Amt Schlei-Ostsee |
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Datum | |||||
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Beratungsfolge | Sitzung |
Finanzausschuss | 28.11.2017 |
Gemeindevertretung | 12.12.2017 |
Betreff: |
Erlass der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 |
Sachverhalt: |
Die Gemeinde hat unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn von den veranschlagten Haushaltsansätzen erheblich abgewichen wird. Die Gemeinde kann die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan bis zum Ablauf des Haushaltsjahres durch eine Nachtragshaushaltssatzung mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan ändern. Durch die Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Güby mit dem dazugehörenden Nachtragshaushaltsplan werden die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes jeweils um 32.800 € erhöht und damit gegenüber bisher 697.200 € auf nunmehr 730.000 € festgesetzt. Die Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes werden um 47.400 € erhöht und damit gegenüber bisher 28.000 € auf nunmehr 75.400 € festgesetzt. Weitere Veränderungen ergeben sich durch die 1. Nachtragshaushaltssatzung nicht. |
Abstimmungstext: |
Es wird beschlossen, die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 in der hier vorliegenden Form zu erlassen. |
Anlagen: |
Entwurf 1. Nachtragshaushaltssatzung 2017 und 1. Nachtragshaushaltsplan 2017 |