Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
13/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Norbert Jordan   
 
21.03.2017

Beratungsfolge Sitzung
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 5 der Gemeinde Güby für den Bereich "Louisenlund – westlich der Hauptallee"

Sachverhalt:
Siehe Beschlussvorlage 8/2017.

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "Louisenlund – westlich der Hauptallee"* wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 5 aufgestellt.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden. Bezüglich der Umweltbelange soll das Büro Benfeldt-Herrmann und Franke beauftragt werden.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
  5. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB soll durchgeführt werden.
  6. Es ist ein Kostenerstattungsvertrag mit dem Vorhabenträger zu schließen.

* ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss)


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Norbert Jordan
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung