In der Sitzung des Finanzausschusses am 25.02.2019 wurde das Amt beauftragt zu prüfen, ob eine automatische Mitteilung bei Geburten innerhalb der Gemeinde Güby an den Bürgermeister möglich ist. Sollte dies der Fall sein, sollte ein Willkommensgeld in Höhe von 200,00 € gewährt werden.
Eine solche automatische Datenübermittlung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zulässig. Eine pauschalisierte Zahlung eines Willkommensgeschenkes ist auch aus kommunalrechtlichen Gründen als problematisch zu bewerten. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Damp folgende Verfahrensweise gewählt:
Neugeborene erhalten in der Gemeinde Damp auf Antrag der Eltern ein Willkommensgeschenk in Höhe von bis zu 500,- €, wenn im Antrag Ausgaben für das Neugeborene in entsprechender Höhe durch Belege nachgewiesen werden. Diese Verfahrensweise wäre auch für die Gemeinde Güby möglich.