechtigt, Zuschüsse für die Erstellung integrierter Quartierskonzepte und die Übernahme von Kosten für Sanierungsmanager an privatwirtschaftlich organisierte oder gemeinnützige Akteure weiterzuleiten, die in eigener Verantwortung ein auf die städtebaulichen Ziele der Kommune abgestimmtes Konzept der energetischen Sanierung eines Quartiers planen. Eine solche Projektskizze wurde durch die Stiftung Louisenlund erarbeitet und der Gemeinde entsprechend vorgelegt.

Für ein Quartierskonzept bestehen Zuschussmöglichkeiten in Höhe von 65 % der förderfähigen Kosten. Ergänzend zu den Zuschussmitteln der KfW stehen den Gemeinden im ländlichen Raum in Schleswig-Holstein weitere Fördermittel des Landes in Höhe von 20% der förderfähigen Summe in Aussicht. Somit würde ein Eigenanteil von 15% verbleiben. Durch die Stiftung Louisenlund wurde die Übernahme dieser Restkosten erklärt. 

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, für den Bereich "Ahrensberg-Louisenlund" die Erstellung eines Quartierskonzepts zu veranlassen und entsprechende Förderanträge zu stellen. Die Kosten hierfür betragen ca. 60.000,00 €. Diese Mittel werden über den Nachtragshaushalt zur Verfügung gestellt und durch die Zuschüsse/Förderbeträge sowie die Kostentragung durch die Stiftung Louisenlund vollständig refinanziert. Die Stiftung Louisenlund soll mit Eigenmitteln Teilleistungen der Öffentlichkeitsarbeit und des Projektmanagements erbringen. 


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
- Merkblatt der KfW
- Projektskizze der Stiftung Louisenlund