Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Finanzen

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
37/2017
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Christian Levien   
 
16.11.2017

Beratungsfolge Sitzung
Finanzausschuss 28.11.2017 
Gemeindevertretung 12.12.2017 

Betreff:
Entschädigung für die Tätigkeit in der Feuersicherheitswache

Sachverhalt:
Die Freiwillige Feuerwehr Güby stellt in regelmäßigen Abständen Feuersicherheitswachen für Veranstaltungen in der Gemeinde Güby. Die Aufgaben der Feuersicherheitswache erfordert im Rahmen der örtlichen Gegebenheiten und durch die Größe der Veranstaltung eine Personenstärke, die durch den Wehrführer mit Personen festgelegt wird. Die Feuersicherheitswachen sind nach § 29 Abs. 2 BrSchG kostenpflichtig und werden gemäß Entgeltordnung der Gemeinde Güby per Bescheid in Rechnung gestellt. Pro Feuerwehrmann werden gemäß Entgeltordnung 18,00 €/Stunde berechnet. Die Richtlinie über die Entschädigung von Mitgliedern der freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren des Landes Schleswig-Holstein sieht unter Punkt 7 eine Entschädigung für die Tätigkeit der Feuersicherheitswache vor, welche gemäß Punkt 10 in der Höhe durch den Träger der Feuerwehren, also der Gemeinde Güby, bestimmt wird. Die Richtlinie sieht eine Entschädigung bis zu einer Höhe von 13,00 € je angefangene Stunde für die Zeit der dienstlichen Tätigkeit vor.    

Abstimmungstext:
Es wird beschlossen, für die Tätigkeit im Rahmen der Feuersicherheitswache eine Entschädigung in Höhe von 13,- € je Stunde zu gewähren. Die Abrechnung erfolgt direkt nach Abrechnung mit dem Veranstalter.  


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Christian Levien
-Verwaltung-