Die Gemeindevertretung Güby hatte bereits in ihrer Sitzung am 28.05.2019 beschlossen, dass eine Entwicklung von Wohnbauflächen angestrebt wird. Gespräche bezüglich der möglichen Entwicklungsfläche wurden bereits durch den Bürgermeister geführt.
Als nächster Schritt wäre der Aufstellungsbeschluss zu fassen, damit mit der Bauleitplanung begonnen werden kann.
Seitens der Verwaltung erfolgt der Hinweis, dass ausgeschlossene Personen (§ 22 Gemeindeordnung) weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend sein dürfen. Dies gilt für sämtliche Beschlüsse, die mit dem konkreten Bauleitplanverfahren zusammenhängen.