N i e d e r s c h r i f t

über die öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Gemeindevertretung der Gemeinde Holzdorf vom 07.12.2009.

Sitzungsort:  in der Gaststätte Blumenthal, Holzdorf
Beginn der Sitzung:  18.00 Uhr
Ende der Sitzung:  20.00 Uhr

Anwesend sind:
Bürgermeister Werner Jepsen
Gemeindevertreter Jens Delfs
Gemeindevertreterin Elisabeth Denker
1.stellv. Bürgermeister Hilmar Kellinghusen
Gemeindevertreterin Christel Klöpper
Gemeindevertreter Michael Meyer
Gemeindevertreterin Christine Ripka Edle von Röthlin
Gemeindevertreter Mark Schulz
Gemeindevertreter Rudolf von Spreckelsen

Abwesend sind:
2.stellv. Bürgermeister Michael Halfe (entschuldigt )
Gemeindevertreter Hans Kerschhagl (entschuldigt )
Gemeindevertreter Uwe Rodust (entschuldigt )

Weiterhin sind anwesend:
Protokollführer Bernd Eckart
Verwaltung Wolfgang Will

T a g e s o r d n u n g


I. Öffentlicher Teil
1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
2. Einwohnerfragestunde
3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 06. 10. 2009
4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
5. Bericht der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
6. Wahl eines Mitgliedes in den Sozial,-Jugend-und Sportausschuss
  Beschlussvorlage - 42/2009
7. Termine Sitzungen 2010
8. Erstellung eines Veranstaltungskalenders
9. Rissige Straße zwischen Glasholz und Rußland
  Beschlussvorlage - 34/2009
10. Gewährung von Jubiläumsgeschenken und Zuwendungen für Alters- und Ehejubiläen
  Beschlussvorlage - 37/2009
11. Richtlinien der Gemeinde Holzdorf über die Zahlung von Zuschüssen
für Veranstaltungen
  Beschlussvorlage - 36/2009
12. Erlass der IV. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
  Beschlussvorlage - 38/2009
13. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf
  Beschlussvorlage - 35/2009
14. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung 2010 und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013.
  Beschlussvorlage - 41/2009
II. Nichtöffentlicher Teil
III. Öffentlicher Teil
18. Anfragen und Bekanntgaben

I. Öffentlicher Teil

zu TOP 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der Ordnungsmäßigkeit der Ladung, der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung, stellt die Ordnungsmäßigkeit der Ladung, die Anwesenheit und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

zu TOP 2. Einwohnerfragestunde
Bei Nachfragen nach fehlende 30 km/h Schildern wird festgestellt, dass sich diese in Aufbereitung befinden.

Ein Hinweis auf fehlende Wanderwegs-Hinweisschilder wird im kommenden Bau- und Wegeausschuss bzw. Fremdenverkehrsausschuss behandelt.

Fragen zum automatischen Geschwindigkeitsmeßgerät werden von Herrn Jepsen und Herrn Eckart beantwortet. Die Auswertung der 30 km/h Zone in Söby ergab eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 48 km/h. Herr Jepsen hat die Auswertung der Polizei übergeben.

zu TOP 3. Änderungsanträge zur Sitzungsniederschrift vom 06. 10. 2009
Es werden keine Einwendungen gegen die Niederschrift über die Sitzung am 06.10.2009 erhoben.

zu TOP 4. Änderungsanträge zur Tagesordnung
Änderungsanträge zur Tagesordnung werden nicht gestellt.

zu TOP 5. Bericht der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters und der Ausschussvorsitzenden
Bürgermeister Jepsen berichtet über die kommunalen Geschehnisse in der Gemeinde Holzdorf seit der letzten Gemeindevertretersitzung. Der Bericht des Bürgermeisters ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Anschließend berichten die Ausschussvorsitzenden:

Bau-und Wegeausschuss
Rudolf von Spreckelsen:
-Das Protokoll der letzten Wegebereisung ist der Niederschrift vom Bau-und Wegeausschuss angefügt.
- Die Gerätschaften des Gemeindearbeiters wurden im Rahmen einer Bestandsaufnahme niedergeschrieben. Die Auflistung ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
- Geplant sind weitere Gespräche mit der Gemeinde Damp zu führen, zwecks Anmietung von Räumlichkeiten zur Unterstellung von Gerätschaften.

Finanzausschuss
Christine von Röthlin:
- Erläutert das Haushaltsdefizit 2009 und gibt einen Ausblick auf das Haushaltsjahr 2010. Sie erläutert in diesem Rahmen die Steuereinnahmen, die Kreisumlage und die Unterdeckung des Haushaltes. Weiterhin erläutert Sie die Abrechnungen der Schulkostenbeiträge.

Ausschuss für Jugend-Soziales und Kultur
Elisabeth Denker:
- Berichtet über den Laternenumzug und über die Nikolausfeier. Die Nikolausfeier war sehr dürftig besucht, so dass diese Veranstaltung im Folgejahr wohl nicht mehr stattfindet. Die geringe Besucherzahl steht in keinem Verhältnis zu dem Vorbereitungs-und Durchführungsaufwand.

Vertreter im Wasserbeschaffungsverband
Hilmar Kellinghusen:
- Erläutert, dass der Frischwasserpreis unverändert bleibt und keine Erhöhung für 2010 geplant ist. Einige Wasserleitungen werden im Jahr 2010 erneuert. Die Kosten hierfür werden aus der dafür angelegten Rücklage beglichen.


zu TOP 6. Wahl eines Mitgliedes in den Sozial,-Jugend-und Sportausschuss
Beschlussvorlage - 42/2009
Durch die Mandatsannahme von Mark Schulz als Gemeindevertreter ist ein Mitglied (wählbare/r Bürger/rin) in den Sozial,-Jugend-und Sportausschuss zu wählen.

In einigen Gesprächen hat sich ergeben, dass hierfür zur Zeit keine Bürgerinnen oder Bürger zur Verfügung steht.

Gemeindevertreter Mark Schulz wir als Mitglied für den Sozial,-Jugend-und Sportausschuss vorgeschlagen.


Beschluss:
Herr Mark Schulz wird als Mitglied in den Sozial,-Jugend-und Sportausschuss gewählt.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 7. Termine Sitzungen 2010
Im Rahmen der Sitzungsplanung werden folgende Termine beschlossen:

Gemeindevertretung:                        Bau- und Wegeausschuss:
22.03.2010                                                02.03.2010
14.06.2010                                                27.05.2010
20.09.2010                                                02.09.2010
06.12.2010                                                16.11.2010


Finanzausschuss:                                    Ausschuss für Jugend, Soziales u. Kultur:
11.03.2010                                                In 2010 nach Bedarf
03.06.2010
09.09.2010
25.11.2010

zu TOP 8. Erstellung eines Veranstaltungskalenders
Bürgermeister Jepsen berichtet, dass er die alten Unterlagen von Peter Petersen bekommen hat und Herrn Meyer gebeten hat, hierzu etwas vorzubereiten. Diesbezüglich berichtet Herr Meyer, dass er Informationen eingeholt hat und der günstigste Anbieter die Firma Flyeralarm ist. Der Kalender im DIN A5 Format kostet bei einer Auflage von 1000 Stück, mit einer Seitenzahl von 16-20 zwischen 245,62€ und 274,18€. Die Informationsdarstellung von Herrn Meyer ist diesem Protokoll als Anlage beigefügt.

Die Gemeindevertretung beschließt -einstimmig- folgenden Beschluss:
- Der Veranstaltungskalender soll sich durch Werbung finanzieren:
- Wenn die Finanzierung gesichert ist, wird der Auftrag an die Fa. Flyeralarm vergeben.
- Zur Finanzierung (im Rahmen der Werbeanzeigen) sollen einheimische Firmen aber auch Fremdfirmen aufgefordert werden.
- Die Auflage soll 1000 Stück betragen zu einem Gesamtpreis von 245,62€ bzw. 274,18€.
- Der Veranstaltungskalender soll den Zeitraum vom 01. April 2010 - bis 31. März 2011 abdecken.
- Mehreinnahmen aus der Werbung sind der Gemeinde zuzuführen.
- Layouterstellung, Druckvorlagenerstellung sowie die Abwicklung bis zum Endprodukt übernimmt Herr Meyer.
- Als Entschädigung für seine Arbeit darf Herr Meyer kostenlos eine große Anzeige seiner Firma in den Veranstaltungskalender einbringen.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 9. Rissige Straße zwischen Glasholz und Rußland
Beschlussvorlage - 34/2009
Die Straße zwischen Glasholz und Russland führt über rund 125 m durch das Moor. In diesem Streckenabschnitt zeigen sich massiv Risse, teilweise sogar eher Spalten in der Oberfläche. Vermutlich ist das Moor infolge der unterbilanziären Niederschläge (nur rund 500 ml bis jetzt in 2009) so stark ausgetrocknet und geschwunden, dass der massive Straßenkörper nur folgen konnte und daher abgesackt und aufgerissen ist. In den breiten Spalten konnte man erahnen, dass der Asphaltkörper bis zu 40 cm mächtig ist. Dieses ist wahrscheinlich der Fall, weil die ehedem ausgefahrene Asphaltstraße 1998 mit Asphalt vorprofiliert und dann mit einer neuen Trag- und Deckschicht versehen wurde. Damit wurden erneut große Lasten aufgebracht.

Zur Erstmaßnahme und Beseitigung der Gefahrenquelle der bis zu 5cm breiten Spalten hat Herr Leffers diese mit einem Mörtel in flüssiger Form am Freitag den 30.10.09 verfüllt und oberseitig mit Kaltbitumen verschlossen.

Langfristig muss erörtert werden, wie mit diesem Straßenabschnitt verfahren werden soll. Dazu hat Herr Andresen 3 Möglichkeiten mit Kostenschätzungen aufgezeigt (siehe Anlage).
  • Möglichkeit A:
Abfräsen von 8 - 10 cm Asphalt, Einbau einer neuen Tragschicht, Einbau eines Geogitters als Bewehrung, Einbau einer neuen Decke
  • Möglichkeit B
Asphalt komplett durchfräsen, Geogitter als Bewehrung in Unterbau einbauen, TDS als Fahrbahnoberfläche
  • Möglichkeit C
Asphalt komplett durchfräsen, Geogitter als Bewehrung im Aufbau, Asphaltfräsgut als wassergebundene Oberfläche aufrunden und als Fahrbahnoberfläche liegen lassen
  • Möglichkeit D
So lassen wie es ist, jährliche Unterhaltung in Form von Rissverfüllungen und Asphaltflicken betreiben.


 
Vorteil
Nachteil
Möglichkeit A
  • akkurate Oberfläche
  • gleiche Last wie zuvor
  • erneute Setzungen infolge Sekundärsetzungen oder Schwinden wahrscheinlich
  • hohe Kosten
Möglichkeit B
  • akkurate Oberfläche
  • durchschlagende Setzungen eher unterbunden durch Bewehrung im Unterbau
  • Garantie, dass es keine Setzungen mehr gibt, wird es nicht geben
  • hohe Kosten
Möglichkeit C
  • geringere Kosten
  • Unterhaltungsbedürftige Oberfläche (Schlaglöcher verfüllen), allerdings in Eigenleistung möglich
Möglichkeit D
  • geringe Kosten im Moment
  • langfristige Kosten durch jährliche Unterhaltung


Beschluss:
Vorerst soll die Lösung D umgesetzt werden: jährliche Unterhaltung in Form von Rissverfüllungen und Asphaltflicken betreiben.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 10. Gewährung von Jubiläumsgeschenken und Zuwendungen für Alters- und Ehejubiläen
Beschlussvorlage - 37/2009
Die Gewährung von Jubiläumsgeschenken und Zuwendungen für Alters- und Ehejubiläen richtet sich nach einer Aufstellung vom 09.01.2003. Diese ist zu überarbeiten und der derzeitigen Finanzsituation der Gemeinde anzupassen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Zusammenstellung der Jubiläumsgeschenke und die Zuwendungen für Alters- und Ehejubiläen vom 09.01.2003 wie folgt abzuändern.
  1. Der Ehrenteller der Gemeinde Holzdorf wird vergeben bei 25. Jahre Ehrenbeamter, beim 100. Geburtstag und bei besonderen Anlässen nach Gemeindevertreterbeschluß.
  2. Ab dem 80. Geburtstag wird jedes Jahr ein Geschenk im Wert von 10,00 EUR mit einer Geburtstagskarte von der Gemeinde überreicht.
  3. Bei Goldener Hochzeit, Diamantener Hochzeit, Eisener Hochzeit, Gnadenhochzeit und Kronjuwelenhochzeit wird ein Präsentkorb im Wert von 50,00 EUR von der Gemeinde überreicht.
  4. Bei Silbener Hochzeit und Goldener Hochzeit einer/s Gemeindevertreterin/-vertreters erhält dieser ein Präsentkorb im Wert von 50,00 EUR.
  5. Beim Sterbefall einer/s Gemeindevertreterin/-vertreters: Kranz und Nachruf 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 11. Richtlinien der Gemeinde Holzdorf über die Zahlung von Zuschüssen
für Veranstaltungen
Beschlussvorlage - 36/2009
Die Richtlinien der Gemeinde Holzdorf über die Zahlung von Zuschüssen für nachfolgende Veranstaltungen vom 09.03.1994 sind zu überarbeiten und an die derzeitige Finanzsituation der Gemeinde anzupassen. 

Beschluss:
Es wird beschlossen, die Richtlinien der Gemeinde Holzdorf über die Zahlung von Zuschüssen für nachfolgende Veranstaltungen lt. Beschluss der Gemeindevertretung vom 09.03.1994 mit Wirkung vom 31.12.2009 aufzuheben. 

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 12. Erlass der IV. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung
Beschlussvorlage - 38/2009
Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung ist es erforderlich die Steuersätze für die Hundesteuer anzuheben, damit eventuell Fehlbetragszuweisungen beantragt werden können. Die Anhebung der Steuersätze soll ab dem 01.01.2010 erfolgen.

Die Steuer beträgt dann jährlich:
a) für den ersten Hund                                                            90,00 €
b) für den zweiten Hund                                                            100,00 €
c) für jeden weiteren Hund                                                            110,00 €

Diese Änderungen wurden in die IV. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung eingearbeitet.

Beschluss:
Die IV. Nachtragssatzung zur Hundesteuersatzung wird mit folgenden Änderungen erlassen:

Die Steuer beträgt dann jährlich:

a) für den ersten Hund 100,00 EUR
b) für den zweiten Hund 110,00 EUR
c) für jeden weiteren Hund 120,00 EUR.


Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 13. Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf
Beschlussvorlage - 35/2009
Nach dem Kommunalabgabengesetz für Schleswig-Holstein kann eine Gemeinde örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuern erheben, soweit sie nicht dem Land vorbehalten sind. Zu den Aufwandsteuern gehört u.a. auch die Zweitwohnungssteuer. Diese ist nicht dem Land vorbehalten.
Durch die Zweitwohnungssteuer soll auch der Zweitwohnungsinhaber angemessen an den Vorhaltekosten für die Infrastruktur in der Gemeinde beteiligt werden. Hier hält u.a. die Gemeinde für den Zweitwohnungsinhaber Straßen, Wanderwege, die Feuerwehr, öffentliche Flächen usw. vor. Zur Finanzierung der sich hieraus ergebenden Kosten erhält die Gemeinde vom Zweitwohnungsinhaber nur die Grundsteuer B, während die Gemeinde vom Einwohner mit Hauptwohnsitz zusätzlich noch Gewerbesteuern, Anteile an der Einkommensteuer, Anteile an der Umsatzsteuer, Ausgleichleistungen nach dem Familienleistungsausgleich und Schlüsselzuweisungen erhält.
Die Hauptlasten der Infrastruktur tragen damit die Einwohner mit Hauptwohnsitz. Diese Kostenverteilung ist ungerecht und benachteiligt die Einwohner mit Hauptwohnsitz.
Durch die Einführung der Zweitwohnungssteuer wird der Zweitwohnungsinhaber daher angemessen an diesen Vorhaltekosten beteiligt.    

Beschluss:
Die Satzung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in der Gemeinde Holzdorf wird beschlossen.

Ja-Stimmen :8
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :1

Die Angelegenheit wird angenommen.

zu TOP 14. Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, Haushaltssatzung 2010 und Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013.
Beschlussvorlage - 41/2009
Gemäß § 77 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltssatzung ist der Haushaltsplan.Dieser dient der Feststellung und Deckung des Finanzbedarfs, der zur Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde im Bewilligungszeitraum voraussichtlich notwendig ist. Er ist die Grundlage für die Haushalts- und Wirtschaftsführung; er ermächtigt die Verwaltung, Ausgaben zu leisten und Verpflichtungen einzugehen. Er verpflichtet aber auch die Verwaltung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig einzuziehen.
Der Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2010 wurde erarbeitet und ist im Ausschuss und der Gemeindevertretung zu beraten und zu beschließen.
Der Haushaltsplan weist im Verwaltungshaushalt einen Unterschuss in Höhe von 19.000,00 EUR und im Vermögenshaushalt in Höhe von 800,00 EUR aus. Dieser Unterschuss konnte nicht ausgeglichen werden, obwohl die Ausgaben bereits auf Mindestbeträge zurückgefahren sind und die sonstigen Einnahmemöglichkeiten ausgeschöpft wurden.
Eine Erhöhung der Hebesätze bei der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer ist im Jahre 2010 noch bis zum 30.06.2010 rückwirkend auf den 01.01.2010 möglich, um hierdurch eventuell einen Ausgleich herbeizuführen. 
Es muss jetzt aber erst einmal abgewartet werden, mit welchem Ergebnis die Jahresrechnung 2009 abschließt, welche Änderungen sich noch aus der Steuerschätzung vom November 2009 ergeben, ob der Finanzausgleich sich noch ändert und wie sich die Einnahmen im ersten Halbjahr 2010 entwickeln. Auch ist zu prüfen, ob Rückstellungen für den Straßenbau möglich sind, denn der Unterhaltungsstau der Gemeindestraßen ist erheblich.
Schon jetzt ist bekannt, dass sich die Schlüsselzuweisungen im Haushaltsjahr 2011 um 19% verringern. Für die Zukunft ist daher mit den jetzt bekannten Zahlen kein Haushaltsausgleich herbeizuführen.  
Der Rücklagenstand der allgemeinen Rücklage wird wohl voraussichtlich per 31.12.2009 4,83 EUR betragen.
In der Ausschußsitzung und auch in der Gemeindevertretersitzung muss jetzt beraten werden, wie dieser Unterschuss zu behandeln und eventuell auszugleichen ist.
Der freie Finanzspielraum beträgt 0,00 EUR.
Die weiteren Informationen ergeben sich aus dem Haushaltsplanentwurf 2010.

Außerdem ist das Investitionsprogramm von der Gemeindevertretung zu beschließen.Der Entwurf des Investitionsprogramms für die Jahre 2009 bis 2013 liegt dem Haushaltsplan 2010 bei. Hier sind keine Investitionen ab dem Haushaltsjahr 2011 vorgesehen.   

Beschluss:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010, die nachfolgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 und das Investitionsprogramm für die Jahre 2009 bis 2013 werden mit den Änderungen beschlossen.

Aufgrund der §§ 77 ff der GO wird nach Beschluß der Gemeindevertretung vom 07.12.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1. im Verwaltungshaushalt
            in der Einnahme auf 836.200,00 €
            in der Ausgabe auf 836.200,00 €

und

2. im Vermögenshaushalt
            in der Einnahme auf 37.000,00 €
            in der Ausgabe auf 37.000,00 €

festgesetzt.

§ 2
Es werden festgesetzt:

            1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen auf 0,00 €
            davon innere Darlehen 0,00 €
            2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 0,00 €
            3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 0,00 €
            4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 1,0 Stellen

§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

            1. Grundsteuer
                        a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 330 v. H.
                        b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 350 v. H.
            2. Gewerbesteuer auf 350 v. H.

§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 GO erteilen kann, beträgt 2.000,00 €.
Die Genehmigung der Gemeindevertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister ist verpflichtet, der Gemeindevertretung mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßigen Verpflichtungen zu berichten.

§ 5
Als Anlage gilt der Stellenplan.

Ja-Stimmen :9
Nein-Stimmen :0
Enthaltungen :0

Die Angelegenheit wird angenommen.

II. Nichtöffentlicher Teil

III. Öffentlicher Teil

zu TOP 18. Anfragen und Bekanntgaben
Der Bürgermeister gibt die in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse bekannt.
Herr Jepsen verteilt an die Anwesenden Flyer der Fahrbücherei und einer Musikschule. Fragen zu einem Schaden der Rohrleitung (Koseler Au) wird von Herrn Kellinghusen beantwortet.
Anschließend bedankt sich der Bürgermeister bei alle Anwesenden für die gute Zusammenarbeit in 2009 und ganz besonders bei Herrn Will für die gute Unterstützung in den ganzen zurückliegenden Jahren. Da Herr Will ab 2010 in Alterteilzeit geht, wünscht Herr Jepsen ihm für die Ruhephase alles Gute. Weiterhin wünscht er allen Anwesenden eine besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2010.


Werner Jepsen  Bernd Eckart 
Bürgermeister  Protokollführer