Amt Schlei-Ostsee
-Der Amtsvorsteher -
Bauen und Umwelt

 

Gemeinde Güby

Beschlussvorlage
33/2019
1. Version
öffentlich


Einreicher Aktenzeichen
  Datum
Sylvia Brücker   
 
22.07.2019

Beratungsfolge Sitzung
Bau-, Wege- und Umweltausschuss  
Gemeindevertretung  

Betreff:
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Güby für den Bereich "Baugebiet Borgwedeler Weg"

Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Güby hatte bereits in ihrer Sitzung am 28.05.2019 beschlossen, dass eine Entwicklung von Wohnbauflächen angestrebt wird. Gespräche bezüglich der möglichen Entwicklungsfläche wurden bereits durch den Bürgermeister geführt.
Als nächster Schritt wäre der Aufstellungsbeschluss zu fassen, damit mit der Bauleitplanung begonnen werden kann.

Seitens der Verwaltung erfolgt der Hinweis, dass ausgeschlossene Personen (§ 22 Gemeindeordnung) weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend sein dürfen. Dies gilt für sämtliche Beschlüsse, die mit dem konkreten Bauleitplanverfahren zusammenhängen.

Abstimmungstext:
  1. Für das Gebiet "Baugebiet Borgwedeler Weg"* wird der Bebauungsplan Nr. 7 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffung von neuem Wohnraum
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 S. 2 BauGB)
  3. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs soll das Planungsbüro Springer aus Busdorf beauftragt werden.
  4. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) kann im Verfahren nach § 13 b BauGB abgesehen werden.
  5. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 S. 1 BauGB wird gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.
  • * ums. Räumlicher Geltungsbereich (gehört zum Aufstellungsbeschluss) 


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Sylvia Brücker
-Verwaltung-

Anlagen:
Geltungsbereichsabgrenzung