Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Zentrale Dienste

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
31/2017
2. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christoph Stöcks   
 
18.10.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 28.11.2017 
Gemeindevertretung 12.12.2017 

Betreff:
Erlass der III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung

Sachverhalt:
Die Änderung hinsichtlich der Reduzierung der ständigen Ausschüsse in § 4 erfolgt auf Initiative des Bürgermeisters. Zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse bildet die Gemeindevertretung Ausschüsse. Um die Ausschussarbeit schlank und effektiv zu gestalten, wird generell empfohlen, die Anzahl der Ausschüsse überschaubar zuhalten. Dies hat zum einen den Vorteil, dass Sachzusammenhänge nicht zerrissen werden; zum anderen kann auf diese Weise die Belastung der Gemeindevertreter in Grenzen gehalten werden. Daher ist die Zusammenlegung der Ausschüsse im Sinne der kommunalpolitischen Gremienarbeit zu befürworten.  

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, die III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung in der vorliegenden Form zu erlassen. Die Satzung tritt zum 01.06.2018 in Kraft. 


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Christoph Stöcks
-Verwaltung-

Anlagen:
Entwurf III. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung