Die Freiwillige Feuerwehr Güby stellt in regelmäßigen Abständen Feuersicherheitswachen für Veranstaltungen in der Gemeinde Güby. Die Aufgaben der Feuersicherheitswache erfordert im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und durch die Größe der Veranstaltung eine Personenstärke, die durch den Wehrführer mit Personen festgelegt wird. Die Feuersicherheitswachen sind nach § 29 Abs. 2 BrSchG kostenpflichtig und werden gemäß Entgeltordnung der Gemeinde Güby per Bescheid in Rechnung gestellt. Pro Feuerwehrmann werden gemäß Entgeltordnung 18,00 €/Stunde berechnet. Die Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren des Landes Schleswig-Holstein sieht unter Punkt 7 eine Entschädigung für die Tätigkeit der Feuersicherheitswache vor, welche gemäß Punkt 10 in der Höhe durch den Träger der Feuerwehren, also der Gemeinde Güby, bestimmt wird. Die Richtlinie sieht eine Entschädigung bis zu einer Höhe von 13,00 € je angefangene Stunde für die Zeit der dienstlichen Tätigkeit vor. |